- Proton hat beim Bundesbezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien in den USA Unterlagen eingereicht, um sich einer bestehenden Sammelklage gegen die wettbewerbswidrigen Praktiken von Apple anzuschließen
- Es wird darauf hingewiesen, dass Apples App-Store-Richtlinien weltweit rechtswidrig und wettbewerbswidrig seien und in mehreren Ländern bereits Regulierung und Sanktionen nach sich ziehen
- Betont wird, dass Apples Verhalten gegen das US-Kartellrecht verstoße und tatsächliche Änderungen der Richtlinien notwendig seien
- Diese Richtlinien hätten negative Auswirkungen auf datenschutzorientierte Unternehmen sowie auf Demokratie und Freiheit
- Proton plant, sämtliche Entschädigungen über eine gemeinnützige Organisation zur Förderung von Demokratie und Menschenrechten einzusetzen
Überblick und Hintergrund der Klagebeteiligung
- Proton hat beim Bundesbezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien in den USA Unterlagen eingereicht, um sich einer bestehenden Sammelklage gegen Apples wettbewerbswidrige Praktiken anzuschließen
- Diese Klage wird nicht nur für Proton selbst geführt, sondern für eine Gruppe von Entwicklern, die sich in einer ähnlichen Lage befinden
- Es wird betont, dass diese Klage notwendig sei, um die Zukunft des Internets mit Freiheit, Privatsphäre und Sicherheit zu gewährleisten
Warum Proton jetzt klagt
- Apples App-Store-Richtlinien werden seit Langem in verschiedenen Rechtsräumen als wettbewerbswidrig und rechtswidrig bewertet
- In der Europäischen Union wurde eine Geldstrafe von 500 Millionen Euro verhängt, und auch US-Gerichte haben die Missachtung gerichtlicher Anordnungen sowie die Errichtung wettbewerbswidriger Barrieren beanstandet
- In Großbritannien, Brasilien, den Niederlanden, Südkorea und weiteren Ländern gibt es aktive Bestrebungen, Apples Vorgehen zu reformieren
- Obwohl dieses Verhalten von Apple in den USA einen Verstoß gegen das Kartellrecht darstelle, bestehe ohne Klage das Risiko, dass diese problematischen Praktiken auf dem US-Markt weiter erlaubt bleiben
- Gegen Apple läuft derzeit zudem eine weitere Sammelklage von App-Entwicklern; sollte es dort zu einem Vergleich kommen, könnte dieser für alle Entwickler rechtlich bindend sein
- Deshalb beteiligt sich Proton direkt an der Klage, um nicht automatisch nur eine Entschädigung für vergangene Praktiken zu erhalten, sondern tatsächliche Änderungen der App-Store-Richtlinien durchzusetzen
- Ziel der Klage ist nicht nur ein finanzieller Ausgleich, sondern auch eine grundlegende Verbesserung des App-Ökosystems und mehr Wettbewerb auf dem Markt
- Sollte Proton Schadensersatz erhalten, soll der gesamte Betrag an Organisationen für Demokratie und Menschenrechte gespendet werden
- Diese Spenden werden von der Proton Foundation verwaltet, damit das öffentliche Interesse stets Vorrang hat
Kernpunkte des Streits
Gesellschaftliche Probleme durch Apples Monopol bei der Softwareverbreitung
- Apples Monopol auf die Verbreitung von iOS-Apps verursache vielfältige Probleme für Verbraucher, Unternehmen und die Gesellschaft insgesamt
- Es wachse die Notwendigkeit rechtlicher Regulierung, damit Monopolmacht keinesfalls missbraucht werde
- Der Missbrauch von Monopolen durch große Technologiekonzerne habe tiefgreifende Auswirkungen auf die Zukunft des Internets und auf gesellschaftliche Werte insgesamt
App-Store-Richtlinien schaden der Privatsphäre
- Die App-Store-Richtlinien begünstigten Geschäftsmodelle des Überwachungskapitalismus wie die von Meta und Google
- Alle Entwickler müssten eine Jahresgebühr von 99 US-Dollar sowie 30 % Gebühren auf In-App-Zahlungen tragen
- Für datenschutzorientierte Unternehmen, die über Abonnementmodelle Einnahmen erzielen, sei diese Gebührenlast hoch und bremse die Verbreitung datenschutzfreundlicher Modelle
- Unternehmen mit „kostenlosen“ Diensten, die personenbezogene Daten verwerten, seien dagegen weit weniger betroffen
- Apple stelle Privatsphäre zwar im Marketing in den Vordergrund, nutze seine Richtlinien in der Praxis jedoch so, dass Wettbewerb eingeschränkt werde
- Dieser strukturelle Widerspruch trage direkt zur Ausweitung des Überwachungskapitalismus bei
Apples Richtlinien untergraben Freiheit und Demokratie
