10 Punkte von xguru 2020-09-29 | 3 Kommentare | Auf WhatsApp teilen
  • Für App-Funktionen und digitale Inhalte muss ausnahmslos Google-Play-Zahlung verwendet werden

  • Ausgenommen sind physische Güter und reale Dienstleistungen

  • Bei Random-Box-Items müssen die Wahrscheinlichkeiten klar offengelegt werden

  • Jegliche UI-Flows wie Promotionen, Webviews, Links oder Kontoerstellung, die Nutzer zu externen Zahlungen führen, sind nicht zulässig

  • Apps, die andere alternative Zahlungssysteme als IAP verwenden, müssen die entsprechenden Funktionen innerhalb eines Jahres (bis zum 30. September 2021) entfernen

  • Alle Apps, die ab dem 20. Januar 2021 eingereicht werden, müssen diese Zahlungsrichtlinie einhalten

3 Kommentare

 
sduck4 2020-09-29

Android hat im Gegensatz zu Apple kein Store-Monopol, also dürfte One Store davon profitieren.

 
xguru 2020-09-29

Im Vergleich zur bisherigen Richtlinie fällt bei den Google-Zahlungsrichtlinien der bisher wichtigste Ausnahmepunkt weg:

"wenn es sich um eine Zahlung für digitale Inhalte handelt, die außerhalb der App genutzt werden können (z. B. ein Song, der in einem anderen Musik-Player abgespielt werden kann)"

Damit dürften hierzulande alle Content-Dienste für Musik, E-Books, Webtoons usw. betroffen sein.

Da in Korea der Android-Anteil hoch ist und diese Ausnahmeregelung den Content-Diensten bislang etwas mehr Freiheit bei den Gebühren verschafft hat, ist das schon problematisch..

 
xguru 2020-09-29

Die Apple-Music-App für Android verwendet keine In-App-Zahlungen: https://de.news.hada.io/topic?id=2293

Na, wird Apple dann jetzt wohl In-App-Zahlungsgebühren an Google zahlen müssen..?