1 Punkte von GN⁺ 2023-10-24 | 1 Kommentare | Auf WhatsApp teilen
  • Dr. Janice Duffy aus Adelaide hat nach einem 12 Jahre langen Rechtsstreit wegen diffamierender Auszüge, die in Google-Suchergebnissen angezeigt wurden, zweimal gewonnen und eine vertrauliche Einigung erzielt
  • Kernfrage war, ob Google nach Löschanfragen weiterhin Auszüge der US-Website RipOff Report auf den Suchergebnisseiten veröffentlichte; die Gerichte gaben Duffy 2015 und 2023 recht
  • Im ersten Verfahren berief sich Google auf die Verteidigung der innocent dissemination, doch Duffy führte den Prozess größtenteils ohne Anwalt und erhielt 2015 mehr als 100.000 Dollar Schadenersatz
  • Duffy erklärte, die Informationen hätten ihre Forschungskarriere zerstört und ihr extreme seelische Belastungen zugefügt; Ziel der Klage sei weniger Geld gewesen als vielmehr, Google zur Verantwortung zu ziehen
  • Der Fall könnte in Australien die Haftung von Suchmaschinen für Verleumdung ausweiten, doch wegen Kosten, Dauer und emotionaler Belastung dürften ähnliche Klagen nicht ohne Weiteres stark zunehmen

Das Ende eines 12-jährigen Rechtsstreits

  • Dr. Janice Duffy hat ihren 12 Jahre langen Rechtsstreit gegen den globalen Technologiekonzern Google beendet
  • Sie verklagte Google zweimal und gewann Verfahren, die sie größtenteils ohne Anwalt führte
  • Der jüngste Fall sollte in eine Verhandlung über Schadenersatz gehen, wurde aber durch eine vertrauliche Einigung mit Google beigelegt
    • Im Rahmen der Einigung zahlt Google Duffy Schadenersatz und Rechtskosten
  • Auch im ersten Verfahren 2015 erhielt Duffy von Google mehr als 100.000 Dollar Schadenersatz

Können Suchergebnisse eine Haftung wegen Verleumdung begründen?

  • Duffys Argumentation begann damit, dass Googles Suchmaschinenseiten diffamierende Auszüge der US-Website RipOff Report veröffentlicht hätten
  • Sie informierte Google über das Problem und forderte die Entfernung der Beiträge, sah die betreffenden Informationen aber weiterhin angezeigt
  • Die Gerichte folgten Duffys Argumentation in den Verfahren von 2015 und 2023
  • Google nutzte im ersten Verfahren die Verteidigung der innocent dissemination

Persönlicher Schaden und Selbstvertretung

  • Duffy sagte, sie habe nach der ersten Entdeckung der diffamierenden Informationen so stark gelitten, dass es ihr schwergefallen sei, das Haus zu verlassen
  • In dieser Zeit engagierte sie sich auch in einem ehrenamtlichen Netzwerk zur Rettung von Hunden
    • Sie erklärte, sie habe gewollt, dass jemand sich um ihre Hunde kümmert, falls sie selbst nicht durchhalten sollte
  • Sie sei so weit getrieben worden, dass sie an Suizid gedacht habe, und sagte, die Angelegenheit habe ihre Forschungskarriere zerstört
  • Als sie sich vor dem ersten Prozess die Anwaltskosten nicht mehr leisten konnte, musste sie den Prozess selbst führen; rückblickend sagte sie, sie habe damals nur einen alten Drucker und ihre Forschungskompetenz gehabt

Wie Rechtsexperten die Bedeutung des Sieges einordnen

  • Paul Heywood-Smith KC unterstützte Duffy nach ihren anfänglichen Verfahrensschritten
  • Er erklärte, Google habe nach der Niederlage im ersten Fall dieselben Informationen weiter verbreitet, und Duffy habe das nicht akzeptiert
  • Einen Prozess gegen Google mit seiner enormen Finanzkraft fortzuführen, kann die Kosten und rechtliche Belastung der Gegenseite stark erhöhen
  • Heywood-Smith bewertete es als bemerkenswerte Leistung, dass Duffy größtenteils ohne Anwalt gegen einen Großkonzern gekämpft und gewonnen hat
  • Er geht davon aus, dass Anwälte bei künftigen Beratungen zu Verleumdung den Fall Duffy v Google prüfen werden und dass der Fall potenziellen Klägern helfen kann

