1 Punkte von GN⁺ 2023-11-15 | 1 Kommentare | Auf WhatsApp teilen
  • Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments hat den Parlamentsstandpunkt zu Regeln zur Bekämpfung sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet angenommen und dabei das Gleichgewicht zwischen Kinderschutz und der Verhinderung von Massenüberwachung in den Vordergrund gestellt
  • Internetanbieter müssen bewerten, ob ein erhebliches Risiko besteht, dass ihre Dienste für sexuellen Missbrauch von Kindern oder das Anbahnen von Kontakten zu Kindern missbraucht werden, und selbst gezielte, verhältnismäßige und wirksame Minderungsmaßnahmen auswählen
  • Nur wenn die Entfernung illegalen Materials scheitert, sind zeitlich befristete Aufdeckungsanordnungen als letztes Mittel zulässig; ihr Anwendungsbereich wird auf Einzelpersonen oder Gruppen mit begründetem Verdacht eingegrenzt
  • Der angenommene Text nimmt Ende-zu-Ende-Verschlüsselung vom Geltungsbereich der Aufdeckungsanordnungen aus, um die Sicherheit und Vertraulichkeit der Kommunikation aller Nutzer zu schützen
  • Das neue Gesetz betraut ein EU-Zentrum zum Schutz von Kindern mit der Bearbeitung von CSAM-Meldungen und der Unterstützung bei Erkennungstechnologien; bei Verstößen können gegen Unternehmen Geldbußen von bis zu 6 % des weltweiten Umsatzes verhängt werden

Ausschussabstimmung und Genehmigung von Verhandlungen

  • Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres hat den Standpunkt des Europäischen Parlaments zu neuen Maßnahmen zur Prävention und Beendigung sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet angenommen
    • Der Standpunkt wurde mit 51 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung angenommen
    • Die Aufnahme interinstitutioneller Verhandlungen wurde mit 48 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen genehmigt
  • Die neuen Regeln sollen Kinder im Internet schützen und zugleich eine generalisierte Überwachung des gesamten Internets vermeiden

Risikobewertung und Minderungspflichten für Internetanbieter

  • Internetanbieter müssen bewerten, ob ein erhebliches Risiko besteht, dass ihre Dienste für sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet und für das Anbahnen von Kontakten zu Kindern missbraucht werden
  • Minderungsmaßnahmen müssen gezielt, verhältnismäßig und wirksam sein, und die Anbieter können selbst wählen, welche Maßnahmen sie einsetzen
  • Pornoseiten müssen Vorkehrungen zum Schutz der Nutzer und zur Bearbeitung von Meldungen treffen
    • geeignete Altersverifikationssysteme
    • Mechanismen zur Meldung von Material über sexuellen Missbrauch von Kindern (CSAM)
    • menschliche Inhaltsmoderation zur Bearbeitung von Meldungen
  • Dienste, die sich an Kinder richten, müssen standardmäßig die Einwilligung der Nutzer für unerwünschte Nachrichten verlangen, um Online-Grooming von Minderjährigen zu verhindern
    • Sie müssen Optionen zum Blockieren und Stummschalten anbieten
    • Sie müssen Funktionen der elterlichen Kontrolle stärken

Bedingungen und Grenzen von Aufdeckungsanordnungen

  • Von Justizbehörden genehmigte Aufdeckungsanordnungen sind nur zulässig, wenn die Entfernung von CSAM allein durch Minderungsmaßnahmen nicht wirksam ist
  • Aufdeckungsanordnungen sind das letzte Mittel, um Massenüberwachung oder eine allgemeine Überwachung des Internets zu vermeiden, und müssen zeitlich befristet sein
  • Ziel der Anordnungen ist es, CSAM aufzuspüren und zu entfernen oder den Zugang dazu zu deaktivieren
  • Der Adressatenkreis ist auf Einzelpersonen oder Gruppen beschränkt, die mit sexuellem Missbrauch von Kindern in Verbindung stehen; dazu können auch Kanalabonnenten zählen
    • Für die Bestimmung der Zielpersonen ist ein begründeter Verdacht erforderlich
  • Anbieter können die eingesetzte Technologie selbst wählen, solange sie die starken Schutzvorkehrungen des Gesetzes einhalten
    • Die betreffende Technologie muss unabhängigen und öffentlichen Prüfungen unterzogen werden

Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ausgenommen

  • Der angenommene Text nimmt Ende-zu-Ende-Verschlüsselung vom Geltungsbereich der Aufdeckungsanordnungen aus
  • Diese Ausnahme soll die Sicherheit und Vertraulichkeit der Kommunikation aller Nutzer gewährleisten

Rolle des EU-Zentrums zum Schutz von Kindern

  • Das neue Gesetz sieht die Einrichtung eines EU-Zentrums zum Schutz von Kindern vor, um die Umsetzung der Regeln zu unterstützen und Internetanbieter bei der Erkennung von CSAM zu unterstützen
  • Das Zentrum sammelt, filtert und verteilt CSAM-Meldungen und leitet sie an zuständige nationale Behörden und Europol weiter
  • Es entwickelt Erkennungstechnologien für Anbieter und pflegt eine Datenbank mit Hashes und anderen technischen Indikatoren von CSAM, die von nationalen Behörden identifiziert wurden
  • Es unterstützt auch nationale Behörden bei der Durchsetzung der neuen Regeln zu sexuellem Missbrauch von Kindern, bei Ermittlungen und bei der Verhängung von Geldbußen
    • Bei Nichteinhaltung sind Geldbußen von bis zu 6 % des weltweiten Umsatzes möglich
  • Vorgesehen ist außerdem die Einrichtung eines neuen Beratungsforums für Opferrechte und Überlebende, damit die Perspektiven von Betroffenen berücksichtigt werden

Nächste Schritte

  • Der Standpunkt des Parlaments muss noch vom Plenum gebilligt werden
  • Am 20. November wird die Aufnahme der Verhandlungen bekanntgegeben, und die Abgeordneten können bis zum Ende des folgenden Tages Einwände erheben
  • Wenn eine ausreichende Zahl von Abgeordneten Einwände erhebt, findet in derselben Sitzungsperiode eine Abstimmung statt

