1 Punkte von GN⁺ 2025-07-01 | 1 Kommentare | Auf WhatsApp teilen
  • Proton hat beim Bundesbezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien in den USA Unterlagen eingereicht, um sich einer bestehenden Sammelklage gegen die wettbewerbswidrigen Praktiken von Apple anzuschließen
  • Es wird darauf hingewiesen, dass Apples App-Store-Richtlinien weltweit rechtswidrig und wettbewerbswidrig seien und in mehreren Ländern bereits Regulierung und Sanktionen nach sich ziehen
  • Betont wird, dass Apples Verhalten gegen das US-Kartellrecht verstoße und tatsächliche Änderungen der Richtlinien notwendig seien
  • Diese Richtlinien hätten negative Auswirkungen auf datenschutzorientierte Unternehmen sowie auf Demokratie und Freiheit
  • Proton plant, sämtliche Entschädigungen über eine gemeinnützige Organisation zur Förderung von Demokratie und Menschenrechten einzusetzen

Überblick und Hintergrund der Klagebeteiligung

  • Proton hat beim Bundesbezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien in den USA Unterlagen eingereicht, um sich einer bestehenden Sammelklage gegen Apples wettbewerbswidrige Praktiken anzuschließen
  • Diese Klage wird nicht nur für Proton selbst geführt, sondern für eine Gruppe von Entwicklern, die sich in einer ähnlichen Lage befinden
  • Es wird betont, dass diese Klage notwendig sei, um die Zukunft des Internets mit Freiheit, Privatsphäre und Sicherheit zu gewährleisten

Warum Proton jetzt klagt

  • Apples App-Store-Richtlinien werden seit Langem in verschiedenen Rechtsräumen als wettbewerbswidrig und rechtswidrig bewertet
    • In der Europäischen Union wurde eine Geldstrafe von 500 Millionen Euro verhängt, und auch US-Gerichte haben die Missachtung gerichtlicher Anordnungen sowie die Errichtung wettbewerbswidriger Barrieren beanstandet
    • In Großbritannien, Brasilien, den Niederlanden, Südkorea und weiteren Ländern gibt es aktive Bestrebungen, Apples Vorgehen zu reformieren
  • Obwohl dieses Verhalten von Apple in den USA einen Verstoß gegen das Kartellrecht darstelle, bestehe ohne Klage das Risiko, dass diese problematischen Praktiken auf dem US-Markt weiter erlaubt bleiben
  • Gegen Apple läuft derzeit zudem eine weitere Sammelklage von App-Entwicklern; sollte es dort zu einem Vergleich kommen, könnte dieser für alle Entwickler rechtlich bindend sein
    • Deshalb beteiligt sich Proton direkt an der Klage, um nicht automatisch nur eine Entschädigung für vergangene Praktiken zu erhalten, sondern tatsächliche Änderungen der App-Store-Richtlinien durchzusetzen
  • Ziel der Klage ist nicht nur ein finanzieller Ausgleich, sondern auch eine grundlegende Verbesserung des App-Ökosystems und mehr Wettbewerb auf dem Markt
    • Sollte Proton Schadensersatz erhalten, soll der gesamte Betrag an Organisationen für Demokratie und Menschenrechte gespendet werden
    • Diese Spenden werden von der Proton Foundation verwaltet, damit das öffentliche Interesse stets Vorrang hat

Kernpunkte des Streits

Gesellschaftliche Probleme durch Apples Monopol bei der Softwareverbreitung

  • Apples Monopol auf die Verbreitung von iOS-Apps verursache vielfältige Probleme für Verbraucher, Unternehmen und die Gesellschaft insgesamt
    • Es wachse die Notwendigkeit rechtlicher Regulierung, damit Monopolmacht keinesfalls missbraucht werde
    • Der Missbrauch von Monopolen durch große Technologiekonzerne habe tiefgreifende Auswirkungen auf die Zukunft des Internets und auf gesellschaftliche Werte insgesamt

