- Die italienische Wettbewerbsbehörde hat gegen Ryanair wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung eine Geldbuße von 256 Millionen Euro verhängt
- Ryanair setzte eine Strategie technischer Hürden ein, die den Verkauf von Flugtickets durch Online-Reisebüros (OTAs) erschwerte und Direktverkäufe über die eigene Website erzwang
- Die Behörde wertete dies als Verhalten, das zwischen April 2023 und April 2025 den Verkauf von Paketangeboten durch OTAs blockierte und dadurch den Wettbewerb schwächte
- Ryanair bezeichnete die Entscheidung als „rechtlich fehlerhaft“ und kündigte umgehend Berufung an
- Die Sanktion gilt als Beispiel dafür, wie Europas größte Low-Cost-Airline versucht hat, ihre Online-Distribution zu kontrollieren, und wie die Aufsichtsbehörden darauf reagieren
Inhalt der Sanktion durch die italienische Wettbewerbsbehörde
- Die italienische Wettbewerbsbehörde erklärte, Ryanair habe seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, um den Ticketverkauf durch Online-Reisebüros einzuschränken
- Es wurde festgestellt, dass Ryanair gegenüber OTAs und Passagieren gezielt technische Hürden eingeführt hat, um den Ticketverkauf über OTAs zu erschweren
- Dies hatte den Effekt, dass statt über OTAs Direktverkäufe über die eigene Website erzwungen wurden
- Die Geldbuße bezieht sich auf Verhaltensweisen von April 2023 bis mindestens April 2025; beanstandet wurde insbesondere, dass OTAs daran gehindert wurden, Ryanair-Tickets mit anderen Fluggesellschaften oder Dienstleistungen zu bündeln
Reaktion und Position von Ryanair
- Ryanair erklärte, die Entscheidung sei eine „rechtlich fehlerhafte Entscheidung“, und kündigte sofortige Berufung an
- CEO Michael O’Leary kritisierte die Sanktion als „Beleidigung des Verbraucherschutzes und des Wettbewerbsrechts“
- Er sagte, Ryanairs Direktvertriebsmodell ermögliche über das Internet und die eigene Website 20 % Kosteneinsparung, die in Form der niedrigsten Tarife Europas an Verbraucher weitergegeben würden
- Ryanair strebt vor Gericht die Aufhebung der Geldbuße von 256 Millionen Euro an
Hintergrund des Konflikts mit OTAs
- O’Leary bezeichnete einige OTAs wie Booking.com, Kiwi und Kayak als „pirate travel agents“ und griff sie scharf an
- Er behauptete, OTAs würden Verbraucher täuschen, indem sie auf Ticketpreise zusätzliche Gebühren und Aufschläge erheben
- Um Verkäufe über OTAs zu unterbinden, führte Ryanair Verfahren wie die Pflicht zum Ausfüllen zusätzlicher Sicherheitsformulare ein
- Ende 2023 verschwanden Ryanair-Flüge plötzlich von OTA-Websites, was zu einem Rückgang der Verkäufe führte
- Dadurch ging Ryanairs Gewinn vorübergehend zurück, während der Unternehmenswert mit 31 Milliarden Euro einen historischen Höchststand erreichte
Marktstellung von Ryanair und technische Maßnahmen
- Ryanair wickelte den Großteil seiner Verkäufe bereits direkt über die eigene Website ab
- Die italienische Behörde kam jedoch zu dem Schluss, dass Ryanair OTAs durch „Missbrauch einer beherrschenden Stellung“ und „Ausnutzung von Marktmacht“ zurückgedrängt habe
- Zu Ryanairs konkreten Maßnahmen gehörten unter anderem:
- die Forderung an Passagiere, die über Dritte gekauft hatten, ein Gesichtserkennungsverfahren zu durchlaufen, das als Sicherheitsmaßnahme bezeichnet wurde
- die vollständige oder zeitweise Blockierung von Buchungsversuchen durch OTAs, das Sperren von Zahlungsmitteln oder die massenhafte Löschung von Konten
- der Druck auf OTAs, exklusive Partnerschaftsverträge abzuschließen, die es untersagten, Ryanair-Flüge mit anderen Airlines zu bündeln
- die Blockierung von Buchungen insgesamt, wenn OTAs solche Verträge nicht abschlossen
- erst im April 2025 wurden OTA-Websites mit Ryanair-Diensten technisch integrierbar, sodass echter Wettbewerb möglich wurde
Bewertung der Wettbewerbsbehörde
- Die italienische Wettbewerbsbehörde stellte ausdrücklich fest, dass Ryanairs Maßnahmen den Ticketkauf über OTAs blockierten, behinderten oder wirtschaftlich bzw. technisch belastend machten
- Besonders hervorgehoben wurde, dass Käufe in Kombination mit Flügen anderer Airlines oder Tourismus- und Versicherungsleistungen erschwert wurden
- Die Entscheidung gilt als Beispiel für eine verschärfte Regulierung wettbewerbswidriger Praktiken im europäischen Luftvertriebsmarkt
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