3 Punkte von xguru 2020-01-06 | 1 Kommentare | Auf WhatsApp teilen

Nach dem EU-Urheberrecht sind aufgenommene Musikstücke grundsätzlich 50 Jahre lang geschützt. Um den Schutz um weitere 20 Jahre zu verlängern, wurden sie am Abend des 31. Dezember auf YouTube hochgeladen und am 1. Januar wieder auf privat gestellt.

Seit dem Album "Beatles Bootleg Recordings 1963" im Jahr 2013 hat es mehrere solche Versuche gegeben; hier wurde die minimalistischste Methode ausprobiert. Ob das nach EU-Recht tatsächlich wirksam ist, ist allerdings selbst fraglich.

1 Kommentare

 
xguru 2020-01-06

Alben, die nach Inkrafttreten des EU-Urheberrechts im Jahr 2013 veröffentlicht wurden

The Beatles Bootleg Recordings 1963

https://en.wikipedia.org/wiki/The_Beatles_Bootleg_Recordings_1963

The Big Beat 1963 (Beach Boys)

https://en.wikipedia.org/wiki/The_Big_Beat_1963