- Ein Voice-Phishing-Täter ließ sich mit den erbeuteten personenbezogenen Daten ein gemeinsames Zertifikat ausstellen und nahm darüber per kontaktloser elektronischer Finanztransaktion einen Kredit auf
- Beim bisherigen „öffentlichen Zertifikat“ wurde das Zertifikat von einer offiziellen Stelle ausgestellt, sodass die Transaktion auch ohne zusätzliches Identifizierungsverfahren wirksam zustande kommt und gegenüber dem Namensträger Wirkung entfaltet (der Kredit muss zurückgezahlt werden)
- Beim gemeinsamen Zertifikat ist das Finanzinstitut verpflichtet, die Identität zwingend über ein Verfahren zur kontaktlosen Prüfung des Klarnamens festzustellen (vorgeschrieben sind sieben Methoden wie die Einreichung einer Kopie eines Identitätsnachweises und ein Videoanruf)
- Daher muss der bei B Capital aufgenommene Kredit nicht zurückgezahlt werden, da dort keine Identitätsprüfung durchgeführt wurde
2 Kommentare
Offenbar waren gemeinsames Zertifikat und öffentliches Zertifikat also doch nicht nur dem Namen nach identisch.
Wenn ich mir die Methoden zur Identitätsprüfung ansehe, müssen von den folgenden fünf zwingend zwei verwendet werden:
Zusätzlich werden noch zwei weitere Methoden empfohlen:
Offenbar sollte man inzwischen auch nicht mehr wahllos Scans von Ausweisen verlangen; es kommt ja recht häufig vor, dass man nicht über eine App, sondern per Handyfoto darum gebeten wird, sie zu schicken..