- Europäische Ombudsfrau urteilt: Die Nichtveröffentlichung der Expertenliste zur CSAM-Regulierung durch die Europäische Kommission ist „unangemessene Verwaltung“
- Die unveröffentlichte Liste betrifft die technische Machbarkeit der Erkennung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs, ohne Verschlüsselung zu beeinträchtigen
- Der Irish Council for Civil Liberties (ICCL) reichte Beschwerde gegen die Europäische Kommission ein, nachdem ein Antrag auf Dokumentenzugang gescheitert war
- Mehr als 450 Wissenschaftler und gemeinwohlorientierte Technologen erklärten öffentlich, dass die Technik zur Erkennung von CSAM in verschlüsselten Inhalten noch nicht ausgereift ist
- Die Abhängigkeit der Europäischen Kommission von nicht öffentlichen Experten steht im Kontrast zu öffentlichen Warnungen aus der Wissenschaft
- Im Dezember 2022 reichte das ICCL Beschwerde gegen die Europäische Kommission ein, nachdem diese den Besitz der Liste eingeräumt, sie aber nicht offengelegt hatte
- Die Ombudsfrau kritisierte die Europäische Kommission dafür, im Rahmen des ICCL-Antrags das Vorhandensein der Liste nicht anerkannt zu haben
- Der Entwurf der CSAM-Verordnung ist wegen Befürchtungen über Massenüberwachung und die Schwächung von Verschlüsselung umstritten und steht möglicherweise im Konflikt mit EU-Gesetzen gegen wahllose Überwachung
- Kritik kam von verschiedenen Stellen, darunter dem Juristischen Dienst des Rates der Europäischen Union, dem UN-Hochkommissariat für Menschenrechte und dem Europäischen Datenschutzausschuss
- Dr. Kris Shrishak vom ICCL betonte Bedenken hinsichtlich der Transparenz des Vorbereitungsprozesses der Verordnung und des Einflusses von Lobbyisten
- Die vollständige Entscheidung der Ombudsfrau ist öffentlich einsehbar
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