3 Punkte von xguru 2022-02-01 | 1 Kommentare | Auf WhatsApp teilen
  • Das gegen den Betreiber einer Website mit Google Fonts verhängte Bußgeld beträgt 100 Euro

  • Die IP-Adresse eines Nutzers kann zur Identifizierung einer Person verwendet werden; bei der Nutzung von Diensten wie Google Fonts wird die IP-Adresse gegenüber Google offengelegt

  • Besucher sind nicht verpflichtet, ihre IP-Adresse zu verschlüsseln, etwa durch die Nutzung eines VPN

  • Die Nutzung von Google Fonts erfolgt ohne die Absicht der Website-Besucher; dadurch werden Persönlichkeitsrechte verletzt, weshalb ein Anspruch auf Schadensersatz gerechtfertigt ist

1 Kommentare

 
xguru 2022-02-01

Ich habe versucht, es mit der deutschen Übersetzungsfunktion von Google zu lesen, und selbst beim groben Überfliegen dachte ich, dass das hier vielleicht ein etwas problematisches Urteil ist …

Wenn man so denkt, sollte man dann nicht auch alle JS-Bibliotheken meiden, die über ein CDN gehostet werden?