- Im Trademark Status and Document Retrieval (TSDR)-System des US-Patent- und Markenamts (USPTO) wurde das abschließende Entscheidungsdokument für die Fall-ID 97733259 veröffentlicht
- OpenAI beantragte die Eintragung der Marke GPT
- In der endgültigen Entscheidung heißt es, dass „die Eintragung verweigert wird, weil die angemeldete Marke lediglich ein Merkmal, eine Funktion oder eine Eigenschaft der Waren und Dienstleistungen des Anmelders beschreibt“
- Den im Internet beigefügten Belegen zufolge steht „GPT“ für „Generative Pre-trained Transformers“ und ist eine weit verbreitete Abkürzung für ein neuronales Netzwerkmodell, das „Anwendungen die Fähigkeit verleiht, menschenähnliche Texte und Inhalte (Bilder, Musik usw.) zu erzeugen und Fragen in dialogischer Form zu beantworten“
- Die angemeldete Marke sei nicht nur rein beschreibend, sondern erscheine in Bezug auf die unterscheidungskräftigen Waren und/oder Dienstleistungen auch als Gattungsbegriff. „Eine Gattungsbezeichnung kann keine Unterscheidungskraft durch Benutzung erlangen, weil ihr die 'letztendliche Beschreibungsfunktion' fehlt, und ist daher unter keinen Umständen für die Eintragung ins Hauptregister oder Ergänzungsregister geeignet“
- Das Dokument wurde am 6. Februar 2024 per Mail erstellt und ist online einsehbar
1 Kommentare
Hacker-News-Kommentare
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