1 Punkte von GN⁺ 2023-11-01 | 1 Kommentare | Auf WhatsApp teilen
  • Das Landgericht Berlin hat LinkedIn untersagt, die „Do Not Track“-Signale des Browsers von Nutzern zu ignorieren
  • Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte die Klage eingereicht
  • Das „Do Not Track“-Signal ermöglicht es Nutzern, das Tracking ihrer Online-Aktivitäten abzulehnen
  • Obwohl LinkedIn erklärt hatte, Tracking zu Analyse- und Marketingzwecken durchzuführen, wertete das Gericht dies als irreführend
  • Das Gericht untersagte LinkedIn außerdem wegen Verstößen gegen Datenschutzvorschriften, Nutzerprofile bei der ersten Kontoerstellung automatisch öffentlich zu machen
  • Nutzer müssen nun ausdrücklich zustimmen, bevor ihr Profil für Nichtmitglieder sichtbar wird
  • Das Urteil folgt auf ein früheres Teilurteil, das LinkedIn untersagte, unerwünschte E-Mails an Nichtmitglieder zu senden oder Vertragsbedingungen zu verwenden, die Nutzer zum Verzicht auf bestimmte gesetzliche Rechte zwingen
  • Der vzbv bezeichnete die Entscheidung als Sieg für Verbraucher und als Bestätigung dafür, dass Internetnutzer die Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten haben können
  • Der Autor des Artikels äußert Skepsis hinsichtlich der Auswirkungen des Urteils und meint, sinnvoller Datenschutz erfordere ein Umdenken bei der Art und Weise, wie Websites aufgebaut und monetarisiert werden
  • Der Autor schlägt vor, dass freiwillige Maßnahmen wie „Do Not Track“ ohne Änderungen am Geschäftsmodell von Big Tech weitgehend wirkungslos bleiben dürften

1 Kommentare

 
GN⁺ 2023-11-01
Hacker-News-Kommentare
  • Deutsches Gericht urteilt zu LinkedIns Missachtung des „Do Not Track“-Signals
  • Das Urteil wird als positiver Schritt gesehen, um „Do Not Track“ rechtlich durchsetzbar zu machen, mit dem Potenzial, die Notwendigkeit von Cookie-Hinweisen auf einzelnen Websites zu beseitigen
  • Einige Nutzer schlagen vor, dass Websites interne Werbelösungen finden sollten, die kein Tracking benötigen, ähnlich wie Anzeigen in Printmedien
  • Der „Do Not Track“-Header wird als eindeutiges „Nein“ zum Tracking betrachtet, und dass Unternehmen ihn ignorieren, wird als Mangel an gutem Glauben angesehen
  • Kritik an der quasi-vertraglichen Natur der Beziehung zwischen Verbrauchern und Unternehmen, insbesondere im digitalen Raum
  • Das Gerichtsurteil zwingt LinkedIn nicht dazu, den „Do Not Track“-Header zu respektieren, untersagt aber die Behauptung, er sei rechtlich nicht bindend
  • Hoffnung, dass dieses Urteil von EU-Gerichten übernommen wird, aber auch Sorge, dass die Werbeindustrie es vorziehen könnte, das Thema von Land zu Land zu behandeln
  • Debatte über den Umfang von Tracking: Einige argumentieren, dass die Beobachtung des Nutzerverhaltens auf einer Website erlaubt sei, das Teilen der Daten mit Dritten jedoch eine ausdrückliche Einwilligung erfordere
  • Einige Nutzer erwarten Gegenreaktionen von Unternehmen wie Google, die fordern könnten, die „Do Not Track“-Funktion aus ihren Browsern zu entfernen
  • Frage nach Browsern, bei denen der „Do Not Track“-Header standardmäßig aktiviert ist, und ob er gemäß der Spezifikation ignoriert werden darf