- Entscheidung nach zweijährigen Verhandlungen zwischen einem gemeinsamen Ausschuss der deutschen Bundesdatenschutzbehörden und der Regulierungsbehörden der 17 Bundesländer (DSK) sowie Microsoft
- Nach der DSGVO wird bewertet, dass Organisationen MS365 auf rechtmäßige Weise nicht nutzen können
- Der zentrale Punkt ist, dass „Microsoft nicht klar offenlegt, in welchem Umfang personenbezogene Daten für geschäftliche Zwecke genutzt werden“
- Außerdem verarbeitet Microsoft Telemetriedaten in großem Umfang in der Regel für eigene Zwecke
- Die Mitteilung der DSK ist jedoch keine „Enforcement Decision“, sondern eine „Assessment“
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