1 Punkte von GN⁺ 2023-11-09 | 1 Kommentare | Auf WhatsApp teilen
  • Europäische Ombudsfrau urteilt: Die Nichtveröffentlichung der Expertenliste zur CSAM-Regulierung durch die Europäische Kommission ist „unangemessene Verwaltung“
  • Die unveröffentlichte Liste betrifft die technische Machbarkeit der Erkennung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs, ohne Verschlüsselung zu beeinträchtigen
  • Der Irish Council for Civil Liberties (ICCL) reichte Beschwerde gegen die Europäische Kommission ein, nachdem ein Antrag auf Dokumentenzugang gescheitert war
  • Mehr als 450 Wissenschaftler und gemeinwohlorientierte Technologen erklärten öffentlich, dass die Technik zur Erkennung von CSAM in verschlüsselten Inhalten noch nicht ausgereift ist
  • Die Abhängigkeit der Europäischen Kommission von nicht öffentlichen Experten steht im Kontrast zu öffentlichen Warnungen aus der Wissenschaft
  • Im Dezember 2022 reichte das ICCL Beschwerde gegen die Europäische Kommission ein, nachdem diese den Besitz der Liste eingeräumt, sie aber nicht offengelegt hatte
  • Die Ombudsfrau kritisierte die Europäische Kommission dafür, im Rahmen des ICCL-Antrags das Vorhandensein der Liste nicht anerkannt zu haben
  • Der Entwurf der CSAM-Verordnung ist wegen Befürchtungen über Massenüberwachung und die Schwächung von Verschlüsselung umstritten und steht möglicherweise im Konflikt mit EU-Gesetzen gegen wahllose Überwachung
  • Kritik kam von verschiedenen Stellen, darunter dem Juristischen Dienst des Rates der Europäischen Union, dem UN-Hochkommissariat für Menschenrechte und dem Europäischen Datenschutzausschuss
  • Dr. Kris Shrishak vom ICCL betonte Bedenken hinsichtlich der Transparenz des Vorbereitungsprozesses der Verordnung und des Einflusses von Lobbyisten
  • Die vollständige Entscheidung der Ombudsfrau ist öffentlich einsehbar

1 Kommentare

 
GN⁺ 2023-11-09
Hacker-News-Kommentare
  • Hinterfragt wird der tatsächliche Schaden durch die private Verbreitung von CSAM; argumentiert wird, dass das eigentliche Problem das Material selbst sei und dieses bereits illegal ist
  • Link zur Ombudsmann-Entscheidung wird geteilt, wobei die bürokratische Komplexität des Falls betont wird
  • Zur Verhinderung potenziellen Missbrauchs durch westliche Regierungen wird vorgeschlagen, CSAM-Datenbanken auf Basis eines globalen Konsenses unter Einbeziehung geopolitischer Rivalen zu verwalten
  • Kritik an der Nichteinhaltung ordnungsgemäßer Verfahren durch die Europäische Kommission, verbunden mit der Forderung nach Konsequenzen für jene, die Informationsanfragen ablehnen
  • Vergleich zwischen der Argumentation für CSAM-Maßnahmen und möglichen ähnlichen Maßnahmen gegen andere Arten gewalthaltiger Inhalte, verbunden mit Fragen zur politischen Konsistenz
  • Kritik an staatlicher Geheimhaltung, Verweis auf Ähnlichkeiten mit früheren Fällen wie den Verhandlungen zur Transpazifischen Partnerschaft und Hinweis auf ein Muster der Umgehung öffentlicher Prüfung
  • Besorgnis über die Beteiligung von Unternehmen an geheimen Überwachungsbemühungen, verbunden mit der Forderung nach Transparenz sowie der Berücksichtigung von Menschenrechten und ethischen Fragen
  • Unmut darüber, dass es keinen direkten Wahleinfluss auf die Zusammensetzung der Europäischen Kommission gibt
  • Erwähnung der großen Zahl von Lobbyisten in der EU und Zweifel an ihrer Wirksamkeit, wenn keine Ergebnisse geliefert werden
  • Es wird klargestellt, dass die Abkürzung CSAM für Material zu sexuellem Missbrauch von Kindern steht