2 Punkte von GN⁺ 2025-07-11 | Noch keine Kommentare. | Auf WhatsApp teilen
  • Das Landgericht Leipzig hat entschieden, dass Meta einem deutschen Facebook-Nutzer wegen auf Drittanbieter-Websites eingebetteter Tracking-Technologie €5.000, rund $5.900, zahlen muss
  • Das Gericht befand, dass Meta Tracking-Pixel und SDKs auf Websites und in Apps ohne Einwilligung der Nutzer Daten sammeln und damit gegen die europäische DSGVO verstoßen
  • Das Urteil zugunsten des Klägers schafft einen Präzedenzfall, der es anderen Nutzern ermöglicht, Klage zu erheben, ohne „individuelle Schäden ausdrücklich nachweisen“ zu müssen
  • Streitpunkt war, dass Meta einzelne Nutzer bereits durch den Besuch von Drittanbieter-Websites oder die Nutzung von Apps individuell identifizieren kann, selbst wenn sie nicht mit einem Instagram- oder Facebook-Konto eingeloggt sind
  • Websites und Apps, die Meta-Pixel oder ähnliche Tracking-Technologien ohne Einwilligung einsetzen, könnten einem Klagerisiko ausgesetzt sein, das alle deutschen Besucher umfasst

Urteil des Landgerichts Leipzig

  • Das Landgericht Leipzig hat entschieden, dass Meta einem deutschen Facebook-Nutzer €5.000 zahlen muss
  • Im Kern des Verfahrens stand die Frage, wie Metas auf Drittanbieter-Websites eingebettete Tracking-Technologie Nutzerdaten erfasst
  • Tracking-Pixel und SDKs

    • Das Gericht befand, dass Meta Tracking-Pixel und Software Development Kits auf zahlreichen Websites und in Apps eingebunden sind und Nutzerdaten ohne Einwilligung sammeln
    • Diese Datenerhebung verstößt gegen die europäische General Data Protection Regulation (GDPR)
  • Klagen ohne Schadensnachweis möglich

    • Laut Pressemitteilung des Landgerichts Leipzig schafft das Urteil einen Präzedenzfall, der es zahlreichen anderen Nutzern ermöglicht, Klage zu erheben, ohne individuelle Schäden ausdrücklich nachweisen zu müssen
    • Es erklärte, dass Meta Nutzer immer individuell identifizieren kann, wenn sie Drittanbieter-Websites besuchen oder Apps nutzen, selbst wenn sie nicht mit einem Instagram- oder Facebook-Konto eingeloggt sind
    • Ebenfalls enthalten ist die Aussage, dass Metas Verarbeitung personenbezogener Daten zur Profilbildung von Facebook-Nutzern gegen europäisches Datenschutzrecht „massiv verstößt“ und das Unternehmen damit Gewinne in Milliardenhöhe erzielt

Klagerisiken und mögliche Auswirkungen

  • Durch dieses Urteil könnten Websites und Apps, die Meta Tracking Technology einsetzen, insgesamt einem erheblichen Klagerisiko ausgesetzt sein
  • AesirX-CEO Ronni K. Gothard Christiansen sagte, das Urteil schaffe einen Präzedenzfall für Sammelklagen mit „geschäftsgefährdendem Potenzial“
  • Solche Klagen könnten alle deutschen Besucher von Websites umfassen, die Meta-Pixel oder andere Tracking-Technologien ohne Einwilligung der Nutzer einsetzen
  • Christiansen warnte, dass sich Schadensersatz von €5.000 pro Besucher bei Zehntausenden oder Millionen Besuchern schnell summieren könne
  • Datenschutzverletzungen durch Pixel und ähnliche Tools könnten künftig zu hohen Bußgeldern führen

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