3 Punkte von GN⁺ 2025-11-11 | 1 Kommentare | Auf WhatsApp teilen
  • Behandelt verschiedene Fälle, in denen Rechtspersönlichkeit auch nichtmenschlichen Wesen verliehen wird
  • Schiffe erhalten rechtlich eine begrenzte Persönlichkeit, sodass sie bei Unfällen als Beklagte auftreten können, etwa für Verfahren wie Vermögensbeschlagnahmung oder die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung
  • Der Whanganui River in Neuseeland wurde 2017 per Gesetz als eigene Rechtspersönlichkeit anerkannt; die Regierung und Vertreter der Māori wurden als gemeinsame Verwalter eingesetzt
  • Auch hinduistische Gottheiten werden im indischen Recht als juristic person anerkannt, wodurch Landbesitz und die Beteiligung an Gerichtsverfahren möglich sind
  • Diese Fälle zeigen Umfang und Grenzen rechtlicher Rechte, die nichtmenschlichen Wesen verliehen werden

Überblick über nichtmenschliche Wesen mit Rechtspersönlichkeit

  • Allgemein ist bekannt, dass Unternehmen (corporations) rechtlich als „Personen“ gelten
  • Doch es gibt auch Fälle, in denen andere nichtmenschliche Wesen wie Schiffe, Flüsse und Götter rechtlich als „Personen“ anerkannt wurden

Schiffe (Ships)

  • Schiffe haben Staaten und Gerichten seit Langem rechtliche Probleme aufgegeben, da bei Unfällen auf See oft unklar war, wer die Verantwortung trägt
  • In mittelalterlichen Gerichten und später im britischen und US-amerikanischen Seerecht wurde das Schiff selbst als rechtlich verantwortliche Person angesehen
    • Dadurch haben Schiffe begrenzte Verfahrensrechte wie das Recht, eine Sicherheitsleistung zu hinterlegen, und das Recht auf ein Gerichtsverfahren
  • Es gibt auch das System des Bergungsrechts (right of salvage), bei dem ein Schiff im Erfolgsfall eine Belohnung erhalten kann, wenn es ein anderes Schiff rettet
    • Nach dem Grundsatz „no cure, no pay“ wird eine Vergütung nur gezahlt, wenn die Bergung erfolgreich ist
    • Die Höhe der Vergütung wird durch Lloyd’s Open Form oder ein Seegericht festgelegt
  • Das Bergungsrecht ist ein altes Rechtsgebiet, das bis zum rhodischen Seerecht (Rhodian sea law) von 900 v. Chr. zurückreicht und sich in der Römerzeit zu finanziellen Entschädigungen weiterentwickelte
  • Das Bergungsrecht wird jedoch nicht vom Schiff selbst ausgeübt, sondern durch den Kapitän oder einen Vertreter des Eigners
  • Bei der Untersuchung dieser Rechtskonstruktion fügt der Autor die Bemerkung hinzu, er wolle „Seerechtsanwalt werden“

Whanganui River

  • 2017 verabschiedete das neuseeländische Parlament den Te Awa Tupua (Whanganui River Claims Settlement) Act und verlieh dem Whanganui River Rechtspersönlichkeit (legal personality)
  • Das Gesetz sollte Klagen und Streitigkeiten der Māori, die bis in die 1930er Jahre zurückreichten, beilegen
    • Die Māori betrachten den Fluss als Vorfahren und spirituelles Wesen und lehnten Schäden durch industrielle Entwicklung ab
  • Mit dem Gesetz stellte die Regierung einen Wiederherstellungsfonds von 80 Millionen Dollar, einen künftigen Verwaltungsfonds von 30 Millionen Dollar bereit und bestimmte einen Regierungsvertreter und einen Māori-Vertreter zu gemeinsamen Verwaltern
  • Im Gesetzestext wird der Fluss als lebendiges Ganzes einschließlich physischer und metaphysischer Elemente vom Gebirge bis zum Meer definiert
    • Es heißt ausdrücklich, der Fluss sei eine Rechtspersönlichkeit und habe Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten
    • Außerdem wird er als spirituelles und physisches Wesen beschrieben, das das Leben und die Ressourcen der lokalen Gemeinschaft trägt
  • Der Autor beschreibt dies als einen Fall, in dem „das Parlament ein göttliches Wesen konkretisiert und mit einem Treuhandfonds ausgestattet hat“
  • Das Gesetz schreibt zudem vor, dass der Fluss als Wohltätigkeitsorganisation registriert wird, und umfasst damit auch Verwaltungsverfahren

Hinduistische Gottheiten (Lord Rama usw.)

