Deutsches Gericht urteilt: Metas Tracking-Technologie verstößt gegen europäisches Datenschutzrecht
(therecord.media)- Das Landgericht Leipzig hat entschieden, dass Meta einem deutschen Facebook-Nutzer wegen auf Drittanbieter-Websites eingebetteter Tracking-Technologie €5.000, rund $5.900, zahlen muss
- Das Gericht befand, dass Meta Tracking-Pixel und SDKs auf Websites und in Apps ohne Einwilligung der Nutzer Daten sammeln und damit gegen die europäische DSGVO verstoßen
- Das Urteil zugunsten des Klägers schafft einen Präzedenzfall, der es anderen Nutzern ermöglicht, Klage zu erheben, ohne „individuelle Schäden ausdrücklich nachweisen“ zu müssen
- Streitpunkt war, dass Meta einzelne Nutzer bereits durch den Besuch von Drittanbieter-Websites oder die Nutzung von Apps individuell identifizieren kann, selbst wenn sie nicht mit einem Instagram- oder Facebook-Konto eingeloggt sind
- Websites und Apps, die Meta-Pixel oder ähnliche Tracking-Technologien ohne Einwilligung einsetzen, könnten einem Klagerisiko ausgesetzt sein, das alle deutschen Besucher umfasst
Urteil des Landgerichts Leipzig
- Das Landgericht Leipzig hat entschieden, dass Meta einem deutschen Facebook-Nutzer €5.000 zahlen muss
- Im Kern des Verfahrens stand die Frage, wie Metas auf Drittanbieter-Websites eingebettete Tracking-Technologie Nutzerdaten erfasst
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Tracking-Pixel und SDKs
- Das Gericht befand, dass Meta Tracking-Pixel und Software Development Kits auf zahlreichen Websites und in Apps eingebunden sind und Nutzerdaten ohne Einwilligung sammeln
- Diese Datenerhebung verstößt gegen die europäische General Data Protection Regulation (GDPR)
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Klagen ohne Schadensnachweis möglich
- Laut Pressemitteilung des Landgerichts Leipzig schafft das Urteil einen Präzedenzfall, der es zahlreichen anderen Nutzern ermöglicht, Klage zu erheben, ohne individuelle Schäden ausdrücklich nachweisen zu müssen
- Es erklärte, dass Meta Nutzer immer individuell identifizieren kann, wenn sie Drittanbieter-Websites besuchen oder Apps nutzen, selbst wenn sie nicht mit einem Instagram- oder Facebook-Konto eingeloggt sind
- Ebenfalls enthalten ist die Aussage, dass Metas Verarbeitung personenbezogener Daten zur Profilbildung von Facebook-Nutzern gegen europäisches Datenschutzrecht „massiv verstößt“ und das Unternehmen damit Gewinne in Milliardenhöhe erzielt
Klagerisiken und mögliche Auswirkungen
- Durch dieses Urteil könnten Websites und Apps, die Meta Tracking Technology einsetzen, insgesamt einem erheblichen Klagerisiko ausgesetzt sein
- AesirX-CEO Ronni K. Gothard Christiansen sagte, das Urteil schaffe einen Präzedenzfall für Sammelklagen mit „geschäftsgefährdendem Potenzial“
- Solche Klagen könnten alle deutschen Besucher von Websites umfassen, die Meta-Pixel oder andere Tracking-Technologien ohne Einwilligung der Nutzer einsetzen
- Christiansen warnte, dass sich Schadensersatz von €5.000 pro Besucher bei Zehntausenden oder Millionen Besuchern schnell summieren könne
- Datenschutzverletzungen durch Pixel und ähnliche Tools könnten künftig zu hohen Bußgeldern führen
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