Auswirkungen auf die Haftung für Verleumdung in Australien

  • Joel Lisk, unabhängiger Experte für Technologie und Recht an der Flinders University, geht davon aus, dass es in Australien möglicherweise nicht viele ähnliche Klagen geben wird
    • Grund seien die hohen Kosten, der Zeitaufwand und die emotionale Belastung eines Verfahrens
  • Lisk sagte, eine Klage sollte das letzte Mittel sein; zunächst sollte eine Einigung möglich sein oder eine Löschung bei Google beantragt werden können
  • Der Fall hat den Effekt, die Stellung im Verleumdungsrecht in Australien zu stärken
  • Google wird nach diesem Verfahren wahrscheinlich das Urteil prüfen und untersuchen, wie es Daten verwaltet und produziert
    • Allerdings fügte Lisk hinzu, dass ohne erhebliche technische Innovationen nur begrenzt Handlungsmöglichkeiten bestehen
  • Google reagierte nicht rechtzeitig auf die Bitte von ABC um eine Stellungnahme zum Fall Duffy

1 Kommentare

 
GN⁺ 2023-10-24
Hacker-News-Kommentare
  • Unter https://globalfreedomofexpression.columbia.edu/cases/duffy-v... stehen einige der tatsächlichen Details dieses Falls.

    • Der interessante Punkt ist, dass die Google-Autovervollständigungs-Vorschläge für den Namen der Klägerin als verleumderisch eingestuft wurden.
      Dr. Duffy stellte fest, dass ihr bei der Suche nach ihrem Namen auf Google in der Suchleisten-Autovervollständigung „janice duffy psychic stalker“ vorgeschlagen wurde, und das Gericht sah Google bei den Autovervollständigungs-Vorschlägen, die erscheinen, wenn Nutzer beginnen, einen Namen in das Suchfeld einzugeben, als „Publisher“ an.
      Bei UI muss man vorsichtig sein.
    • Sehr interessant ist auch die Passage: „Dr. Duffy veröffentlichte auf Ripoff Report einen Beitrag, in dem sie sich über die Dienste von Hellsehern auf der Kasamba-Website beschwerte, kommentierte auch Beiträge anderer über Hellseher und gründete auf Yahoo die Chatgruppe ‘kasambavictims’. Außerdem postete sie unter Pseudonym und begann, der Website per E-Mail Vorwürfe zu schicken, die Ehefrau eines Freundes habe wegen falscher Ratschläge eines Hellsehers Suizid begangen. Das war nicht wahr.“
      Später entschied das Gericht jedoch im Zusammenhang mit Googles Wahrheitsverteidigung, dass es „keine Beweise gibt, die Googles Behauptung stützen, Dr. Duffy habe Hellseher gestalkt oder anhaltend und zwanghaft belästigt“.
      Da fragt man sich, ob einem etwas Wichtiges entgangen ist. Dr. Duffy verleumdete ein Unternehmen mit Lügen, und andere Nutzer dieser Website wiesen in einem Forum mit nutzergenerierten Inhalten auf sehr brutale Weise darauf hin. Trotzdem verklagte Dr. Duffy nicht das Ripoff-Report-Forum, sondern Google.
    • Die interessanteste Linie in diesem Urteil ist wohl, dass das Gericht den erforderlichen subjektiven Tatbestand dafür, Google als sekundären Publisher anzusehen, erst dann als erfüllt ansah, wenn Google durch die Hinweise von Dr. Duffy von den betreffenden Absätzen wusste und sie nicht innerhalb einer angemessenen Frist entfernte.
      Das Gericht prüfte, ob die Mitteilungen von Dr. Duffy ausreichten, um Google diesen subjektiven Tatbestand zuzurechnen, und kam zu dem Schluss, dass Google trotz unvollständiger URLs ausreichend auf das als verleumderisch behauptete Material hingewiesen worden war. Außerdem deutete das Gericht an, dass eine angemessene Frist zur Entfernung von Inhalten etwa einen Monat betrage, was Google nicht einhielt.
      Schließlich verwarf das Gericht Googles Einwände der gutgläubigen Verbreitung, des bedingten Privilegs und der Wahrheit. Die Verteidigung der gutgläubigen Verbreitung greift nur für einen untergeordneten Verbreiter, der weder wusste noch wissen konnte, dass der Inhalt verleumderisch war; das Gericht war jedoch der Auffassung, die verleumderische Natur des fraglichen Inhalts sei aus dem Inhalt selbst offensichtlich.
      Mit anderen Worten: Um eine Löschung zu erreichen, musste man Google nicht erst sagen: „Hier ist ein Gerichtsurteil, das feststellt, dass dieser Inhalt mich verleumdet.“ Es genügte, Google mitzuteilen, dass von Google bereitgestellte Inhalte „offensichtlich“ verleumderisch seien.
      Das scheint ein ziemlich großer Präzedenzfall zu sein. Ich halte es nicht für fair, von Google zu erwarten, unter allen Löschanträgen zu entscheiden, welche Inhalte „offensichtlich“ verleumderisch sind.
    • Eine seltsame Geschichte. Jemand postet bösartige Inhalte in einem dubiosen Forum, die Gegenseite schlägt mit ebenfalls bösartigen Inhalten zurück, und am Ende wird Google wegen Verleumdung verklagt.
  • Um bei Google eine Antwort von einem Menschen zu bekommen, muss man vielleicht sogar einen 12-jährigen Rechtsstreit führen.

