1 Punkte von GN⁺ 2025-06-25 | 1 Kommentare | Auf WhatsApp teilen
  • Die National Archives in College Park, Maryland sollen in Kürze als Bundesanlage mit eingeschränktem Zugang betrieben werden
  • Die Öffnungszeiten des Forschungsraums sind Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr
  • Für Recherchen wird eine Terminvereinbarung empfohlen, spontane Recherchen vor Ort sind jedoch ebenfalls möglich
  • Für jedes Forschungsgebiet sind spezialisierte Beratungs-E-Mails für Text-, Karten-, Foto- und Videomaterial verfügbar, über die vorab Anfragen und Beratungstermine möglich sind
  • Eine separate FAQ zu Recherchen vor Ort steht ebenfalls zur Verfügung

Informationen zu den National Archives in College Park, Maryland

Adresse und Kontakt

  • 8601 Adelphi Road, College Park, MD 20740
  • Lkw-Lieferzufahrt: 3301 Metzerott Road
  • Kundendienstzentrum: 1-866-272-6272
  • Fundsachen: 301-837-2900
  • E-Mail: inquire@nara.gov

Öffnungszeiten

Beratung und Registrierung für Forschende

Beratungs-E-Mails nach Spezialmedien

Weitere Hinweise

1 Kommentare

 
GN⁺ 2025-06-25
Hacker-News-Kommentare
  • Laut dem auf der Seite zitierten Hinweis wird bestätigt, dass künftig alle Forschenden in Room 1000 eine Forscherkarte beantragen und vorzeigen müssen; ausdrücklich heißt es, dies diene der Identitätsprüfung, um beim Betreten des Gebäudes einen legitimen Geschäftszweck festzustellen. Die Formulierung „legitimer Geschäftszweck“ erscheint jedoch vage. Bei Unterlagen zu Themen wie der Ermordung JFKs stellt sich die Frage, welcher „geschäftliche Bedarf“ hier überhaupt gemeint sein soll. Es ist auch unklar, ob der Zugriff auf Materialien zum Zweck einer Dissertation oder eines Buchprojekts darunter fällt. Außerdem wirkt der Satz grammatikalisch merkwürdig, wonach ein Missbrauch der Forscherregistrierung zu Hausverbot oder sogar dauerhaftem Ausschluss führen könne.

    • Ich war mehrfach im NARA 2 in College Park. Ich verstehe das so, dass nun nur noch Forschende das Gebäude betreten können, die tatsächlich Materialien anfordern. Der Hinweis wirkt etwas unbeholfen formuliert. Praktisch dürfte es aber schwer sein, den Zugang von Forschenden zum NARA 2 wirklich zu blockieren. Room 2000 ist der große Hauptlesesaal, und das Gebäude wurde ausdrücklich für Besucher und Forschende konzipiert. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass NARA 2 ohnehin schon immer extrem sicherheitslastig war. Bei meinem letzten Besuch 2019 wurde ich zunächst am Gebäudeeingang kontrolliert, musste dann im Locker-Raum im Untergeschoss fast alle Geräte einschließen und durfte nur Laptop sowie Scanner/Kamera mitnehmen, ging damit in den ersten Stock und wurde erneut kontrolliert. Danach mit dem Aufzug in den zweiten Stock zu Room 2000, dort wieder eine Kontrolle, dann hinsetzen und Unterlagen anfordern, wofür ein dreifacher Durchschlag für Kopien verwendet wurde. Beim Verlassen des Magazins wurde ich erneut kontrolliert. Meine Vermutung ist, dass nun eine dieser Kontrollen vom Aufzug im zweiten Stock an den Eingang verlegt wird. Dass der Parkplatz nicht nutzbar ist und die ÖPNV-Anbindung schwieriger ist, kann ich bestätigen; ich bin selbst auch mit dem Bus hingefahren. Man kann sich aber daran gewöhnen, den Bus zu nehmen.