App-Store-Richtlinien schaden der Privatsphäre

  • Die App-Store-Richtlinien begünstigten Geschäftsmodelle des Überwachungskapitalismus wie die von Meta und Google
    • Alle Entwickler müssten eine Jahresgebühr von 99 US-Dollar sowie 30 % Gebühren auf In-App-Zahlungen tragen
  • Für datenschutzorientierte Unternehmen, die über Abonnementmodelle Einnahmen erzielen, sei diese Gebührenlast hoch und bremse die Verbreitung datenschutzfreundlicher Modelle
    • Unternehmen mit „kostenlosen“ Diensten, die personenbezogene Daten verwerten, seien dagegen weit weniger betroffen
  • Apple stelle Privatsphäre zwar im Marketing in den Vordergrund, nutze seine Richtlinien in der Praxis jedoch so, dass Wettbewerb eingeschränkt werde
    • Dieser strukturelle Widerspruch trage direkt zur Ausweitung des Überwachungskapitalismus bei

Apples Richtlinien untergraben Freiheit und Demokratie

  • Die vollständige Kontrolle über den App Store führt dazu, dass Apple den Zugang von iPhone-Nutzern zu Apps unmittelbar steuern kann
    • Apple verweist zwar auf Sicherheitsgründe, unterstützt in der Praxis jedoch je nach Land die Zensur und Entfernung bestimmter Apps
  • Laut dem Bericht AppleCensorship von GreatFire.org sind 66 der weltweit 100 beliebtesten Apps im chinesischen App Store blockiert
    • Auch sämtliche 240 VPN-Apps sind für iOS-Nutzer in China nicht verfügbar
    • Im Vergleich zum globalen App Store sind in China 27 % der Apps blockiert, also mehr als doppelt so viele wie im weltweiten Durchschnitt
    • Da ein erheblicher Teil davon News-, Social- und Messaging-Apps zur Informationsverbreitung betrifft, sei der Zensurzweck offensichtlich
  • Auch auf Ersuchen der russischen Regierung sowie während der Proteste in Hongkong seien bestimmte Apps wie VPNs aktiv eingeschränkt worden
  • Proton selbst erhielt 2020 von Apple die Aufforderung, den Hinweis „Zugang zu zensierten Websites möglich“ aus der App-Store-Beschreibung zu entfernen, andernfalls würde der Vertrieb eingestellt
    • Das zeige, dass unter einer monopolistischen Vertriebsstruktur alle Entwickler solchen Richtlinien unterworfen seien
  • Es wird betont, dass die Aufhebung des Monopols auf App-Vertrieb entscheidend sei, um Freiheit und Demokratie in der Zukunft des Internets zu schützen

Verschlechterung der Nutzererfahrung

  • Apple beschränkt durch die Kontrolle über Abonnementverwaltung und Bezahlsysteme die direkte Beziehung zwischen Entwicklern und Nutzern
    • Hinweise auf andere Wege als In-App-Zahlungen sind verboten, externe Website-Links sind nicht erlaubt, und selbst FAQ- oder Kundensupport-Seiten dürfen in der App nicht verlinkt werden
    • So kann die Proton-App Nutzer nicht darüber informieren, dass die Zahlung über die Website günstiger ist
    • Auch die Verwaltung von Abonnements über mehrere Geräte hinweg ist nicht möglich
      • Wer ein Abonnement im Web hochgestuft hat, kann die Änderung unter iOS nicht vornehmen, und umgekehrt ebenso wenig
  • Um die Konkurrenz zu Apple-Diensten einzuschränken, sind Drittanbieter-Apps so gestaltet, dass sie auf bestimmte iOS-Funktionen nicht zugreifen können
    • Beispiel: Proton Calendar kann nicht als Standard-Kalender-App festgelegt werden
    • Drittanbieter-Cloud-Dienste wie Proton Drive sind bei der Hintergrundverarbeitung eingeschränkt
  • Insgesamt führe dies zu einem geschlosseneren App-Ökosystem, einer schlechteren Nutzererfahrung und höheren Nutzungskosten

App-Store-Gebühren treiben die Preisinflation an

  • Apples 30-%-Gebühr fungiere faktisch als künstlicher Zoll auf den Internethandel und trage zu höheren Preisen bei
    • Aus Unterlagen im Verfahren Epic Games v. Apple gehe hervor, dass Apple mit dieser Gebühr eine Gewinnmarge von 78 % erzielt habe
  • Der einzige Grund, warum Apple diese hohen Gebühren aufrechterhalten könne, sei das vollständige Monopol über Vertrieb und Zahlungssysteme innerhalb von iOS
  • Wenn bei Vertriebs- und Bezahlsystemen Wettbewerb entstünde, könnten günstigere Zahlungswege eingeführt werden, was zu niedrigeren Verbraucherpreisen führen würde

