- Große Plattenlabels wie UMG, Capitol und Sony haben Klage wegen Urheberrechtsverletzung gegen das Internet Archive und dessen Gründer Brewster Kahle sowie weitere Beklagte eingereicht.
- In der Klage wird die Verletzung von 2.749 Werken behauptet, die von inzwischen verstorbenen Künstlern wie Frank Sinatra, Billie Holiday, Louis Armstrong und Bing Crosby aufgenommen wurden.
- Die Klage konzentriert sich auf das „Great 78 Project“ des Internet Archive, das die Bewahrung, Erforschung und Wiederentdeckung von 78-rpm-Schallplatten aus der Zeit von 1898 bis in die 1950er Jahre zum Ziel hat.
- Aus Sicht des Internet Archive geht es bei diesem Projekt um die Bewahrung von Kunst. Die Kläger behaupten jedoch, dass die Beklagten vorsätzlich Tausende von Aufnahmen kopiert hätten, an denen sie die Urheberrechte besitzen.
- Die digitalisierten Kopien wurden anschließend in das Internet Archive hochgeladen und dort rechtswidrig an Millionen Nutzer der Website verbreitet.
- Die Plattenfirmen weisen die Behauptung zurück, die illegal angebotene Musik müsse „gerettet“ werden. Sie erklären, dass die meisten der 2.749 in der Klageschrift aufgeführten Aufnahmen bereits auf lizenzierten Online-Plattformen gestreamt oder heruntergeladen werden können.
- Laut Klageschrift hat das Internet Archive urheberrechtlich geschützte Aufnahmen ohne Genehmigung vervielfältigt, als die 78-rpm-Schallplatten in digitale Dateien umgewandelt wurden. Jede weitere Kopie und Verbreitung habe zusätzliche unbefugte Vervielfältigungen dargestellt.
- Die Kläger behaupten, dass das Great 78 Project mehr als 400.000 Werke umfasst, die millionenfach heruntergeladen oder gestreamt wurden.
- Die RIAA erklärt, dass ihre Aufforderung an das Internet Archive, „die Rechtsverletzungen unverzüglich einzustellen“, ignoriert worden sei.
- Die Plattenfirmen fordern Schadensersatz und Herausgabe der erzielten Gewinne oder alternativ gesetzlichen Schadensersatz in Höhe von 150.000 US-Dollar pro geschützter Aufnahme. Da mehr als 2.700 Werke Gegenstand der Klage sind, könnte die Forderung 400 Millionen US-Dollar übersteigen.
- Zu den weiteren Vorwürfen zählen rechtsverletzende Vervielfältigung und Verbreitung, Verletzung von Aufführungsrechten, Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung, Veranlassung von Rechtsverletzungen sowie mittelbare Urheberrechtsverletzung. Die Unternehmen verlangen außerdem eine einstweilige Verfügung, um „fortgesetzte Rechtsverletzungshandlungen“ zu unterbinden.
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