- Die schwedische Datenschutzbehörde (IMY) hat vier Unternehmen geprüft, die Google Analytics für Webstatistiken einsetzen.
- IMY verhängte gegen zwei Unternehmen Verwaltungsbußgelder und ordnete den übrigen drei Unternehmen an, die Nutzung von Google Analytics einzustellen.
- Die Prüfung erfolgte vor dem Hintergrund des Schrems-II-Urteils des Europäischen Gerichtshofs und auf Basis von Beschwerden der Organisation None of Your Business (NOYB).
- Das Ergebnis der Prüfung zeigte, dass diese Unternehmen personenbezogene Daten rechtswidrig in die USA übertragen.
- Der CJEU stellte in seinem Urteil fest, dass die USA kein ausreichendes Schutzniveau für personenbezogene Daten gewährleisten.
- IMY kam zu dem Schluss, dass die von diesen Unternehmen ergriffenen technischen Sicherheitsmaßnahmen nicht ausreichen, um ein dem Schutzniveau innerhalb der EU/des EWR gleichwertiges Schutzniveau zu gewährleisten.
- Die Unternehmen führten die Datenübermittlung auf Grundlage von Standardvertragsklauseln durch, doch IMY bewertete ihre zusätzlichen technischen Sicherheitsmaßnahmen als unzureichend.
- IMY verhängte gegen Tele2 ein Verwaltungsbußgeld von 12 Millionen schwedischen Kronen und gegen CDON ein Verwaltungsbußgeld von 300.000 schwedischen Kronen.
- Diese Entscheidung betrifft auch andere Organisationen, die Google Analytics verwenden.
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