    • Mein Partner arbeitet bei NARA, allerdings nicht in diesem Büro. Vor dem Hintergrund der vielen jüngsten Pensionierungen und Umstrukturierungen innerhalb der Behörde ist es oft schwierig, mit allgemeinen Besuchern von der Straße umzugehen, die unklare Fragen stellen. Das Personal ist verpflichtet, auf alle Fragen zu antworten, unabhängig von deren Qualität. Der Zweck der Forscherkarte dürfte daher sein, 1) eine kleine administrative Hürde für Leute aufzubauen, die unangekündigt ohne Vorbereitung auftauchen und Hilfe wollen, und 2) eine Grundlage zu schaffen, Personen mit nicht forschungsbezogenen Absichten den Zutritt zu verwehren. Beispiele wie Dissertationen oder Buchprojekte würden vermutlich sehr wohl als legitimer Geschäftszweck anerkannt. Es handelt sich also um eine Maßnahme, um den Arbeitsablauf für Besucher mit Termin oder vorheriger Beratung reibungsloser zu gestalten. Der unklare Satzbau fällt auch mir auf; ich wünschte, er wäre deutlicher.

    • „business need“ muss nicht als kommerzieller Bedarf verstanden werden; der Ausdruck hat eher die Bedeutung von „Weshalb sind Sie hier?“. Als Beispiel wird ein Besuch im Museum des Moffett Federal Airfield genannt: Dort erklärte das Sicherheitspersonal, dass ein Museumsbesuch als business purpose gilt, bloßes Fahrradfahren jedoch nicht.

    • Im tatsächlichen Verfahren zur Ausstellung einer Forscherkarte wird gar kein Geschäftszweck genannt; verlangt werden nur ein Ausweis und das Anschauen eines Schulungsvideos. Laut offizieller Hinweisseite wird sogar ein Studentenausweis akzeptiert. Allerdings wird auch angemerkt, dass diese Seite die neue Politik möglicherweise noch nicht widerspiegelt.

    • Die Absicht der Regelung wird scherzhaft so beschrieben, dass man dann nicht mehr spontan mit dem Motorrad auftauchen und Unterlagen über Area-51-Alienschiffe oder Verschwörungsmaterial zum Zapruder-Film verlangen kann. Vermutlich kann aber weiterhin jeder seiner „schrägen“ Theorie nachgehen, solange er den legitimen Forschungsprozess durchläuft, ohne dass Thema oder Motivation bewertet werden.

  • Es wird erläutert, dass NARA zwischen Budgetknappheit und Prioritäten bei Betrieb und digitaler Transformation abwägt. Verlinkt werden ein Artikel zur Bekanntgabe von Budgetkürzungen 2025 sowie eine offizielle Mitteilung zur Schließung von drei Einrichtungen in diesem Jahr. Ziel sei eigentlich gewesen, sämtliche Bestände zu digitalisieren, um breiteren Zugang zu ermöglichen. Die jüngste Regierung habe das NARA-Budget gekürzt, und im Februar sei sogar Shogan als „Archivist of the United States“ entlassen worden; die strategische Neuausrichtung sei jedoch schon zuvor in Planung gewesen.

    • KTLO steht für „Keep The Lights On“.
  • Jemand mit eigener Erfahrung bei der Ausstellung einer Forscherkarte berichtet, der Prozess sei nicht schwierig gewesen und das Personal sehr freundlich. Im Nationalarchiv in Washington, DC sehe man ständig etwa 20 professionelle Forschende mit Spezialausrüstung und Laptops. Die Zugangsbeschränkung werde daher nicht als besonders großes Problem gesehen: Die Bestände bleiben öffentlich, werden aber strenger verwaltet. Angesichts früherer Fälle von Diebstahl und Beschädigung von Archivgut wird die Verschärfung der Sicherheit positiv bewertet.