    • Zählt eine Antwort von einem Anwalt auch als Antwort von einem „Menschen“?
    • Nicht einmal das. Google ist nicht einmal erschienen.
      „Eine Frau aus Adelaide hat einen 12 Jahre dauernden Rechtsstreit gegen den globalen Tech-Giganten Google beendet. Sie verklagte das Unternehmen zweimal, größtenteils ohne Anwalt, und gewann.“
  • Es gibt überhaupt keine Informationen zum Sachverhalt des Falls. Vermutlich soll man einfach schlussfolgern, dass Google böse ist, irgendetwas falsch gemacht hat und deshalb Schadenersatz zahlen muss.

    • So wie ich es verstehe, ging es darum, dass Google Beiträge sichtbar machte, in denen behauptet wurde, sie sei eine Stalkerin. Dabei hatte sie über den Hellseher geschrieben und dabei nur gelogen, dass ein Freund sich wegen dieses Hellsehers das Leben genommen habe. So ungefähr scheint die Geschichte zu sein.
  • Dass man Google ins Visier nahm statt das Unternehmen, das die eigentliche Aussage gemacht hat, wirkt etwas unpassend.
    Es sollte nicht Googles Aufgabe sein, das gesamte Internet auf Wahrheitsgehalt zu prüfen. Man sollte gegen die Person vorgehen, die gelogen hat, nicht gegen die Suchmaschine.
    Google wirkt dafür nicht verantwortlicher als der Internetdienstanbieter, der es übertragen hat, oder der Monitorhersteller, der es auf dem Bildschirm angezeigt hat.

    • Google hat sich die Lage mit der Infobox selbst erschwert. Sie wiederholt zwar nur das erste Ergebnis, klingt aber wie Googles autoritative Stimme. Trotzdem kann ich die im Verfahren verwendete Logik des sekundären Publishers nachvollziehen.
      Google musste die Wahrheit anfangs nicht kennen, aber nach einem Hinweis hätte es die verleumderischen Inhalte entfernen müssen. Google mag entschieden haben, dass mit der Behauptung, diese Person sei eine Stalkerin, nichts falsch sei, aber ohne strafrechtliche Verurteilung eine solche Position einzunehmen, ist ziemlich riskant und auch geschäftlich unklug.
      Außerdem ist die Autovervollständigung vollständig Googles eigenes Produkt; diesen Teil könnte man kaum gegen jemand anderen geltend machen.
      Ich glaube nicht, dass dieser Ansatz in anderen Ländern funktionieren würde, aber wenn es in Australien wirklich eine völlig haltlose Klage gewesen wäre, hätte Google schon vor langer Zeit gewonnen und würde sich jetzt nicht einigen.
    • Wenn es ein von jemand anderem geschriebener Titel wäre, vielleicht. Aber Google erzeugt Autovervollständigungs-Strings selbst und greift damit tatsächlich ein, weil es sie faktisch schätzt und generiert.
      Die Autovervollständigung vermittelt den Eindruck, sie sei plausibel, weil andere Menschen danach gesucht oder es gefunden hätten, obwohl die tatsächliche Korrelation fast null sein kann. Wenn ein Arbeitgeber beginnt, deinen Namen einzugeben, und Google dann vorschlägt, du seist ein Pädophiler, bekommst du diesen Job wahrscheinlich nicht.
    • Das Gericht sah das anders als du, und der Unterschied scheint sich in 100.000 Dollar ausgedrückt zu haben.
      Nach Auffassung des Gerichts hat Google die Diffamierung weiterverbreitet und verstärkt und selbst nach Hinweis und Anordnung nicht aufgehört.
  • „Sich einigen“ und „gewinnen“ sind nicht dasselbe. Der Artikel klingt eher nach einem Vergleich, die Formulierung stellt es aber so dar, als hätte sie gewonnen.

