11 Punkte von xguru 2021-04-06 | 3 Kommentare | Auf WhatsApp teilen
  • Endgültiges Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA

  • Google gewinnt mit 6:2

  • Das Urheberrecht an der Java-API wird anerkannt, aber die Nutzung der Java-API durch Google in Android fällt unter „Fair Use“

→ Die Nutzung von Teilen der Java-API beim Aufbau einer neuen Plattform entspricht dem grundlegenden Ziel des Urheberrechts selbst: „creative progress“

  • Der Jahrhundert-Urheberrechtsstreit, der 2010 mit Oracles Klage begann, endet nach 10 Jahren

3 Kommentare

 
tkwlsrl 2021-04-07

„Fair Use“ gilt nur für urheberrechtlich geschützte Werke.

Wenn kein Urheberrecht besteht, muss man „Fair Use“ gar nicht erst prüfen.

Meiner Meinung nach bedeutet die Tatsache, dass der Teil zu „Fair Use“ beurteilt wurde, nicht implizit, dass ein Urheberrecht anerkannt wurde?

Natürlich wäre es so oder so ein Sieg für Google, unabhängig davon, ob ein Urheberrecht bestand oder nicht, selbst wenn der „Fair Use“-Teil geprüft wurde ^_^

 
puilp0502 2021-04-06

Given the rapidly changing technological, economic, and business-related circumstances, we believe we should not answer more than is necessary to resolve the parties’ dispute.

We shall assume, but purely for argument’s sake, that the entire Sun Java API falls within the definition of that which can be copyrighted.

Der Urteilsschrift zufolge steht dort sinngemäß Folgendes. Wenn ich das richtig verstehe, wurde dann die rechtliche Beurteilung, ob für APIs Urheberrechtsschutz erlangt werden kann, aufgeschoben?

 
xguru 2021-04-06

Ja, tatsächlich scheint das Urheberrecht zwar anerkannt worden zu sein, aber es wurde kein formelles Urteil dazu gefällt; stattdessen wurde wohl nur entschieden, dass es sich um Fair Use handelt. Offenbar wurde angenommen, dass die Frage nach dem API-Urheberrecht über den Rahmen dieses Falls hinausgeht.