1 Kommentare

 
GN⁺ 2023-11-15
Meinungen auf Hacker News
  • Anders als die Überschrift nahelegt, wurde hier nichts entschieden.
    LIBE hat lediglich einen „Entwurf der Parlamentsposition“ angenommen, und es müssen noch Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Parlament, Kommission und Rat folgen.
    Deshalb ist es zu früh, das schon als Sieg zu bezeichnen; auch der Artikel ist eher ungenau und irreführend.
    https://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20231110IP...
    https://netzpolitik.org/2023/ueberwachung-eu-innenausschuss-... Deutsch
    • Die Überschrift bedeutet, dass der Ausschuss eine Position angenommen hat, und das ist für sich genommen korrekt.
    • Tri(a?)logue ist nicht trial-ogue, sondern heißt tri-logue, weil drei Parteien beteiligt sind.
  • Schon dass das Parlament so etwas überhaupt geprüft hat, hat mich wütend gemacht, aber ich bin sehr erleichtert, dass es am Ende nicht beschlossen hat, dieses drakonische Instrument voranzutreiben.
    Allerdings üben kommerzielle Interessen, Nachrichtendienste und staatliche Akteure weiterhin Druck auf die Privatsphäre aus, daher dürfen Bürger nicht müde werden und müssen ihre Stimme erheben.
    Es braucht Gesetze, die Datenschutzrechte klar garantieren, damit Gesetze wie die Chatkontrolle gar nicht erst zustande kommen können.
    • Ich würde sagen, das EU-Parlament hat seine Aufgabe nahezu zu 100 % erfüllt.
      Es hat den von der EU-Kommission vorgeschlagenen Gesetzestext geprüft, ihn als miserabel bewertet und abgelehnt.
      Der Ärger sollte eher der EU-Kommission gelten, insbesondere der schwedischen Kommissarin Ylva Johansson, die diesen Unsinn offenbar vorangetrieben hat.
    • Solche Rechte gibt es meiner Ansicht nach bereits bis zu einem gewissen Grad.
      Eine der großen Schwächen des früheren Ansatzes war, dass er mit bestehenden Regelungen kollidierte und selbst im Fall einer Verabschiedung vor Gericht nur schwer Bestand gehabt hätte.
      So garantiert etwa Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention: „Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz“, was offensichtlich mit „Lasst uns die Kommunikation aller Menschen scannen“ kollidiert: https://en.wikipedia.org/wiki/Article_8_of_the_European_Conv...
      Außerdem legte die E-Commerce-Richtlinie im Jahr 2000 die Regeln für Online-Geschäfte in der EU fest und verbietet Staaten ausdrücklich, eine allgemeine Überwachungspflicht aufzuerlegen: https://en.wikipedia.org/wiki/Electronic_Commerce_Directive_...
      Trotz verschiedener Probleme ist der EU-Rahmen in solchen Bereichen ziemlich gut aufgestellt.
    • Das Europäische Parlament hat nicht die Befugnis zu entscheiden, über welche Gesetzesvorlagen abgestimmt wird.
      Die Europäische Kommission erstellt die Entwürfe, und das Parlament kann sie höchstens ändern oder ablehnen.
    • Selbst wenn jede einzelne dieser absurden Gesetzesinitiativen nur eine Wahrscheinlichkeit von 1 % hat, verabschiedet zu werden, ist die traurige Realität, dass irgendwann eine durchkommt.
      Am Ende ist es eine Frage der Wahrscheinlichkeit, daher müssen wir Wege finden, den Zufluss solcher Vorhaben selbst zu verringern.
  • Dem Original zufolge wurde die „Chatkontrolle“ als einer der schlimmsten EU-Pläne und als Überwachungsmonster bezeichnet, und das Europäische Parlament habe beschlossen, sie zu stoppen.