    • Soweit ich weiß, kommt ein Vergleich mit einem Unternehmen wie Google faktisch einem Sieg nahe. Wenn Google in der Sache gewinnen könnte, kann das Unternehmen sich die dafür nötigen Kosten leisten, und wenn es umgekehrt wohl verlieren würde, wären die Kosten eines vollständigen Prozesses höher als ein Vergleich.
      Besonders wenn sie die Löschung und Entschädigung erhalten hat, die sie wollte, ist das eindeutig ein Sieg.
    • Tatsächlich wurde in zwei Verfahren, 2015 und 2023, eine Haftung festgestellt. Über den Schadensersatz sollte gesondert entschieden werden, weil sie ohne Anwalt nicht auch noch einen vollständigen Prozess gegen die zwei Kanzleien von Google durchstehen konnte.
      Falls es jemanden interessiert: Die zweite Haftungsentscheidung steht hier.
      https://www.austlii.edu.au/cgi-bin/viewdoc/au/cases/sa/SASC/...
  • Ich vermute, die Klägerin Janice Duffy, deren Name öffentlich genannt wurde, wird nun in Suchmaschinen dauerhaft von diesem Fall und den verleumderischen Inhalten getrennt erscheinen.

  • Ich frage mich, wie das interne Google-Rechtsteam das 12 Jahre lang behandelt hat.
    Vielleicht nannten sie es jedes Jahr die „Duffy-Akte“ und gaben sie an Praktikanten weiter.
    Oder sie haben es Mitarbeitenden mit schlechter Jahresbewertung zugewiesen: „Dave, kümmer dich um den Fall Duffy, bis deine Leistung wieder besser wird.“

    • Tatsächlich hat Google externe Kanzleien beauftragt, und diese Kanzleien haben mit den Rechtskosten Millionen Dollar verdient. Am Ende wollten sie wohl einfach, dass ich verschwinde, und haben sich daher auf eine „angemessene“ Entschädigung geeinigt, ohne die festgestellte Haftung aufzuheben.
  • Es scheint um einen Fall zu gehen, in dem Google verleumderische Aussagen über die Klägerin auf Ripoff Report zugänglich gemacht hat.
    https://en.wikipedia.org/wiki/Ripoff_Report
    Auf jeden Fall ein interessantes Geschäftsmodell. Hier kollidieren offenbar ein Rechtssystem, in dem Ripoff Report betrieben werden kann, und ein Rechtssystem, in dem Google verklagt werden kann, weil es die Inhalte indexiert und verlinkt hat.
    Am Ende wirkt es wie die Wahl zwischen zwei Übeln.

    • Ich finde es kaum nachvollziehbar, dass in den USA Strafregister so leicht zugänglich sind. Deshalb überrascht es mich überhaupt nicht, dass etwas wie Ripoff Report dort ein legales Geschäftsmodell sein kann.
  • Anders gelesen heißt das: „Eine Frau hat 12 Jahre ihres Lebens in einem Rechtsstreit mit Google verloren.“

    • Nein, sie hat gewonnen und etwas getan, das anderen sehr geholfen hat.
      Es war keine verlorene oder vergeudete Zeit. Menschen verbringen Jahrzehnte mit weit „unnützeren“ Dingen, und das heißt nicht einmal, dass das schlecht wäre.
    • Ich hatte keine Wahl. Meine Karriere war zerstört, und ich wollte einfach nur, dass es entfernt wird. Aber ich wollte mich nicht von Googles Anwälten schikanieren lassen und dann klein beigeben.
  • Im Grunde hat eine Person etwas geschrieben, eine andere empfand diesen Text als verleumderisch, und die zweite Person hat dann Google verklagt, weil Google den Text indexiert hat.

    • Genau. Ich stimme zu, dass Verleumdung schlecht ist, aber die Logik des „Publishers“ wirkt etwas überholt. Wenn jeder ein Publisher sein kann, dann ist am Ende niemand mehr einer.