- Bisher waren nur 13 berufliche Qualifikationen wie Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Ärzte zulässig, wodurch der Kreis stark eingeschränkt war
- Neu hinzukommende externe Fachleute (in Bereichen, die das Venture-Unternehmen benötigt)
- Personen mit mehr als 10 Jahren Berufserfahrung
- Personen mit Doktortitel
- Personen mit Masterabschluss und anschließend 5 Jahren praktischer Berufserfahrung
- Externen Fachleuten können Stock Options nur bis zu 10 % der Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien gewährt werden
- Die geänderte „Durchführungsverordnung zum Sondergesetz zur Förderung von Venture-Unternehmen“ tritt am 4. Juli in Kraft; außerdem ist eine politische Informationsveranstaltung geplant
1 Kommentare
Das scheint eine gute Veränderung zu sein.
Aus Sicht des Unternehmens ist damit wohl ein Mittel entstanden, um weiterhin von hervorragenden Fachleuten unterstützt zu werden.
Ehrlich gesagt denke ich auch, dass man sich beim Mentoring mehr engagieren kann, wenn es für dieses Unternehmen auch eine zu erwartende Gegenleistung gibt.