    In einer historischen Einigung zur Verordnung der EU-Kommission über sexuellen Kindesmissbrauch (CSAR) wolle das Europäische Parlament die Forderung nach Chatkontrolle streichen und sichere Verschlüsselung schützen.
    Breyer schrieb, Internetdienste und Apps müssten „von Entwurf und Voreinstellung an sicher“ sein; das Europäische Parlament habe sich darauf geeinigt, den Plan einer flächendeckenden Chatkontrolle zu streichen, der Grundrechte verletzt und vor Gericht kaum Bestand haben dürfte, und das digitale Kommunikationsgeheimnis zu schützen.
    Die freiwillige Chatkontrolle privater Nachrichten durch US-Internetunternehmen werde schrittweise beendet; gezielte Kommunikationsüberwachung und Durchsuchungen seien nur mit richterlicher Anordnung und beschränkt auf Einzelpersonen oder Gruppen zulässig, die im Zusammenhang mit Material über sexuellen Kindesmissbrauch verdächtigt werden.
    Dass außerdem das sogenannte Client-Side-Scanning ausdrücklich ausgeschlossen wurde, ist ebenfalls ein großer Sieg für Datenschutzrechte.
    Stattdessen soll ein neues EU-Kinderschutzzentrum in öffentlich zugänglichen Bereichen des Internets, bis hin zum Darknet, per automatischem Crawling aktiv nach Material über sexuellen Kindesmissbrauch suchen; gefundenes Material soll von Anbietern gemeldet und gelöscht werden müssen.
    Allerdings wird erwartet, dass die EU-Kommission eine allgemeine Überwachungs-Chatkontrolle weiter vorantreiben wird, daher ist der Kampf noch nicht vorbei.
    • Zum Glück gibt es in Europa noch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und die Europäische Menschenrechtskonvention, vor denen Einzelpersonen gegen ihren eigenen Staat klagen können.
      Das ist anders als beim Europäischen Gerichtshof, den Einzelpersonen nicht direkt anrufen können.
      In der Europäischen Menschenrechtskonvention steht in Artikel 8 das „Recht auf Privatsphäre“, und dass dieses schreckliche Gesetz vor Gericht kaum Bestand haben dürfte, bedeutet wahrscheinlich, dass Menschen sich auf Artikel 8 stützen und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen könnten.
      Es besteht kein Zweifel, dass die gekauften Leute in der EU-Kommission und die Feinde der EU-Mitgliedstaaten mit einer weiteren schrecklichen Maßnahme zurückkommen werden.
      Nebenbei wirkt auch die Rollenverteilung „guter Polizist Europäisches Parlament / böser Polizist Europäische Kommission“ selbst wie eine Farce gegenüber den EU-Bürgern.
    • Der Kampf ist niemals vorbei.
      Deshalb braucht es starke Checks and Balances.
      Die Kommission, die aus Personen besteht, die von den Regierungschefs der 26 EU-Staaten ernannt wurden, treibt es voran; der Rat, der aus eben diesen Regierungschefs besteht, muss zustimmen; auch das in allgemeinen Wahlen gewählte Parlament muss zustimmen; und wenn das immer noch scheitert, greifen die Gerichte ein.
      Der Kern des Kampfes liegt aber nicht nur in der Auseinandersetzung mit Regierungen, sondern darin, die Menschen dazu zu bringen, ihre Privatsphäre und Sicherheit höher zu gewichten als „Denkt an die Kinder“.
    • Der Satz, dass der Preis der Freiheit ewige Wachsamkeit ist, war keine leere Phrase.
  • Trotz des Lobbyings von US-Organisationen, die mit Thorn zusammenarbeiten, darunter Google, Facebook, Microsoft, Amazon und Palantir, hat das Europäische Parlament diesmal das Richtige getan.
    https://www.thorn.org/partnerships/

