Autohersteller geben Fahrzeugstandortdaten an Strafverfolgungsbehörden ohne Warrant weiter und informieren Fahrzeughalter kaum
- Senator Ron Wyden und Senator Ed Markey haben die Federal Trade Commission (FTC) aufgefordert, zu prüfen, ob große Automobilhersteller ihr Versprechen gebrochen haben, die Standortdaten von Kunden zu schützen.
- Autohersteller hatten bislang versprochen, vor der Weitergabe von Standortdaten aus internetverbundenen Fahrzeugen an Strafverfolgungsbehörden einen Warrant oder einen Gerichtsbeschluss zu verlangen.
- Laut der Prüfung im Wyden-Büro tun dies lediglich GM, Ford, Honda, Stellantis und Tesla, wobei Tesla die Eigentümer eines Fahrzeugs über Behördenanfragen informiert.
Die meisten Automobilhersteller geben dennoch Standortdaten auf Basis von Vorladungen ohne richterliche Genehmigung an Behörden weiter
- Toyota, Nissan, Subaru, Volkswagen, BMW, Mazda, Mercedes-Benz und Kia bestätigten, dass sie Standortdaten auf Anfrage US-amerikanischer Behörden übermitteln würden, wenn diese in Form einer Vorladung erfolgt und keine richterliche Genehmigung voraussetzt.
- Volkswagen erklärte, für Standortdaten mit mehr als sieben Tagen Verlauf einen Warrant zu verlangen, bei sechs Tagen oder weniger jedoch einer Vorladung zu entsprechen und die Daten herauszugeben.
- Volvo, das zu Geely gehört, hat auf die Anfrage nicht reagiert.
- Damit steht dieses Vorgehen im direkten Widerspruch zur öffentlich erklärten Zusage der Autoindustrie, dass Anfragen oder Anforderungen staatlicher Stellen zu geographischen Standortdaten grundsätzlich in Form eines Warrants oder Gerichtsbeschlusses gestellt werden müssen – außer in Notfällen oder mit Zustimmung des Eigentümers.
Warnung vor den Risiken mangelnden Datenschutzes durch Autohersteller
- Wyden und Markey warnten, dass ein Versagen beim Schutz der Privatsphäre der US-Bürger, insbesondere nach dem Dobbs-Urteil, gefährliche Folgen nach sich ziehen könne.
- Das Dobbs-Urteil kann dazu führen, dass Bundesstaaten Abtreibung kriminalisieren und andere reproduktive Gesundheitsentscheidungen strafrechtlich verfolgt werden.
- Fahrzeugstandortdaten können sehr persönliche Details offenlegen – etwa wenn Menschen Grenzen überqueren, um eine Behandlung zu erhalten, an einer Demonstration teilzunehmen, einen Termin bei einer psychischen Gesundheitsfachkraft wahrzunehmen oder eine Behandlung wegen einer Substanzgebrauchsstörung in Anspruch zu nehmen.
Meinung von GN⁺
- In der aktuellen Phase größerer Aufmerksamkeit für Datenschutz ist es ein ernstes Problem, dass Autohersteller die Standortdaten der Kunden nicht schützen. Insbesondere Daten, die im Fahrzeug gesammelt werden, können hochsensibel sein und erfordern besondere Sorgfalt.
- Dass Hersteller freiwillige Zusagen nicht einhalten, kann das Vertrauen der Verbraucher massiv beschädigen. Für die Zukunft sollten daher Sanktionen oder Nachbesserungsmaßnahmen folgen.
- Das Gleichgewicht zwischen Datenschutz und Strafverfolgung ist schwierig, aber mindestens rechtliche Verfahren wie ein Warrant müssen eingehalten werden. Dafür sind sowohl freiwillige Anstrengungen der Hersteller als auch staatliche Aufsicht nötig.
- Durch diesen Vorfall dürfte das Bewusstsein für Datenschutzrisiken im Zeitalter des Connected Car steigen. Autohersteller sollten dies als Warnsignal nutzen und technische wie institutionelle Lösungen zum Schutz der Kundenprivatsphäre vorantreiben.
- Langfristig braucht es einen gesellschaftlichen Konsens und rechtliche Reformen, die Datenschutz und Datennutzung in Einklang bringen. Dieses Beispiel zeigt, dass freiwillige Selbstverpflichtungen von Unternehmen allein Grenzen haben; bei Verstößen müssen wirksame Durchsetzungsmechanismen greifen.
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