Bedeutung dieser Klage

  • Die von Proton angestrebten Reformen könnten grundlegend zum Schutz der Privatsphäre im Internet, zur Sicherung der Demokratie und zur Schaffung fairer Märkte beitragen
  • In einer Zeit, in der mobile Apps zur Kerninfrastruktur des Internets geworden sind, sei die Förderung von Wettbewerb und Marktöffnung im App Store wichtiger denn je
  • Es wird erneut bekräftigt, dass diese Klage nicht nur Proton betrifft, sondern allen App-Entwicklern und Nutzern im Markt zugutekommen soll
  • Es werde ein schwieriger und langer Kampf erwartet, doch Proton gehe die Klage in der Überzeugung an, dass das Internet der gesamten Gesellschaft dienen müsse
  • Man hoffe, dass dieser Präzedenzfall dazu beiträgt, dass nicht Monopole, sondern freie Marktentscheidungen die Zukunft des Internets bestimmen

Hinweise

  • Proton wird von Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan LLP sowie Cohen Milstein Sellers & Toll PLLC vertreten
  • Die vollständigen Klageunterlagen sind im Fall Proton v. Apple einsehbar

1 Kommentare

 
GN⁺ 2025-07-01
Hacker-News-Kommentare
  • Ein Kommentar weist darauf hin, dass Unternehmen, die datenbasiert kostenlose Dienste anbieten und dabei die Privatsphäre der Nutzer verletzen, das App-Store-Zahlungssystem gar nicht nutzen und daher kaum betroffen sind. Dagegen tragen auf Datenschutz ausgerichtete, abonnementsbasierte Modelle eine umso größere Gebührenlast, wodurch die Einstiegshürden steigen. Diese strukturelle Ungleichheit sei nicht bloß ein Problem vertikaler Integration, sondern verzerre den gesamten Markt.
  • Es wird erklärt, dass Apple zwar auch mit autoritären Regimen kooperiere, vor allem aber durch das Monopol auf die Verbreitung von iOS-Apps dafür sorge, dass Entwickler weltweit an sogenannte „verzerrte Regeln“ gebunden seien und sich demselben System unterwerfen müssten.
    • Der Einwand dazu: Solch drastische Formulierungen klängen eher nach Reddit und seien juristisch inhaltsarme Behauptungen.
  • Alle Entwickler wüssten, dass Safari das neue IE6 geworden sei, könnten aber nichts dagegen tun und entwickelten deshalb einfach weiter native Apps wie bisher. Das sei eine umgekehrte Umsetzung der Strategie „embrace, extend, extinguish“: Webstandards werden übernommen, aber bewusst nicht erweitert, um Konkurrenz zu schwächen.
    • Dagegen wird gehalten, eher Chrome sei das neue IE6; außerdem funktionierten viele Websites in Safari tatsächlich nicht richtig.
  • Erwähnt wird die Stimmung mit vielen freiheitsfeindlichen Aussagen, die den freien Markt bedrohten.
  • Unter den großen Tech-Unternehmen sei Apple am problematischsten, weil iMessage bewusst geschlossen betrieben werde, um ein Hightech-Image aufzubauen, Android-Nutzer wie Bürger zweiter Klasse zu behandeln und Erfahrungen wie Ausschluss aus Gruppenchats oder schlechtere Bildqualität zu fördern, was Jugendlichen sogar soziale Beschämung auferlege. Auch wird darauf verwiesen, dass Apple RCS erst einführen wollte, als die EU Regulierung ankündigte. Zusammen mit teurer Hardware entstehe ein extrem starker Lock-in, den viele Nutzer kaum bemerkten. Apples künstliche Kontrolle sozialer Netzwerke sei letztlich „eine Stufe bösartiger“.
    • Dazu kommt die Reaktion, ob es wirklich ein derart bösartiges Unternehmen geben könne, und der Vorwurf, die Aussagen seien überzogen.
    • Es wird daran erinnert, dass auch Blackberry Messenger lange Zeit ein exklusives Messaging-Erlebnis bot.
