7 Punkte von xguru 2022-10-08 | 1 Kommentare | Auf WhatsApp teilen
  • Das Gesetz SB1162 tritt am 1. Januar nächsten Jahres in Kraft
  • Arbeitgeber müssen in Stellenanzeigen die Gehaltsspanne für die jeweilige Position offenlegen und Aufzeichnungen über die Position und den Lohn jedes Mitarbeiters führen
  • Bei Verstößen drohen Prüfungen durch die staatliche Arbeitsbehörde, die Bußgelder von bis zu $10.000 verhängen kann
  • Ursprünglich war das Gesetz nur für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten vorgesehen, wurde dann aber auf 15 oder mehr Beschäftigte ausgeweitet