  • Im indischen Recht werden hinduistische Gottheiten und Götterbilder (idols) als juristic person anerkannt
    • Sie können Land besitzen und vor Gericht Rechte geltend machen
    • Das Vermögen einer Gottheit wird von einem Treuhänder (fiduciary guardian) verwaltet; bei Verletzung dieses Treuhandverhältnisses können andere Gläubige Klage erheben
  • Dieser rechtliche Status wurde während der britischen Kolonialzeit etabliert
    • Damals besaßen Tempel große Mengen an Land und Vermögen, und zur Klärung von Eigentumsfragen erkannte der High Court of Bombay 1887 die Gottheit selbst als Rechtsperson an
    • Dabei wurde das Konzept des „next friend“ eingeführt, also eines stellvertretenden Gläubigen, der für die Gottheit handelt
  • Im Ayodhya-Streit war das Eigentum an dem Grundstück umstritten, das als Geburtsort von Lord Rama gilt
    • 2019 sprach der Supreme Court of India das betreffende Land Rama Virajman zu und ordnete die Einrichtung eines Trusts zu seiner Verwaltung an
  • Im Sabarimala-Fall wurde geltend gemacht, dass die Beschränkung des Zutritts von Frauen zu einem Tempel das Recht auf Privatsphäre der Gottheit Ayyappa verletze
    • Das Gericht wies dies jedoch mit der Begründung zurück, dass gesetzliche Rechte nicht mit verfassungsmäßigen Rechten gleichzusetzen sind
  • Diese Fälle zeigen die Diskrepanz zwischen den rechtlichen Rechten religiöser Wesen und den Rechten von Menschen

Fazit

  • Schiffe, Flüsse und Götter erhielten aus jeweils unterschiedlichen Gründen Rechtspersönlichkeit
    • Dies entwickelte sich als praktische Maßnahme zur Lösung von Eigentums-, Haftungs- und Verwaltungsfragen
  • Ihre Rechte sind jedoch nicht identisch mit den Rechten von Menschen und werden je nach rechtlichem und kulturellem Kontext nur begrenzt angewendet
  • Am Ende des Textes erwähnt der Autor die Debatte über die Personhood von KI und deutet damit die Komplexität der Verleihung rechtlicher Rechte an nichtmenschliche Wesen an
  • Außerdem stellt er klar, dass dies keine Rechtsberatung sei und er nicht beurteile, ob es eine gute Idee ist, nichtmenschlichen Wesen Rechte zu verleihen

1 Kommentare

 
GN⁺ 2025-11-11
Hacker-News-Kommentare
  • Auch Privateigentum in den USA könnte unter einen ähnlichen Maßstab fallen, weil der Staat Klage gegen das Eigentum selbst erheben kann.
    Entscheidend ist aber letztlich, dass man eine rechtliche Abstraktion (legal abstraction) braucht. Ohne ein solches Konzept wäre Microsoft keine einzelne juristische Person mehr, sondern eine Ansammlung von 200.000 Individuen. Dann wären Finanzprüfungen, Sanktionen oder die Anwendung von Regeln unmöglich.
    Natürlich hat das den Nebeneffekt, dass man eine Kapitalgesellschaft zwar leicht mit Geldstrafen belegen, aber nicht ins Gefängnis stecken kann. Ein anderer Ansatz wäre aber ungefähr so ineffizient, wie eine CPU auf Transistorebene zu modellieren.

