3 Punkte von xguru 2019-08-09 | 1 Kommentare | Auf WhatsApp teilen

Entsprechend dem Urteil in der EU erhalten Nutzer ab Anfang 2020 die Möglichkeit, eine Suchmaschine auszuwählen.

Pro Land werden jedes Jahr per Auktionsgebot die drei führenden Suchmaschinen bestimmt,

und diese 3 plus Google werden bei der Android-Ersteinrichtung in zufälliger Reihenfolge angezeigt, damit der Nutzer eine davon auswählen kann.

Für jedes Land ist ein Mindestgebot festgelegt.

Wenn der Nutzer eine Suchmaschine auswählt,

dann werden die Suchmaschine für die Homescreen-Suche und – falls Chrome installiert ist – auch die Suchmaschine in Chrome entsprechend festgelegt,

und zusätzlich wird die eigene Such-App der jeweiligen Suchmaschine installiert.

1 Kommentare

 
xguru 2019-08-09

Betroffen sind alle Android-basierten Smartphones und Tablets, die in der EU verkauft werden.