- Das höchste europäische Gericht hat im zehnjährigen Rechtsstreit mit Apple um Steuerfragen in Irland gegen Apple entschieden
- Der Fall begann 2016, als die Europäische Kommission Irland anwies, von Apple bis zu 13 Milliarden Euro (€13B, rund 19,3 Billionen Won) an Steuern zurückzufordern
- Die Kommission erklärte damals, Apple habe 20 Jahre lang „illegale“ Steuervorteile von Irland erhalten
Reaktionen von Apple und der irischen Regierung auf das Urteil
- Die irische Regierung erklärte in einer Stellungnahme, der Apple-Fall sei „nun nur noch von historischer Relevanz“, und es sei stets die Position der Regierung gewesen, keinem bestimmten Unternehmen oder Steuerzahler eine bevorzugte steuerliche Behandlung zu gewähren
- Apple erklärte in einer am Dienstag eingereichten Unterlage, dass im vierten Quartal des Geschäftsjahres, das am 28. September 2024 endet, eine einmalige Einkommensteuerbelastung von etwa 10 Milliarden Dollar anfallen werde
- Die irische Regierung erwähnte, nun den Prozess zur Übertragung der Vermögenswerte des Escrow-Fonds nach Irland einzuleiten
Stellungnahme eines Apple-Sprechers
- „In diesem Fall ging es nie darum, wie viele Steuern wir zahlen, sondern darum, an welche Regierung wir Steuern zahlen müssen“
- „Wir haben immer alle Steuern dort gezahlt, wo wir Geschäfte machen, und es gab keine Sondervereinbarung“
- „Die Europäische Kommission versucht, die Regeln rückwirkend zu ändern, und ignoriert die Tatsache, dass unsere Einkünfte bereits in den USA besteuert wurden, wie es das internationale Steuerrecht verlangt“
Bisheriger Verlauf des Falls
- 2014 leitete die Europäische Kommission, das Exekutivorgan der EU, eine Untersuchung zu Apples Steuerzahlungen in Irland ein, wo sich Apples EU-Hauptsitz befindet
- 2016 ordnete die Kommission Dublin an, bis zu 13 Milliarden Euro an Steuern zurückzufordern, da Apple 20 Jahre lang „illegale“ Steuervorteile von Irland erhalten habe
- 2019 legten Apple und Irland Berufung gegen die Entscheidung der Kommission ein, und 2020 stellte sich das Gericht der Europäischen Union auf die Seite des US-Technologiekonzerns Apple
- Das Gericht erklärte die Entscheidung der Kommission von 2016 für nichtig, da die EU-Exekutive keine Beweise vorgelegt habe
- Die Kommission legte gegen das Urteil des Gerichts Berufung ein und brachte den Rechtsstreit vor den ECJ
- Der ECJ hob am Dienstag das Urteil des Gerichts auf und bestätigte die ursprüngliche Entscheidung der Kommission von 2016
Anhaltender Konflikt zwischen der EU und US-Tech-Giganten wird hervorgehoben
- Der Fall, der unter der scheidenden Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager begann, unterstreicht den anhaltenden Konflikt zwischen der EU und US-Tech-Giganten über Themen, die die EU zu lösen versucht hat – von Datenschutz über Besteuerung bis hin zu Kartellrecht
- Zuletzt verhängte die Kommission im März gegen Apple eine Kartellstrafe von 1,8 Milliarden Euro wegen des Vorwurfs des Missbrauchs einer beherrschenden Stellung auf dem Markt für den Vertrieb von Musik-Streaming-Apps
- Das weitreichende Gesetz über digitale Märkte der EU (DMA) zwingt Unternehmen dazu, ihre Praktiken in Europa zu ändern
- Die Kommission hat verschiedene Untersuchungen nach dem DMA gegen Tech-Giganten eingeleitet, darunter Apple, Alphabet und Meta
Meinung von GN⁺
- Dieses Urteil dürfte ein wichtiger Anlass sein, die Befugnisse der Europäischen Kommission in Steuerfragen gegenüber großen Technologieunternehmen innerhalb der EU erneut zu bestätigen
- Allerdings wird auch infrage gestellt, wie wirksam das Urteil ist, da Apple sich dem Urteil widersetzen und möglicherweise weitere Rechtsmittel einlegen könnte
- Das Gesetz über digitale Märkte der Europäischen Union (DMA) ist ein Versuch, die Praktiken großer Technologieunternehmen zu regulieren, und dürfte auch künftig viele Kontroversen auslösen
- Während weltweit intensiv über die Einführung einer Digitalsteuer diskutiert wird, dürfte dieses Urteil auch die Ausarbeitung entsprechender Politiken in anderen Ländern beeinflussen
- Um das Problem der Steuervermeidung von Unternehmen zu lösen, scheint nicht nur auf EU-Ebene, sondern auch eine Koordination und Zusammenarbeit der internationalen Gemeinschaft erforderlich zu sein
1 Kommentare
Hacker-News-Kommentare
Die EU hat keine Befugnis, Steuern zu erheben, und Irland kann seinen eigenen Steuersatz frei festlegen
Apple behauptete, 2017 auf ausländische Einkünfte einen effektiven Steuersatz von 21 % angewandt zu haben
Apple hat diesen Fall nicht wegen des Gewinnverlagerungsmodells selbst verloren, sondern weil das Modell nicht korrekt aufgesetzt war
Apple argumentiert, die EU-Kommission wolle die Regeln rückwirkend ändern
Es wäre besser, wenn Unternehmen aufhören würden, Steuern zu vermeiden
Mit dem Urteil selbst gibt es einige Probleme
Es wurde auch ein separates Urteil zu Google verkündet
Irland hat Apple rechtswidrig begünstigt, wodurch Apple 13 Milliarden Euro erhielt
Es gibt noch einen weiteren Artikel sowie einen Link zum vollständigen Urteil