    • Führungskräfte in US-Unternehmen können tatsächlich ins Gefängnis kommen, wenn sie illegale Handlungen der Gesellschaft angeordnet haben.
      Im Fall von Adobe, das die Kündigung von Creative-Cloud-Abos erschwert hatte, nannte das Justizministerium den zuständigen Vizepräsidenten direkt und warnte, man werde ihn ohne Abhilfe strafrechtlich anklagen.
    • Rechtliche Abstraktion bedeutet letztlich, dass eine Kapitalgesellschaft keine Person(person) ist.
      Das erinnert an den Witz: „Wenn eine Kapitalgesellschaft eine Person ist, dann ist Aktienbesitz verfassungsrechtlich nichts anderes als Sklaverei.“
    • Ich denke nicht, dass Kapitalgesellschaften alle gleichen Rechte wie Bürger haben sollten.
      Insbesondere sollten politische Spenden verboten werden, ebenso wie das Zensieren legaler Inhalte oder das Abschneiden von Zahlungsnetzwerken unter Berufung auf die Meinungsfreiheit.
    • Wenn der Gesetzgeber nur wollte, könnte er Vorstände oder das Management strafrechtlich für Unternehmensdelikte verantwortlich machen.
      Im Gesundheitswesen wird eine solche Verantwortung bereits Laborleitern auferlegt.
    • Eigentum ist nicht dasselbe wie Rechtspersönlichkeit, weil Eigentum keine Verträge abschließen oder Bankkonten besitzen kann.
      Man kann zwar gegen Eigentum klagen, aber Eigentum kann nicht selbst Klage erheben.
      Siehe dazu das verwandte Konzept in rem jurisdiction.
  • Meine jüngere Schwester ist in Hamburg Anwältin für Schiffsinsolvenzen.
    Oft ist ein einzelnes Schiff als eigene Gesellschaft registriert, manchmal ist sogar eine einzelne Reise eine separate Gesellschaft. Beim Frachtumschlag zwischen Häfen wird die Struktur extrem komplex.
    Im Langstrecken-Seeverkehr gibt es fast immer eine gewisse Verlustmenge (Schwund).

    • Die Wurzeln des Gesellschafts- und Versicherungsrechts liegen größtenteils in der Schifffahrt.
      Es ist eine teure Branche mit hohem Risiko, in der die Rechtssysteme mehrerer Staaten miteinander verflochten sind.
    • Jemand reagiert scherzhaft auf den Satz „Meine Schwester ist ein Schiff“.
  • Ein interessanter Beitrag.
    Viele Menschen mögen corporate personhood nicht, könnten es aber ganz natürlich finden, wenn Flüsse oder Tempel Rechtspersönlichkeit erhalten.
    Bei Tempeln gibt es den praktischen Grund des Vermögensschutzes, aber auch ein großes Risiko des Machtmissbrauchs.
    Die Rechtspersönlichkeit von Schiffen wirkt dagegen am praktischsten und am wenigsten umstritten. Einen Fluss zu verklagen ist unrealistisch, aber wenn ein Schiff ein Haus rammt, sollte man das Schiff selbst beschlagnahmen können.

    • Rechtspersönlichkeit bedeutet nicht dieselben Rechte wie ein Mensch.
      Sie ist nur ein praktisches rechtliches Konstrukt, um bestimmte Rechte und Pflichten zuzuteilen.
    • Tatsächlich gibt es immer mehr Fälle, in denen Naturgegenständen Rechtspersönlichkeit verliehen wird, um die Umwelt zu schützen.
      Beispiele: Walschutz in Polynesien, Verleihung von Rechtspersönlichkeit an einen Fluss in Kanada
      Anfang des 20. Jahrhunderts hatten Tiere in den USA mehr Arbeitsschutzgesetze als Kinder. Vielleicht wird man eines Tages die gesamte Natur als Rechtssubjekt begreifen.
    • Es wird bezweifelt, dass Menschen die Rechtspersönlichkeit eines Flusses tatsächlich für selbstverständlich halten.
    • Wer Rechtspersönlichkeit an sich ablehnt, dürfte sie wohl auch bei anderen nichtmenschlichen Objekten ablehnen.
    • Das Problem ist aus dieser Sicht weniger die Rechtspersönlichkeit selbst als vielmehr die Rechtsprechung, die Geld als „Meinungsfreiheit“ behandelt.
      Wenn Kapitalgesellschaften Personen sind, müsste dann nicht auch eine Todesstrafe als Strafe möglich sein?
  • Schiffe gelten rechtlich nicht als „Personen“, sondern als Sachen(in rem).
    Das Gericht kann sich mit dem Vermögensgegenstand selbst befassen, unabhängig vom Eigentümer. Dieses Konzept existierte schon vor dem englischen Common Law.
    Daher kommen die amüsanten Fallnamen wie „United States v. 422 Casks of Wine“.