    • Apple habe SMS nicht schlecht gemacht; die Grenzen lägen im SMS-Standard selbst. Das größere Problem sei, dass Google auf Nicht-Apple-Plattformen beim Messaging immer wieder gescheitert sei.
    • Aus Europa wird die Erfahrung geteilt, dass dort WhatsApp (Meta/Zuckerberg) dominiert und auch dort eine Art Überlegenheitsgefühl existiere.
    • Apple müsse sich nicht um die Qualität der Erfahrung von Android-Nutzern kümmern; Android sei ohnehin der größere Markt, und das eigentliche Problem sei Googles Wettbewerbsversagen.
  • Obwohl man Apple nicht möge, wird in einer Art Rolle des „advocatus diaboli“ gefragt, ob ein Unternehmen nach enormen R&D-Investitionen nicht das Recht haben sollte, sein Ökosystem zu kontrollieren. Wenn Premium-Hardware und leicht nutzbare Software – also eine perfekte User Experience – Apples Reiz ausmachten, müsse man den Nutzungsbedingungen eben zustimmen; zudem gebe es Alternativen wie Android.
    • Dass das Ökosystem nicht geöffnet werde, schade Markt und Gesellschaft; es gehe nicht nur um individuelle Freiheit, sondern um ein Problem des Gesamtmarkts. Ein Konsumentenverhalten nach dem Muster „mit dem Geldbeutel abstimmen“ reiche nicht aus. Apple agiere als Vermittler und sperre sowohl Unternehmen als auch Kunden ein. Deshalb müssten Recht und Politik eingreifen.
    • Das Recht entwickle sich flexibel weiter, doch derzeit sei die Lage durch den Einfluss von Großkapital und Konzernen sehr komplex. Letztlich ziele das Recht darauf ab, Wohlstand, breite Sicherheit und individuelle Freiheit zu balancieren, wobei oft nur zwei von drei erreichbar seien. Um Vermögenskonzentration zu verhindern, brauche es am Ende starke Steuern und Regulierung für Reiche und Großunternehmen.
    • Wenn ein Unternehmen zu groß werde und monopolartige Eigenschaften annehme, änderten sich die Marktregeln. Dennoch stimme man zu, dass Apple qualitativ hochwertige Produkte herstelle.
    • Es gehe hier nicht einfach darum, dass Verbraucher ein anderes Telefon kaufen könnten, sondern um das Recht von Entwicklern, ohne Apple direkt mit ihren Kunden Geschäfte zu machen. Kein Staat werde den Missbrauch von Monopolmacht dulden.
    • Dass Apple für alle App-Zahlungen 30 % Gebühren verlange und Apple Payments vorschreibe, sei technisch in keiner Weise notwendig. Das sei eine Form von Vendor Lock-In und Tying und damit wettbewerbswidrige Praxis. Als ähnlicher Präzedenzfall aus den frühen 2000ern werden der iTunes/iPod-Komplex sowie Links genannt (Vendor lock-in, Tying).
  • Jemand erklärt, das eigene iPhone gerade wegen des abgeschotteten App-Markts und des sicheren Zahlungssystems zu bevorzugen. Alternative Zahlungen und App-Stores wolle man nicht; Versuche anderer Unternehmen, per Klage Apples Produktdesign zu verändern, seien noch monopolistischer und unerwünscht. Zudem habe das iPhone den Handymarkt nicht monopolisiert. Wer wolle, könne einfach Android wählen.
    • Wer nur den Apple Store nutzen wolle, könne das weiterhin tun; es gebe keinen Grund, anderen die Wahlfreiheit zu verwehren. Tatsächlich wolle man offenbar alle App-Entwickler zwingen, ausschließlich Apples System zu nutzen, damit man sämtliche Dienste in der bevorzugten Weise konsumieren könne – eine Struktur, die Entwicklern und Nutzern Freiheit nehme.
    • Eigentlich sei das gar nicht so kontrovers: Für diejenigen, die an Apple festhalten wollten, ändere sich nichts; es ginge nur darum, eine Ausweichmöglichkeit zu schaffen. Wie bei Android könnte es freie Wahl geben.
    • Wer wolle, könne sich aus eigener Entscheidung weiterhin an ein Lock-in-Ökosystem binden.
