2 Punkte von GN⁺ 2026-03-10 | Noch keine Kommentare. | Auf WhatsApp teilen
  • Das Berufungsgericht des 9. US-Berufungsbezirks hob die Ablehnung des Antrags auf Erzwingung eines Schiedsverfahrens von Tile und Life360 auf und verwies den Fall zurück
  • Das Gericht entschied, dass die Mitteilung von Änderungen der Nutzungsbedingungen per E-Mail als hinreichender Hinweis (inquiry notice) anerkannt werden kann und dass die weitere Nutzung des Dienstes durch Nutzer anschließend als stillschweigende Zustimmung gewertet werden kann
  • Tile versandte bei der Überarbeitung der Nutzungsbedingungen im Oktober 2023 eine E-Mail an alle Nutzer; in der E-Mail waren die neuen Bedingungen über einen fett hervorgehobenen blauen Hyperlink enthalten
  • Das Gericht sah klaren Betreff und visuelle Gestaltung der E-Mail als ausreichend an, damit ein vernünftiger Nutzer die Änderung der Nutzungsbedingungen erkennen konnte
  • Das Urteil ist ein wichtiger Präzedenzfall für die Bildung von Online-Verträgen und die Mitteilung von Aktualisierungen der Nutzungsbedingungen und konkretisiert den Maßstab für Hinweispflichten von Betreibern von App- und Web-Diensten

Überblick über den Fall

  • Die Kläger machten geltend, dass der Tile Tracker für Stalking durch Dritte missbraucht worden sei, und erhoben Klage gegen Tile und die Muttergesellschaft Life360 wegen Verstößen gegen kalifornisches Recht
  • Die Beklagten stellten einen Antrag auf Erzwingung eines Schiedsverfahrens mit der Begründung, die Kläger hätten den Nutzungsbedingungen mit einer Schiedsklausel zugestimmt
  • Das erstinstanzliche Gericht erkannte für einige Ansprüche zwar ein Schiedsverfahren an, kam jedoch zu dem Schluss, dass keine Zustimmung zu den im Oktober 2023 geänderten Nutzungsbedingungen (Oct. 2023 Terms) vorlag
  • Das Berufungsgericht hob diese Entscheidung auf und verwies den Fall zurück; die Mitteilung per E-Mail und die anschließende Nutzung der App könnten Wirksamkeit als Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen entfalten

Änderung der Nutzungsbedingungen und Art der Mitteilung

  • Tile versandte im Oktober 2023 an alle Kontoinhaber eine E-Mail mit dem Betreff „Updated Terms of Service and Privacy Policy
    • In der E-Mail waren die neuen Nutzungsbedingungen über einen fett hervorgehobenen blauen Hyperlink verlinkt,
      außerdem enthielt sie den Hinweis, dass die weitere Nutzung der App nach dem 26. November als Zustimmung zu den neuen Bedingungen gelte
  • Einige Nutzer entdeckten die E-Mail erst später im Spam-Ordner oder nahmen sie gar nicht wahr, nutzten die App danach jedoch weiter

Begründung des Gerichts

  • Nach kalifornischem Vertragsrecht können auch bei Online-Verträgen Hinweis und stillschweigende Zustimmung wirksam zustande kommen
  • Das Gericht prüfte drei Faktoren
    1. Kontext der Transaktion: dass Nutzer eine E-Mail-Adresse angegeben und eine fortlaufende Beziehung unterhalten hatten
    2. Design und Inhalt der E-Mail: Betreff und Link waren klar und visuell auffällig
    3. