Gesetzentwurf zum Verbot der Erzwingung bestimmter Zahlungsarten durch App-Marktbetreiber im Plenum der Nationalversammlung verabschiedet
(likms.assembly.go.kr)<p>Die "Novelle des Telekommunikationsgeschäftsgesetzes" wurde am 31.8. wie im Originalentwurf verabschiedet. Damit können App-Marktbetreiber in Korea künftig ihre eigenen In-App-Zahlungen nicht mehr verpflichtend vorschreiben.<br />
- Verboten wird, dass App-Marktbetreiber ihre Stellung im Geschäftsverkehr unangemessen ausnutzen, um Anbieter von mobilen Inhalten usw. zur Nutzung einer bestimmten Zahlungsart zu zwingen (Entwurf § 50 Abs. 1 Nr. 9)<br />
- Verboten wird, dass App-Marktbetreiber die Prüfung mobiler Inhalte usw. unangemessen verzögern (Entwurf § 50 Abs. 1 Nr. 10)<br />
- In den Zuständigkeitsbereich der Telekommunikationsstreitschlichtungskommission werden auch „Streitigkeiten über die Zahlung von Nutzungsgebühren, die Stornierung von Zahlungen oder Rückerstattungen im App-Markt“ aufgenommen (Entwurf § 45-2)<br />
- App-Marktbetreiber müssen Angelegenheiten zu Zahlungen und Rückerstattungen für mobile Inhalte usw. in den Nutzungsbedingungen angeben und gemäß Präsidialverordnung Schäden für Nutzer vorbeugen und ihre Rechte schützen (Entwurf § 22-9 Abs. 1)<br />
- Der Minister für Wissenschaft und IKT oder die Korea Communications Commission kann zum Schutz derjenigen, die mobile Inhalte usw. zur Registrierung und zum Verkauf bereitstellen, gemäß Präsidialverordnung Untersuchungen zum tatsächlichen Betrieb von App-Märkten durch App-Marktbetreiber durchführen lassen (Entwurf § 22-9 Abs. 2)</p>
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