    • Jemand stimmt zu: Auch man selbst wolle ein Telefon nicht wie einen Computer hacken; Zuverlässigkeit und möglichst wenig Malware seien das wichtigste Kriterium.
    • Dem wird entgegnet, dass eine solche Entscheidung keine echte „Wahl“ sei.
  • Bedauert wird, dass Klagen nötig sind, um Apple mit einem Verhalten aufzuhalten, das in den USA bereits für rechtswidrig erklärt wurde.
    • Genau das sei das Wesen institutioneller Gestaltung, und hier liege der Fehler von HN, das Apples Marketing des „Guten“ glaube. Das kurzfristige Ziel aller Akteure sei Gewinnsteigerung; deshalb brauche es Grenzen und Regulierung.
    • Außerdem wird angemerkt, dass die Gesetze je nach Land unterschiedlich seien.
    • Es wird der Verdacht geäußert, dass es angesichts jüngster Kontroversen um die Unternehmensethik des CEO auch um Image-Management gehen könnte.
  • Eine Position, die sowohl Apple als auch Proton grundsätzlich mag, hält die Behauptung für unlogisch, die Abschottung des App Store sei eine Hauptursache für den Weg des Internets in den „Überwachungskapitalismus“. Unabhängig davon, ob andere App-Stores oder Zahlungssysteme zugelassen würden, würden Facebook und Google Nutzerdaten ohnehin für Werbung nutzen. iOS habe weltweit einen geringeren Marktanteil als Android und erfülle auch rechtlich keine Monopolkriterien. Ein Unternehmen, das eine Plattform bereitstelle, müsse sie kontrollieren dürfen; auch ein „geschlossenes Ökosystem“ müsse erlaubt sein. Konkurrenzunternehmen handelten ebenfalls gewinnorientiert, daher ändere sich am Kern des Problems nichts. Für die Mehrheit der Nutzer sei das ohnehin kein wichtiges Thema.
    • Dagegen steht der Einwand: Wer ein Produkt gekauft und bezahlt habe, sei sein Eigentümer; nach dem Kauf habe Apple keinen Grund mehr, die Nutzung einzuschränken. Die Begründung über Plattformdesign sei in Wahrheit eine Logik erzwungener Markteingriffe. Wer selbst eine Plattform bauen und dafür entlohnt werden wolle, solle öffentliche Förderung beantragen, anstatt die Last auf Verbraucher abzuwälzen. Daraus wird die Notwendigkeit von Marktregulierung abgeleitet.
    • Auf die Frage, ob ein Plattformbesitzer das Recht habe, beliebige Beschränkungen frei festzulegen, wird ein Präzedenzfall verlinkt, in dem ein US-Bundesberufungsgericht bereits mit „Nein“ geantwortet habe (USA v. Microsoft).
    • Sobald Traffic groß genug werde, um selbst ein Markt zu sein, entstehe Regulierungsbedarf. Kritisiert werden werbefinanzierte Apps und unnötig überzogene „Werbung entfernen“-Zahlungsmodelle, die die Servicequalität verschlechterten. Wer eine enorme Nutzerbasis habe, trage zwangsläufig auch Verantwortung. Nach dem Prinzip: „Mit Macht kommt Verantwortung.“
    • Gäbe es einen angemessenen alternativen App-Store, könnte Apple keine 30 % Gebühren verlangen. Möglich sei das nur wegen der monopolartigen Struktur.
    • Google Play sei eine Plattform, aber das Handygerät selbst unterliege keiner entsprechenden Beschränkung. Beim iPhone würden Hardware und Plattform unnötig miteinander gekoppelt.
  • Es wird die These vertreten, Eigentum und Kontrolle über Software seien das Recht des Unternehmens. Der Vergleich: wie ein Vermieter, der entscheidet, wen er ins Haus lässt.
    • Darauf folgt die Gegenfrage, ob der Vermieter dann auch Besuchern die Beine abschneiden dürfe.
    • Außerdem wird argumentiert: Wenn ich etwas gekauft habe und volles Eigentum daran besitze, dann sei es meine Freiheit, danach damit zu tun, was ich will.
    • Rechtlich werde diese Logik nicht akzeptiert, was aus dieser Sicht eher zu begrüßen sei.