- Die vollständige Kontrolle über den App Store führt dazu, dass Apple den Zugang von iPhone-Nutzern zu Apps unmittelbar steuern kann
- Apple verweist zwar auf Sicherheitsgründe, unterstützt in der Praxis jedoch je nach Land die Zensur und Entfernung bestimmter Apps
- Laut dem Bericht AppleCensorship von GreatFire.org sind 66 der weltweit 100 beliebtesten Apps im chinesischen App Store blockiert
- Auch sämtliche 240 VPN-Apps sind für iOS-Nutzer in China nicht verfügbar
- Im Vergleich zum globalen App Store sind in China 27 % der Apps blockiert, also mehr als doppelt so viele wie im weltweiten Durchschnitt
- Da ein erheblicher Teil davon News-, Social- und Messaging-Apps zur Informationsverbreitung betrifft, sei der Zensurzweck offensichtlich
- Auch auf Ersuchen der russischen Regierung sowie während der Proteste in Hongkong seien bestimmte Apps wie VPNs aktiv eingeschränkt worden
- Proton selbst erhielt 2020 von Apple die Aufforderung, den Hinweis „Zugang zu zensierten Websites möglich“ aus der App-Store-Beschreibung zu entfernen, andernfalls würde der Vertrieb eingestellt
- Das zeige, dass unter einer monopolistischen Vertriebsstruktur alle Entwickler solchen Richtlinien unterworfen seien
- Es wird betont, dass die Aufhebung des Monopols auf App-Vertrieb entscheidend sei, um Freiheit und Demokratie in der Zukunft des Internets zu schützen
Verschlechterung der Nutzererfahrung
- Apple beschränkt durch die Kontrolle über Abonnementverwaltung und Bezahlsysteme die direkte Beziehung zwischen Entwicklern und Nutzern
- Hinweise auf andere Wege als In-App-Zahlungen sind verboten, externe Website-Links sind nicht erlaubt, und selbst FAQ- oder Kundensupport-Seiten dürfen in der App nicht verlinkt werden
- So kann die Proton-App Nutzer nicht darüber informieren, dass die Zahlung über die Website günstiger ist
- Auch die Verwaltung von Abonnements über mehrere Geräte hinweg ist nicht möglich
- Wer ein Abonnement im Web hochgestuft hat, kann die Änderung unter iOS nicht vornehmen, und umgekehrt ebenso wenig
- Um die Konkurrenz zu Apple-Diensten einzuschränken, sind Drittanbieter-Apps so gestaltet, dass sie auf bestimmte iOS-Funktionen nicht zugreifen können
- Beispiel: Proton Calendar kann nicht als Standard-Kalender-App festgelegt werden
- Drittanbieter-Cloud-Dienste wie Proton Drive sind bei der Hintergrundverarbeitung eingeschränkt
- Insgesamt führe dies zu einem geschlosseneren App-Ökosystem, einer schlechteren Nutzererfahrung und höheren Nutzungskosten
App-Store-Gebühren treiben die Preisinflation an
- Apples 30-%-Gebühr fungiere faktisch als künstlicher Zoll auf den Internethandel und trage zu höheren Preisen bei
- Aus Unterlagen im Verfahren Epic Games v. Apple gehe hervor, dass Apple mit dieser Gebühr eine Gewinnmarge von 78 % erzielt habe
- Der einzige Grund, warum Apple diese hohen Gebühren aufrechterhalten könne, sei das vollständige Monopol über Vertrieb und Zahlungssysteme innerhalb von iOS
- Wenn bei Vertriebs- und Bezahlsystemen Wettbewerb entstünde, könnten günstigere Zahlungswege eingeführt werden, was zu niedrigeren Verbraucherpreisen führen würde
Bedeutung dieser Klage
- Die von Proton angestrebten Reformen könnten grundlegend zum Schutz der Privatsphäre im Internet, zur Sicherung der Demokratie und zur Schaffung fairer Märkte beitragen
- In einer Zeit, in der mobile Apps zur Kerninfrastruktur des Internets geworden sind, sei die Förderung von Wettbewerb und Marktöffnung im App Store wichtiger denn je
- Es wird erneut bekräftigt, dass diese Klage nicht nur Proton betrifft, sondern allen App-Entwicklern und Nutzern im Markt zugutekommen soll
- Es werde ein schwieriger und langer Kampf erwartet, doch Proton gehe die Klage in der Überzeugung an, dass das Internet der gesamten Gesellschaft dienen müsse
- Man hoffe, dass dieser Präzedenzfall dazu beiträgt, dass nicht Monopole, sondern freie Marktentscheidungen die Zukunft des Internets bestimmen
Hinweise
- Proton wird von Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan LLP sowie Cohen Milstein Sellers & Toll PLLC vertreten
- Die vollständigen Klageunterlagen sind im Fall Proton v. Apple einsehbar
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