    • Es gibt auch Fälle wie „United States v. One Lucite Ball Containing Lunar Material (One Moon Rock)“.
    • Die Logik des Rechtssystems ist nicht immer nachvollziehbar.
      Wenn eine Kapitalgesellschaft eine Person ist, verstößt das dann nicht gegen den 13. Verfassungszusatz (Verbot der Sklaverei)?
      Wenn Geld Ausdruck ist, ist es dann nicht widersprüchlich, dass der Kongress den Handel regulieren darf?
      Am Ende fühlt sich das Recht wie eine auf dem Golfplatz entstandene Logik an.
    • Eine Kapitalgesellschaft ist nicht im Sinne eines Menschen eine Person, sondern einfach ein Rechtssubjekt.
    • Früher gab es auch Fälle wie „New York v. a shipment of dildos“.
      In manchen Bundesstaaten wurden Schusswaffen als „Gegenstände mit Rechtspersönlichkeit“ behandelt, sodass vor Gericht ein Anwalt der Waffe erscheinen musste, bevor die Polizei beschlagnahmte Waffen vernichten durfte.
  • Ich habe den Beitrag mit Vergnügen gelesen.
    Auf KI angewandt war die Rechtspersönlichkeit von Schiffen ein Instrument zur Haftungsbegrenzung und Anreizsteuerung.
    Die Rechtspersönlichkeit von Flüssen oder Tempeln beruht dagegen stärker auf Naturschutz oder religiösen Gründen.
    Bei KI könnten Unternehmen ebenfalls behaupten, „das ist ein unabhängiger Agent“, um sich der Verantwortung zu entziehen.
    Am Ende scheint KI-Rechtspersönlichkeit dem Schiffsmodell näher zu sein.

    • KI-Rechtspersönlichkeit könnte aber auch durch emotionale Empathie entstehen.
      Wenn Menschen emotionale Bindungen zu LLMs entwickeln, könnte eine Bewegung entstehen, sie als „Wesen, das Leid ausdrückt“ schützen zu wollen, selbst wenn sie tatsächlich keinen Schmerz empfindet.
  • Empfohlen wird das Buch „For Profit“.
    Es behandelt die Ursprünge von Kapitalgesellschaften und den philosophischen Hintergrund der Rechtspersönlichkeit. Es scheint ein gutes Buch zu sein, um Geschichte und Recht gemeinsam zu verstehen.
    Wichtig ist, dass der Umfang straf- und zivilrechtlicher Verantwortung nichtmenschlicher Körperschaften begrenzt ist. Das hängt auch mit Debatten über AGI als bewussten rechnerischen Akteur zusammen.
    Buchlink

    • Interessanterweise könnte corporate personhood der realistischste Weg sein, auf dem AGI rechtliche Personhood erlangt.
      Das wäre auch ohne neue Gesetzgebung möglich, wenn Grauzonen genutzt werden.
    • Der Behauptung „Die ganze Welt folgt dem Common Law“ wird widersprochen.
      Die meisten Staaten folgen einem zivilrechtlichen System auf Basis des römischen Rechts.
    • Jemand bedankt sich dafür, dass das Buch interessant aussieht.
    • Es wird gefragt, warum Common Law als weltweiter Mainstream angesehen wird.
  • Der Satz „Wenn Gott viele Freunde hat, wer wird dann sein gesetzlicher Vertreter(next friend)?“ erinnerte an Pratchetts „Small Gods“.

    • Es folgen Kommentare zu Ehren des Autors mit „GNU Terry Pratchett“.
  • Als thematisch verwandtes Buch wird eines vorgestellt, das Fälle behandelt, in denen Tiere tatsächlich strafrechtlich vor Gericht gestellt wurden.
    The Criminal Prosecution and Capital Punishment of Animals

  • In manchen Regionen haben Polder Rechtspersönlichkeit.
    Der Staat verkauft das dem Meer abgewonnene Land an mehrere Personen, erhebt Steuern und weist rechtlich die Verantwortung für die Instandhaltung der Deiche zu.
    Das ist kein religiöses Konzept, sondern eine Art rechtliche Fiktion(fiction).
    Schon das Konzept von Wasserrechten setzt einen Träger von Pflichten voraus.

  • Die Philosophin Martha Nussbaum hat ein amicus brief zur Unterstützung der Rechtspersönlichkeit der Elefantin „Happy“ eingereicht.
    Einige Richter erkennen an, dass Elefanten bewusste und fühlende Wesen sind, meinen aber, eine solche rechtliche Feststellung würde große gesellschaftliche Verwerfungen auslösen.
    Vielleicht wird das eines Tages möglich sein.
    Zugehöriger Essay: What We Owe Our Fellow Animals