- Ein Artikel über die rechtlichen Probleme bei der Nutzung nicht lizenzierter Schriftarten im Web; er stellt fest, dass das US-Urheberrecht keinen Urheberrechtsschutz für einzelne Glyphen einer Schriftart (Linien, Kurven, Punkte usw.) erlaubt
- Schriftgestalter stützen sich hauptsächlich auf das Urheberrecht an der Schriftdatei selbst, da diese als eigenständige Software urheberrechtlich geschützt werden kann
- Der Artikel erklärt, dass Schriftarten traditionell als „nützliche und funktionale“ Technik gelten und deshalb an sich nicht urheberrechtlich geschützt werden können
- Schriftgestalter erhalten mitunter Designpatente, wenn ihre Arbeit als innovativ oder ausreichend kreativ eingestuft wird
- Marken, die eine bestimmte Schriftart verwenden, können geschützt sein, und auch die unverwechselbare Nutzung einer Schriftart kann markenrechtlichen Schutz erhalten
- Die meisten Schriftarten werden mit Lizenzen geliefert, die das Kopieren, Verändern und Erstellen abgeleiteter Werke verbieten
- Die Form der Glyphen selbst – zum Beispiel nicht markenrechtlich geschützter Text in Werbung oder auf Produkten mit gedrucktem Text – kann nicht urheberrechtlich geschützt werden
- Der Autor untersucht die Idee, die öffentliche, nicht kreative und nicht markenrechtlich geschützte Nutzung von Schriftarten aus dem Internet zu scrapen, um alle lizenzierten Schriftarten zu rekonstruieren
- Die Komplexität von Schriftarten, insbesondere die individuellen Abstände zwischen jedem Buchstaben und anderen Buchstaben (Kerning), macht diese Aufgabe schwierig
- Der Autor skizziert einen Prozess zur Erstellung einer neuen Schriftart mithilfe von Schriftbildern, Computer Vision, AI/ML-Techniken und dem Python-Paket FontForge
- Der Autor schlägt außerdem vor, mit OpenCV Kerning-Werte zu berechnen
- Der Autor kommt zu dem Schluss, dass es technisch möglich ist, Schriftarten auf diese Weise zu „raubkopieren“, unterstützt dies jedoch nicht und betont, wie wichtig es ist, die Arbeit von Schriftgestaltern zu unterstützen, indem man ihre Schriften direkt kauft
- Der Autor erinnert die Leser außerdem daran, dass er kein Anwalt ist und dies keine Rechtsberatung darstellt
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