1 Punkte von GN⁺ 2024-01-12 | 1 Kommentare | Auf WhatsApp teilen

Meta missachtet das Recht der Nutzer auf Widerruf ihrer Einwilligung

  • Meta ignoriert unrechtmäßig den Widerruf der Einwilligung durch Nutzer: Seit November 2023 müssen Instagram- und Facebook-Nutzer jährlich bis zu 251,88 € „Privatsphäre-Gebühr“ zahlen, wenn sie nicht getrackt werden möchten. Einer Verfolgung zuzustimmen ist mit einem Klick möglich, doch um die Einwilligung zu widerrufen, müssen Nutzer einen komplizierten Prozess durchlaufen und zu einem kostenpflichtigen Abo wechseln. Das verstößt gegen den im GDPR festgelegten Grundsatz, dass der Widerruf der Einwilligung genauso „einfach“ sein muss wie ihre Erteilung.

Metas jüngster Versuch, europäisches Datenschutzrecht zu umgehen

  • Hohe Kosten für den Widerruf der Einwilligung: Wenn Nutzer einmal dem Tracking zugestimmt haben, gibt es später keinen einfachen Weg, dies zu widerrufen. Nach Artikel 7 GDPR muss der Widerruf der Einwilligung genauso einfach sein wie ihre Erteilung, doch derzeit bietet Meta keine andere Möglichkeit zum „Widerruf“ als den Kauf eines Abonnements für 251,88 €. Außerdem müssen Nutzer, die ihre Einwilligung widerrufen wollen, die Widerrufsseite erst über mehrere Fenster und Banner finden.

Offensichtlicher Verstoß

  • Offensichtlicher Verstoß: Der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) nennt in seinen Leitlinien finanzielle Kosten ausdrücklich als Beispiel für eine Belastung, die mit den Grundsätzen von Artikel 7 GDPR unvereinbar ist, und macht damit klar, dass Meta den Widerruf der Einwilligung nicht so einfach gestaltet wie ihre Erteilung.

In Österreich eingereichte Beschwerde

  • Beschwerde in Österreich eingereicht: noyb hat im Namen eines Beschwerdeführers bei der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB) Beschwerde eingereicht. Die Behörde soll Meta anweisen, das europäische Datenschutzrecht einzuhalten und Nutzern eine Möglichkeit zu geben, ihre Einwilligung einfach zu widerrufen, ohne eine Gebühr zahlen zu müssen. Außerdem schlägt noyb die Verhängung eines Bußgelds vor, um weitere GDPR-Verstöße zu verhindern. Der Fall wird vermutlich von der österreichischen DSB an die irische DPC weitergeleitet, die innerhalb der EU Metas „federführende Behörde“ ist.

Meinung von GN⁺:

  • Der wichtigste Punkt dieses Artikels ist, dass Meta gegen die GDPR verstößt, indem das Unternehmen den Widerruf der Einwilligung durch Nutzer erschwert. Das ist ein schwerwiegendes Problem, weil es die Datenschutzrechte der Nutzer verletzt.
  • Dieses Vorgehen von Meta könnte das Bewusstsein für Datenschutz in Europa stärken und den Druck auf Unternehmen erhöhen, Datenschutzgesetze einzuhalten.
  • Die Arbeit von Organisationen wie noyb spielt eine wichtige Rolle dabei, die Datenschutzrechte Einzelner zu verteidigen und Unternehmen durch rechtliche Schritte zur Einhaltung des Gesetzes zu bewegen.

1 Kommentare

 
GN⁺ 2024-01-12
Hacker-News-Kommentare
  • Ein Nutzer sagt, dass man beim Klick auf den Button „Einstellungen speichern“ im Cookie-Banner nicht wisse, was tatsächlich passiert. Es wirke, als könnten versteckte Kontrollkästchen alles erlauben, und es wird erwähnt, dass „für Marketingzwecke erforderliche Cookies“ erfunden worden seien. Außerdem wird ein Pop-up erwähnt, das verlangt, entweder Werbetracking zu akzeptieren oder zu zahlen.
  • Ein anderer Nutzer merkt an, dass Meta verstehe, wie man mit subtilen Gesetzesverstößen Geld verdient, und sagt, er habe erwartet, dass Meta subtilere Methoden anwenden werde, etwa „versehentlich“ wiederholt nach den Cookie-Präferenzen zu fragen, bis der Nutzer zustimmt, und danach nie wieder.
  • Es wird Unterstützung für NOYB (eine gemeinnützige Organisation für digitale Rechte in Europa) ausgedrückt, und dazu geraten, für ihre wichtige Arbeit zum Schutz der Privatsphäre zu spenden.
  • Es wird argumentiert, dass die DPC (irische Datenschutzkommission) die höchstmögliche Geldstrafe verhängen sollte. Da Meta wiederholt gegen die DSGVO verstoßen habe, sei der Versuch, solche Gesetze zu umgehen, offensichtlich.
  • Es wird die persönliche Meinung geäußert, dass man es bevorzuge, direkt für Dienste zu bezahlen, auch wenn dies wohl keine populäre Ansicht sei. Es wird gesagt, dass Menschen nicht zahlen wollten, und man fragt sich, wie sich diese Frage entwickeln werde.
  • Ein Nutzer, der sich entschieden hat, Instagram nicht zu verwenden, hofft, die von Instagram angebotene Wahl zwischen Zustimmung zum Werbetracking oder Bezahlung abwarten zu können.
  • Es gibt eine Diskussion über die Einführung einer kostenpflichtigen Stufe bei Facebook. In einem solchen System könnte man einen Grundpreis zahlen und weiterhin getrackt werden oder einen Premiumpreis zahlen, um das Tracking zu entfernen. Es wird die persönliche Ansicht geäußert, dass das Bezahlen für Privatsphäre in einer Welt nach der DSGVO ethisch problematisch sei und der EuGH (Gerichtshof der Europäischen Union) solche Praktiken wohl nicht gutheißen werde.
  • Es wird beschrieben, wie die Person, die die Beschwerde eingereicht hat, versucht, von einem kostenlosen zu einem kostenpflichtigen Abonnement zu wechseln. Das kostenlose Abonnement ist mit einem Klick möglich, das kostenpflichtige jedoch nicht. Es wird die Frage aufgeworfen, ob die Datenerfassung weiterhin stattfindet.
  • Ein Nutzer meint, die EU müsse gegenüber Irland härter auftreten und Meta mit Geldstrafen belegen. Meta müsse für all das Geld bestraft werden, das das Unternehmen den Nutzern „gestohlen“ habe.