- Das Google-Kartellverfahren findet größtenteils unter Geheimhaltung statt; mehr als die Hälfte des Verfahrens läuft nicht öffentlich ab.
- Richter Amit Mehta hat Googles Antrag auf Geheimhaltung stattgegeben, mit der Begründung, dass sonst wettbewerbsrelevante Schäden entstehen könnten.
- Google, ein Unternehmen mit einem Wert von rund 2 Billionen US-Dollar, wird dazu befragt, wie es sich eine enorme Macht und Kontrolle über den Zugang zum Internet gesichert hat.
- Die Geheimhaltung dieses Verfahrens steht im Kontrast zum Microsoft-Kartellprozess von 1998, der öffentlich war und breit berichtet wurde.
- Googles Verhalten prägt ähnlich wie Microsofts frühere Einschüchterung von Wettbewerbern die Zukunft der Branche.
- Richter Mehta hat es abgelehnt, einen öffentlichen Audio-Livestream der Verhandlung zuzulassen, und Googles Anwälte sprechen sich gegen die Veröffentlichung von Dokumenten aus, weil sie „Clickbait“ befürchten.
- Das Verfahren ist nur für Personen zugänglich, die persönlich im Gericht in Washington, D.C. anwesend sein können; dennoch finden die meisten Teile ohne Vorwarnung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
- Die im Zentrum des Verfahrens stehende Beziehung zwischen Apple und Google bleibt wegen der Geheimhaltung weitgehend dem Blick der Öffentlichkeit entzogen.
- Richter Mehta wird dafür kritisiert, Google zu erlauben, Beweise zurückzuhalten, und Googles Ruf höher zu gewichten als das Zugangsrecht der Öffentlichkeit.
- Auch das Justizministerium wird kritisiert, weil es nicht für das Zugangsrecht der Öffentlichkeit kämpft und Googles Vorliebe für Geheimhaltung nicht infrage stellt.
- Die Geheimhaltung des Verfahrens schürt Verschwörungstheorien über eine Verflechtung von Konzernen, Richtern und Regierung.
- Trotz der Geheimhaltung werden einige Informationen über Googles Praktiken bekannt, doch bei einem öffentlichen Verfahren wäre vermutlich weit mehr ans Licht gekommen.
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