- Das Landgericht Berlin hat LinkedIn untersagt, die „Do Not Track“-Signale des Browsers von Nutzern zu ignorieren
- Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte die Klage eingereicht
- Das „Do Not Track“-Signal ermöglicht es Nutzern, das Tracking ihrer Online-Aktivitäten abzulehnen
- Obwohl LinkedIn erklärt hatte, Tracking zu Analyse- und Marketingzwecken durchzuführen, wertete das Gericht dies als irreführend
- Das Gericht untersagte LinkedIn außerdem wegen Verstößen gegen Datenschutzvorschriften, Nutzerprofile bei der ersten Kontoerstellung automatisch öffentlich zu machen
- Nutzer müssen nun ausdrücklich zustimmen, bevor ihr Profil für Nichtmitglieder sichtbar wird
- Das Urteil folgt auf ein früheres Teilurteil, das LinkedIn untersagte, unerwünschte E-Mails an Nichtmitglieder zu senden oder Vertragsbedingungen zu verwenden, die Nutzer zum Verzicht auf bestimmte gesetzliche Rechte zwingen
- Der vzbv bezeichnete die Entscheidung als Sieg für Verbraucher und als Bestätigung dafür, dass Internetnutzer die Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten haben können
- Der Autor des Artikels äußert Skepsis hinsichtlich der Auswirkungen des Urteils und meint, sinnvoller Datenschutz erfordere ein Umdenken bei der Art und Weise, wie Websites aufgebaut und monetarisiert werden
- Der Autor schlägt vor, dass freiwillige Maßnahmen wie „Do Not Track“ ohne Änderungen am Geschäftsmodell von Big Tech weitgehend wirkungslos bleiben dürften
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