Die Verordnung und die Durchführungsbestimmungen zum "Gesetz zur Förderung der Grundlagenforschung und zur Unterstützung der Technologieentwicklung" (im Folgenden "Grundlagenforschungsgesetz") wurden geändert und treten ab dem 4. August in Kraft
- Teilweise Lockerung einiger Anerkennungsvoraussetzungen für Unternehmen, die von kleinen zu mittleren Unternehmen gewachsen sind
- Ermöglichung von Homeoffice für ausschließlich in der Forschung tätiges Personal zur effizienteren Durchführung von Forschungsarbeiten
- Reduzierung der bei der Meldung von Gründung bzw. Änderungen eines Unternehmensforschungslabors einzureichenden Unterlagen.
2 Kommentare
Die Telearbeit von Forschungsfachkräften ist natürlich ganz gut.
Aber soweit ich mich erinnere, war für die Gründung eines Forschungslabors die Bedingung, dass es sich um einen vom eigentlichen Arbeitsbereich getrennten Raum handeln musste. Deshalb hatten wir damals extra Trennwände eingezogen und ein Schild angebracht. Ich glaube, das bleibt so, und nur Homeoffice wird nun möglich. Wenn ohnehin auf einen stärker digitalen Ansatz umgestellt wird, wäre es gut, wenn man auch das zusammen mit den heutigen Gegebenheiten anpassen würde..
Ich hoffe, dass auch dort ein frischer Wind der Veränderung einkehrt, wo man sagt, dass Homeoffice nicht möglich sei, weil es sich um ein Forschungsinstitut handelt :)