EU-Parlamentsausschuss für bürgerliche Freiheiten verabschiedet Position zu CSAR
(europarl.europa.eu)Wirksame Maßnahmen gegen sexuellen Kindesmissbrauch im Internet, keine Massenüberwachung
- Notwendigkeit eines Gleichgewichts zwischen dem Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch im Internet und der Vermeidung allgemeiner Internetüberwachung
- Plattformen benötigen Risikobewertungen im Zusammenhang mit ihren Diensten
- Wenn Minderungsmaßnahmen nicht ausreichen, Einsatz gerichtlich genehmigter Aufdeckungsanordnungen zur Verfolgung illegalen Materials
- Das Europäische Parlament will Ende-zu-Ende-verschlüsselte Inhalte von der Aufdeckung ausnehmen
Position des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten
- Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten hat seine Position zu neuen Maßnahmen zum Schutz von Kindern im Internet verabschiedet
- Der Ausschuss nahm die Position mit 51 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung an und billigte interinstitutionelle Verhandlungen mit 48 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen
Neue Regeln
- Internetanbieter müssen eine erhebliche Risikobewertung und Minderungsmaßnahmen vornehmen, wenn ihre Dienste missbraucht werden könnten, um sexuellen Kindesmissbrauch im Internet und Grooming von Kindern zu begehen
- Die Abgeordneten betonen, dass Minderungsmaßnahmen zielgerichtet, verhältnismäßig und wirksam sein müssen und dass Anbieter selbst entscheiden können sollten, welche Maßnahmen sie einsetzen
- Pornoseiten müssen über ein angemessenes System zur Altersverifikation, einen Meldemechanismus für Material zu sexuellem Kindesmissbrauch und menschliche Inhaltsmoderation zur Bearbeitung solcher Meldungen verfügen
Aufdeckungsanordnungen
- Um Massenüberwachung oder allgemeine Internetüberwachung zu vermeiden, erlaubt der Gesetzesentwurf als letztes Mittel zeitlich befristete Anordnungen zur Erkennung und Entfernung von CSAM oder zur Sperrung des Zugangs dazu
- Die Abgeordneten betonen, dass sich Aufdeckungsanordnungen auf Einzelpersonen oder Gruppen mit begründetem Verdacht konzentrieren müssen, einschließlich Kanalabonnenten
- Im verabschiedeten Text nehmen die Abgeordneten Ende-zu-Ende-Verschlüsselung vom Anwendungsbereich der Aufdeckungsanordnungen aus, damit die Kommunikation aller Nutzer sicher und vertraulich bleibt
EU-Zentrum zum Schutz von Kindern
- Zur Umsetzung der neuen Regeln und zur Unterstützung von Internetanbietern bei der Erkennung von CSAM soll ein EU-Zentrum zum Schutz von Kindern eingerichtet werden
- Das Zentrum wird Meldungen zu CSAM sammeln, filtern und an Europol sowie zuständige nationale Behörden weiterleiten, Erkennungstechnologien für Anbieter entwickeln und eine Datenbank mit Hashes und anderen technischen Indikatoren für von nationalen Behörden identifiziertes CSAM pflegen
- Das Zentrum unterstützt nationale Behörden bei der Durchsetzung der neuen Regeln zu sexuellem Kindesmissbrauch an Kindern im Internet und bei Untersuchungen sowie bei der Verhängung von Geldbußen von bis zu 6 % des weltweiten Umsatzes bei Nichteinhaltung
Rechte der Opfer und Beratungsforum für Überlebende
- Die Abgeordneten schlagen die Einrichtung eines neuen Forums für Opferrechte und die Beratung durch Überlebende vor, damit die Stimmen der Opfer gehört werden
Stellungnahme
- Der Abgeordnete Javier Zarzalejos: "Um dieser großen Herausforderung wirksam zu begegnen, haben wir einen rechtlich tragfähigen Kompromiss gefunden, der von allen politischen Gruppen unterstützt wird. Er wird kohärente Regeln schaffen, nach denen alle Anbieter das Risiko sexuellen Kindesmissbrauchs in ihren Diensten bewerten und mit maßgeschneiderten Maßnahmen mindern müssen. Als letztes Mittel können Aufdeckungsanordnungen eingesetzt werden, um Missbrauchsmaterial zu entfernen, das weiterhin im Internet verbreitet wird. Diese Einigung schafft ein Gleichgewicht zwischen Kinderschutz und Datenschutz."
Nächste Schritte
- Der Entwurf der Position des Parlaments muss im Plenum gebilligt werden
- Der Beginn der Verhandlungen wird am 20. November bekannt gegeben, und die Abgeordneten können bis zum folgenden Tag Einspruch erheben
- Wenn eine ausreichende Zahl von Abgeordneten Einspruch erhebt, wird noch in derselben Sitzungsperiode abgestimmt
Meinung von GN⁺
Der wichtigste Punkt dieses Artikels ist, dass das Europäische Parlament neue Maßnahmen zum Schutz von Kindern im Internet verabschiedet hat. Diese Maßnahmen verlangen von Internetanbietern, Risikobewertungen ihrer Dienste durchzuführen und Minderungsmaßnahmen zu ergreifen, um sexuellen Kindesmissbrauch zu verhindern und zu stoppen. Damit wird ein ausgewogener Ansatz vorgestellt, der Kinder schützt und zugleich die Privatsphäre des Einzelnen respektiert, was das Thema für viele Menschen interessant machen dürfte. Außerdem wird erwartet, dass diese Maßnahmen eine wichtige Rolle dabei spielen, die Sicherheit von Kindern im Online-Umfeld zu stärken und Straftaten zu verhindern.
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