1 Punkte von GN⁺ 2023-12-23 | 1 Kommentare | Auf WhatsApp teilen

Proklamation einer Begnadigung für Straftaten des einfachen Marihuanabesitzes

  • Mit der am 6. Oktober 2022 verkündeten Proklamation 10467 erklärte Präsident Joseph R. Biden Jr. eine Begnadigung für Personen, die nach der Verfassung der Vereinigten Staaten wegen Straftaten des einfachen Besitzes von Marihuana angeklagt oder verurteilt wurden.
  • Durch die Gewährung einer Begnadigung für weitere Personen, die unnötige Folgewirkungen infolge des einfachen Besitzes, des versuchten Besitzes oder des Konsums von Marihuana erfahren, sollen Barrieren beim Zugang zu Beschäftigung, Wohnraum und Bildungschancen beseitigt werden.
  • Diese Begnadigung gilt für US-Staatsbürger und rechtmäßige Daueraufenthaltsberechtigte und erfolgt auf Grundlage des Bundesrechts, der Gesetze von Washington, D.C., und bundesrechtlicher Vorschriften zu einfachem Besitz, versuchtem Besitz und Konsum von Marihuana.

Umfang und Grenzen der Begnadigung

  • Die Begnadigung ist auf einfachen Besitz, versuchten Besitz und Konsum von Marihuana beschränkt; Straftaten im Zusammenhang mit anderen kontrollierten Substanzen oder mit anderen Handlungen als einfachem Marihuanabesitz sind nicht umfasst.
  • Für andere Straftaten wie die vorsätzliche Weitergabe von Marihuana oder das Fahren unter dem Einfluss von Marihuana gilt die Begnadigung nicht.
  • Nicht-Staatsbürger, die sich zum Zeitpunkt der Straftat nicht rechtmäßig in den Vereinigten Staaten aufhielten, sind von dieser Begnadigung ausgeschlossen.

Begnadigungsverfahren

  • Der Justizminister wird über den Pardon Attorney ordnungsgemäß eingereichte Anträge auf ein Begnadigungszertifikat prüfen und berechtigten Antragstellern ein solches Zertifikat ausstellen.

Meinung von GN⁺

  • Diese Begnadigungsproklamation ist ein wichtiger Schritt, der den Wandel der gesellschaftlichen Wahrnehmung von Marihuana-bezogenen Straftaten in den Vereinigten Staaten widerspiegelt.
  • Es ist zu erwarten, dass sie dazu beiträgt, die negativen Auswirkungen von Vorstrafen wegen einfachen Marihuanabesitzes auf das Leben der Betroffenen zu verringern.
  • Solche Begnadigungen werden eine wichtige Rolle dabei spielen, rechtliche und gesellschaftliche Barrieren abzubauen sowie Rehabilitation und soziale Integration zu fördern.

1 Kommentare

 
GN⁺ 2023-12-23
Hacker-News-Kommentare
  • Zum Stand Januar 2022 befand sich niemand wegen einfachen Marihuana-Besitzes in Bundeshaft. Dass Marihuana weiterhin in Schedule I eingestuft ist, ist ein Hohn auf das gesamte Gesetz.
  • Die Begnadigungsbefugnis des Präsidenten gilt nur für Verstöße gegen Bundesrecht; die meisten Personen mit Marihuana-Besitz werden nach Landesrecht angeklagt und vor Gerichten der Bundesstaaten verhandelt. Der Präsident hat keine Begnadigungsbefugnis für Urteile von Gerichten der Bundesstaaten.
  • Es gibt ein moralisches Risiko, dass die Legalisierung von Genussdrogen wie Alkohol/Marihuana den Schaden für Abhängige erhöhen könnte. Es ist zwar ein logischer Widerspruch, dass Alkohol legal und Marihuana illegal ist, aber unklar bleibt, ob beide kontrolliert oder verboten sein sollten.
  • Bei geringfügigen Vorwürfen kommt es vor, dass die Polizei wegen Marihuana-Besitzes anklagt, wenn sie von anderen Straftaten überzeugt ist, diese aber mangels Beweisen nicht anklagen kann.
  • Die Begnadigung des Präsidenten ist zwar gut, verhindert aber nicht, dass so etwas morgen wieder passiert. Die DEA sollte Marihuana neu einstufen.
  • Es ist bizarr, dass Tausende Menschen wegen etwas im Gefängnis sitzen, das man legal kaufen kann.
  • Der Konsum von Marihuana an privaten Orten ist faktisch legal, in der Öffentlichkeit jedoch nicht. Niemand möchte, dass Kinder im Park mit Marihuana-Rauchern zusammen sind. Für Alkohol und Tabak gilt dasselbe.
  • Ich stimme zu, Marihuana unter denselben Bedingungen wie Alkohol zu legalisieren. Illegale Nutzung würde dadurch jedoch nicht verschwinden.
  • Ich konsumiere kein Marihuana, freue mich aber sehr über pauschale Begnadigungen für Marihuana-Besitz. Dass Alkoholkonsum der Gesellschaft mehr Schaden zugefügt hat und Trinken in der Öffentlichkeit dennoch kein Problem ist, ist verrückt.
  • Die Begnadigung gilt nur für bundesrechtlichen „Besitz oder Gebrauch“, und das kommt kaum vor. Personen, die wegen „Besitz oder Gebrauch“ angeklagt wurden, wurden in Wirklichkeit meist wegen Verkaufs, Vertriebs, Herstellung usw. angeklagt.
  • Es ist seltsam, Ausländer oder Personen auszuschließen, die dort nicht mehr leben. Man sollte einfach alle Verurteilten begnadigen.
  • Es ist angemessen, endlich den Schaden anzuerkennen, der durch Strafverfolgung wegen Marihuana-Besitzes entsteht. Wenn man Drogen verbieten will, sollte man Anbieter und Personen verfolgen, die für den Verkauf produzieren. Der private Konsum Einzelner schadet niemandem und sollte daher nicht strafrechtlich verfolgt werden. Konsum, der in der Öffentlichkeit Gefahren verursacht, kann illegal sein.