2 Punkte von GN⁺ 2026-01-27 | Noch keine Kommentare. | Auf WhatsApp teilen
  • Die Federal Aviation Administration (FAA) der USA hat mobile Flugverbotszonen für Drohnen rund um Einsätze der Immigration and Customs Enforcement (ICE) eingerichtet, die dem Department of Homeland Security (DHS) untersteht
  • Die neue NOTAM FDC 6/4375 verbietet Drohnenflüge innerhalb von 3.000 Fuß horizontal und 1.000 Fuß vertikal rund um DHS-Fahrzeugkolonnen und -Einrichtungen
  • Diese Beschränkung gilt landesweit und dauerhaft und bewegt sich mit den DHS-Ressourcen, statt an bestimmte Orte oder Zeitfenster gebunden zu sein
  • Bei Verstößen drohen strafrechtliche Verfolgung, zivilrechtliche Geldbußen und der Entzug von FAA-Berechtigungen; als Bedrohung eingestufte Drohnen können beschlagnahmt oder zerstört werden
  • Wegen der mobilen, nicht sichtbaren Flugbeschränkungszonen werden Bedenken geäußert, dass Drohnenpiloten die Zonen in Echtzeit nur schwer erkennen können

Neue Mitteilung der FAA zu Drohnenflugbeschränkungen

  • Die FAA hat eine landesweite Sicherheitsmitteilung veröffentlicht, um Einsätze des Department of Homeland Security (DHS) und seiner Unterbehörden zu schützen

    • Die Mitteilung weist die Bereiche rund um Einsätze von DHS-Einrichtungen, darunter die Immigration and Customs Enforcement (ICE), als mobile Flugverbotszonen aus
    • Der Beschränkungsbereich umfasst 3.000 Fuß horizontal und 1.000 Fuß vertikal und schließt DHS-Einrichtungen sowie Fahrzeugkolonnen und Begleitfahrzeuge ein
  • Diese Beschränkung gilt ständig ohne feste Orte oder Zeitfenster und bewegt sich mit den DHS-Ressourcen

    • Daher greift sie automatisch auch bei ICE-Aktivitäten in öffentlichen Räumen wie Festnahmen, Transporten und Einsätzen vor Ort

Rechtliche Grundlage und Sanktionen

  • Die FAA stuft den betroffenen Luftraum als „national defense airspace“ ein
    • Als Grundlage dienen entsprechende Gesetze zu nationaler Sicherheit und Counter-UAS-Befugnissen
  • Bei Verstößen sind strafrechtliche Anklagen, zivilrechtliche Sanktionen, verwaltungsrechtliche Maßnahmen und der Entzug von FAA-Berechtigungen möglich
    • Drohnen, die als Sicherheitsbedrohung eingestuft werden, können abgefangen, beschlagnahmt, beschädigt oder zerstört werden

Unterschiede zur bisherigen Mitteilung

  • Die aktuelle NOTAM FDC 6/4375 ersetzt die frühere FDC 5/6378
    • Die bisherige Mitteilung betraf ähnliche Behörden, war aber bei mobilen Einsatzmitteln nicht ausdrücklich genug
    • Die neue Mitteilung schließt Fahrzeugkolonnen und mobile Ressourcen nun ausdrücklich ein und beseitigt damit Unklarheiten

Bedenken von Drohnenpiloten und Bürgerrechtsgruppen

  • Die neue Regelung schafft mobile Flugbeschränkungszonen, die sich nicht in Echtzeit verifizieren lassen
    • Weder FAA noch DHS oder ICE veröffentlichen Bewegungsinformationen, sodass Piloten nicht vorab wissen können, ob sie in eine Beschränkungszone einfliegen
  • Selbst legal fliegende Drohnen laufen Gefahr, unbeabsichtigt in eine Beschränkungszone einzudringen, wenn sich eine ICE-Fahrzeugkolonne nähert
    • Die FAA empfiehlt zwar, „in der Nähe von DHS-Einrichtungen und mobilen Ressourcen vorsichtig zu fliegen“, nennt jedoch keine konkreten Ausweichmethoden

Ausnahmen und Genehmigungsverfahren

  • Drohneneinsätze zu Zwecken der Verteidigung, Sicherheit, Strafverfolgung, Brandbekämpfung, Suche und Rettung sowie Katastrophenhilfe sind nach vorheriger Abstimmung als Ausnahmen zulässig
    • Entsprechende Betreiber können eine Genehmigung über das DHS oder das FAA System Operations Support Center beantragen

Zentrale Reaktionen im Artikel

  • Einige Stimmen kritisieren, dass das DHS weder Standorte von Einrichtungen noch Bewegungsrouten offenlegt
  • Es wird bemängelt, dass das Risiko von Luftraumverstößen hoch ist, weil Piloten die Positionen nicht kennen können
  • Erwähnt werden auch Sicherheitsbedenken der Piloten, da sie selbst bei legalen Flügen missverstanden werden könnten

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