Man dachte, man habe eine Kamera gekauft – doch DJI verkaufte eine Nutzungslizenz [Video]
(youtube.com)- Ein Käufer schaltete eine DJI-Action-Kamera für rund 300 Dollar ein und sah sofort „Activate before use“ und „Three times remaining“. Er kritisiert, dass sich die gekaufte Hardware ohne Aktivierung per App kaum vollständig nutzen lässt.
- Das Aktivierungsverfahren verlangt die Installation der DJI-Mimo-App, die Registrierung und Anmeldung eines Kontos, eine Netzwerk- und Bluetooth-Verbindung, das Scannen eines QR-Codes sowie die Eingabe von Wi‑Fi-Name und Bestätigungscode.
- Um nur eine Kamera zu verwenden, muss eine 741-MB-App installiert werden. Bildschirmseiten, die wie Werbung wirken, sowie die angeforderten Zugriffsrechte auf Kamera, Album, Editor und Profil verstärken das Misstrauen des Käufers.
- In den Nutzungsbedingungen steht, dass DJI eine beschränkte Lizenz für den Zugriff auf und die Nutzung des Produkts gewährt; außerdem enthalten sie eine Klausel zu binding arbitration, wodurch die Abhängigkeit von einem Dienst stärker hervortritt als Eigentum.
- Der Käufer stellt infrage, was mit der Kameranutzung passiert, wenn App oder Website nicht funktionieren, und erklärt, dass er das Produkt zurückgeben werde.
Eine Kamera, die zuerst per App aktiviert werden muss
- Der Käufer schaltete die DJI-Kamera ein, konnte aber nicht sofort in einen aufnahmebereiten Zustand wechseln.
- Auf dem Bildschirm erschienen „Activate before use“ und „Three times remaining“.
- Der Käufer verstand das so, dass die Kamera vor der Installation der App noch dreimal verwendet werden könne.
- Dass ein für etwa 300 Dollar gekauftes Produkt eine Aktivierung per App verlangt, widersprach der Erwartung des Käufers, es eher wie eine „gehobene Dashcam“ zu nutzen.
Installation der DJI-Mimo-App und Verbindungsablauf
- Durch Scannen des QR-Codes öffnet sich eine Aktivierungsanleitung.
- Darin wird erklärt, dass für die erste Nutzung der Action 5 Pro die DJI-Mimo-App erforderlich ist.
- Für die Aktivierung gelten folgende Voraussetzungen und Schritte:
- Das Mobilgerät muss über eine stabile Netzwerkverbindung verfügen.
- Bluetooth muss aktiviert sein.
- Die DJI-Mimo-App muss durch Scannen des QR-Codes heruntergeladen und installiert werden.
- Nach dem Start der App muss ein Konto registriert werden, anschließend ist eine Anmeldung erforderlich.
- Danach muss über das Kamera-Symbol auf dem Startbildschirm mit dem Wi‑Fi-Namen und dem Bestätigungscode der jeweiligen Action 5 Pro verbunden werden.
Ablehnung wegen großer App und Zugriffsrechten
- Der Käufer weist darauf hin, dass die DJI-Mimo-App 741 MB groß ist, und äußert Unmut darüber, zum Verwenden der Kamera zwangsweise eine große App herunterladen zu müssen.
- Elemente in der App, die Produkte oder Inhalte anzeigen, empfindet er als Werbung.
- Als mehrere Funktionen der App Zugriffsrechte auf das Smartphone verlangen, will der Käufer deren Freigabe verweigern.
- Zugriff auf das Album
- Zugriff auf die Kamera
- Zugriff im Zusammenhang mit dem Editor
- Zugriff im Zusammenhang mit dem Profil
- Die Kameraberechtigung erlaubt er für die Aktivierung nur „dieses eine Mal“.
Die beschränkte Lizenz in den Nutzungsbedingungen
- In den während der Aktivierung angezeigten Nutzungsbedingungen steht, dass DJI dem Nutzer eine beschränkte Lizenz für den Zugriff auf und die Nutzung des Produkts gewährt.
- Dort heißt es auch, dass das Produkt nur für den vorgesehenen Zweck verwendet werden darf.
- Der Käufer versteht das so, dass er die Kamera nicht vollständig besitzt, sondern sie nur auf die von DJI erlaubte Weise nutzen darf.
- In den Nutzungsbedingungen erscheint außerdem eine Klausel zu binding arbitration.
Rückgabeabsicht und Sorge über Dienstabhängigkeit
- Der Käufer fragt, was mit der Nutzung der Kamera geschieht, wenn App oder Website ausfallen.
- Sein zentraler Kritikpunkt ist, dass App-Aktivierung, Kontoanmeldung, Erteilen von Berechtigungen und Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen wie Voraussetzungen für die Kameranutzung wirken.
- Abschließend sagt der Käufer, dass er dieses DJI-Produkt nicht erneut kaufen werde und es zurückgeben wolle.
Noch keine Kommentare.