    • Die Originaldokumente sollten noch konsequenter versiegelt werden, etwa in Höhlenlagern, während die Scans so offen wie möglich zugänglich sein sollten. Idealerweise per großvolumigem Torrent, damit alle gleichzeitig darauf zugreifen können.

    • Es wird gefragt, ob normale Besucher tatsächlich einzigartige Archivmaterialien im Original sehen können oder ob man ohnehin immer nur Kopien bekommt. Selbst wenn nur 0,1 % problematisch wären, könnten dadurch Tausende von Akten beschädigt worden oder verschwunden sein.

  • Es wird klargestellt, dass sich die Regeländerung auf das National Archives in College Park, Maryland bezieht; dazu wird ein Wikipedia-Link geteilt.

  • Es wird darauf hingewiesen, dass es in den gesamten USA mehrere Standorte der National Archives gibt; dazu wird die offizielle Standortübersicht verlinkt. Die Änderung gelte nur für College Park, Maryland.

    • Es wird angemerkt, dass dies vielleicht erst der Anfang sein könnte.
  • Der Zugang für Nutzer fühle sich in Wirklichkeit an, als sei er in einem nutzlosen Badezimmerschrank versteckt, versehen mit einem Schild wie „Vorsicht! Leopard!“, in Anspielung auf eine bekannte Werkszeile.

  • Es wird gefragt, warum eine solche Maßnahme nötig sei.

    • Mit bitterem Sarkasmus heißt es, von der Regierung erwarte man keine rationale Begründung; Zugangsbeschränkungen könnten helfen, sich schneller einer Diktatur anzunähern.

    • Zitiert wird ein Teil der Vorschriften zum Schutz von Beständen des Nationalarchivs: Ziel sei der Schutz vor Diebstahl, Beschädigung, Fehlablage und unangemessener Offenlegung von Informationen.

    • Kritisiert wird die zurückhaltende Reaktion, die nicht einmal das Bedürfnis zu haben scheine, Gründe für die Maßnahme zu liefern; dazu wird die vollständige offizielle Erklärung zur Pflicht der Forscherregistrierung zitiert.

    • Als wahrscheinlichster Hintergrund wird Personalabbau genannt; dazu wird ein relevanter Artikel verlinkt.

  • Es wird erläutert, dass Copyright Libraries wie die British Library schon seit Langem nur bei Registrierung zu Forschungszwecken oder bei glaubhaft gemachtem vernünftigem Anliegen Zugang gewähren. Solche Einrichtungen dienten der Bewahrung seltener und kontextuell einzigartiger Quellen und hätten daher eine andere Funktion als gewöhnliche Museumsobjekte. Zwar sei der Zugang zu staatlichen Informationen ein Bürgerrecht, doch Beschränkungen aus Personalmangel und zur Risikosteuerung seien ein globaler Trend; Verfahren zur Prüfung von Identität und Zweck seien in Archiven an sich nichts Ungewöhnliches.

    • Jemand berichtet, man habe in den USA früher schon in sehr jungem Alter allein die Library of Congress betreten und seltene Bücher anfordern können; diese Praxis habe ihm besser gefallen.

    • Es wird erwähnt, dass auch die Library of Congress in den USA seit Langem für die Einsicht bestimmter Bestände eine Registrierungskarte verlangt; beigefügt ist ein Link zur Kartenausstellung.

  • Nicht mit dem National Archives Museum verwechseln; dort bleibt die allgemeine Besichtigung wichtiger Dokumente wie der Unabhängigkeitserklärung weiterhin frei möglich.

  • Es wird vorgeschlagen, den Titel zu „National Archives at College Park, MD to restrict public access starting July 7“ zu aktualisieren.

    • Es wird betont, dass der Standort College Park der wichtigste sei, die meisten Besucher habe und die „interessantesten Materialien“ beherberge; scherzhaft wird ergänzt, von der Niederlassung in Kansas habe noch nie jemand gehört.

    • Es wird mitgeteilt, dass der Titel tatsächlich in eine ähnliche Richtung aktualisiert worden sei.