https://web.archive.org/web/20130420162917/http://www.wearet...

  • Das Schockierende am Lobbying ist, wie billig es wirklich ist.
    Im FTX-Prozess wurde offengelegt, wie viel für Lobbyarbeit bei Politikern zugunsten kryptofreundlicher Gesetze ausgegeben wurde, und es lag nur im niedrigen fünfstelligen Bereich.
    SBF sagte ebenfalls, Lobbying sei im Verhältnis zum erreichbaren Einfluss sehr günstig.
    Naiv hätte ich gedacht, es würde Millionen Dollar kosten, Politiker auf die eigene Seite zu ziehen, tatsächlich ist es aber so billig, dass ein einzelner FAANG-Engineer jemanden mit eigenem Geld lobbyieren könnte.
    Allein die HN-Nutzerschaft könnte, wenn sie wollte, eine größere Lobbyorganisation als die NRA per Crowdfunding finanzieren und aufbauen. Die Lobby-Ausgaben der NRA lagen 2022 bei 2,93 Millionen Dollar, und die Lobbybranche ist viel kleiner, als man intuitiv erwarten würde.
  • Ich warte immer noch auf den Tag, an dem wir das Wort „Lobbying“ durch Korruption ersetzen.
  • Das Expertengremium zu dieser Angelegenheit war wirklich sehenswert.
    Viele Vertreter kamen von außerhalb der EU, vor allem aus den USA, außerdem waren Vertreter aus Kanada, Neuseeland und Australien dabei: https://twitter.com/SimoKohonen/status/1722635234116506052
  • Das wird in ungefähr einem Jahr wieder eingebracht werden, und wenn es nicht genug Medienaufmerksamkeit bekommt, wird es wohl durchgehen.
    Sie müssen nur einmal gewinnen, wir dagegen jedes Mal.
  • Thorn und seine Unterstützer sollten so genannt werden, wie sie sind: Feinde der freien Welt, Feinde der Demokratie, Menschen, die für Unterdrückung und einen dystopischen Polizeistaat kämpfen.
    Wenn man auf die Entwicklungen in Ungarn und Polen oder auf Umfragen in Österreich schaut, wird jede Form von Überwachung ein weiteres Mittel für Autokraten und Möchtegern-Autokraten sein, um an der Macht zu bleiben.
    Wenn PiS reibungslos Zugriff auf die Kommunikation der Opposition gehabt hätte, bezweifle ich, dass die polnische Wahl 2023 so ausgegangen wäre.
  • Ergibt Sinn.
    In einigen EU-Ländern wie Finnland ist die Privatsphäre der Kommunikation ein verfassungsmäßiges Recht, daher braucht es einen ausreichenden Grund, um sie zu durchbrechen.
    Allgemeinplätze wie „irgendwas mit Terror“ dürften diese Schwelle meiner Ansicht nach kaum überschreiten.
    • Noch stärker: Dieses Recht steht in Artikel 7 der EU-Grundrechtecharta und ist über den Vertrag von Lissabon im Fundament der EU selbst verankert.
      Deshalb ist es auch nicht überraschend, dass dieses Gesetz nicht durch das Europäische Parlament gekommen ist.
      Selbst wenn es durchs Parlament gekommen wäre, hätte der EU-Gerichtshof es für nichtig erklären müssen.
  • Private Nachrichten werden jetzt wohl nicht gescannt, aber ich frage mich, was aus dem Problem mit den Zertifikaten in Webbrowsern geworden ist.
    Gemeint ist die Regelung, nach der Browser-Zertifikate beliebig durch ein von EU-Institutionen kontrolliertes Zertifikat ersetzt werden könnten, um „verschlüsselten“ Web-Traffic abzuhören und Man-in-the-Middle-Angriffe durchzuführen.
    Dazu gab es sogar eine Detailklausel, die es illegal gemacht hätte, dass Browser Nutzer warnen, wenn ein Zertifikat ausgetauscht wurde. Ist das jetzt auch verschwunden?
    • Das war sehr wahrscheinlich eine unbeabsichtigte Folge des eIDAS-Gesetzes.
      Es sollte bestimmte Zertifizierungsstellen für Browser vertrauenswürdig machen, damit digitale Zertifikate und Signaturen EU-weit funktionieren.
      Später wurde es geändert, und der Gesetzestext stellt nun klar, dass diese Zertifizierungsstellen von normalen Zertifizierungsstellen getrennt werden können und müssen.
      Daher sind Man-in-the-Middle-Angriffe unmöglich, solange Browser sich nicht dafür entscheiden, beides zu vermischen.
  • Ich würde gern wissen, wer den neuen und besseren Vorschlag unterstützt hat und wer den alten.
    Das ist ein klarer Indikator für ihre Werte.
    Nächstes Jahr ist Europawahl; wer den neuen Vorschlag unterstützt hat, könnte also eine gute Wahl sein, und wer den alten unterstützt hat, sollte man vielleicht meiden.
    • Abstimmungen im EU-Parlament sind öffentlich, man kann das also nachschlagen.
    • Leider verfolgen in der EU nur sehr wenige Menschen, was ihre Europaabgeordneten tatsächlich tun.
      Die meisten wählen ähnlich wie bei nationalen Parlamentswahlen, und dort, wo ich lebe, werden Europawahlen wie eine Meinungsumfrage vor der etwa sechs Monate später stattfindenden „echten“ Wahl behandelt.
  • Ich bin gegenüber der EU so zynisch geworden, dass ich auch diesmal mit dem Schlimmsten gerechnet hatte, aber diese Entscheidung verdient Lob.
    Mal sehen, wie schnell das wieder an die Oberfläche kommt.
    • Gegenüber diesem Vorschlag war ich zynisch, aber nicht gegenüber der EU insgesamt.
      Man denke an GDPR, erzwungene Interoperabilität für Gatekeeper oder die zweijährige Gewährleistung für online gekaufte Waren.
      Dieser Versuch, Verschlüsselung zu brechen, wirkte völlig losgelöst von dem, was die EU sonst normalerweise tut.
      Die EU scheint die einzige Regierungsorganisation zu sein, die in meinem Land gut funktioniert, um mein Leben zu verbessern.
      Der Rest verfällt oder steht meinen Werten entgegen.
  • Ich wünschte, dieses Thema würde in der EU endgültig geklärt, so wie die Netzneutralitätsregeln von 2015.
    • Das ist unwahrscheinlich.
      Beim nächsten Mal wird man es statt eines großen Vorstoßes auf EU-Ebene wieder auf nationaler Ebene versuchen.
      So läuft es immer, wenn Unternehmen die EU ausnutzen: Zuerst lobbyieren sie die EU selbst, um eine Pauschallösung zu erreichen, und wenn das scheitert, nehmen sie die Mitgliedstaaten ins Visier.
  • Dieses Ergebnis beruhigt mich sehr.
    Dass es überhaupt möglich war, dass ein solches Gesetz verabschiedet wird, ist schockierend, und wenn es durchgekommen wäre, hätten sich viele Menschen, mich eingeschlossen, vollständig von der EU abgewandt.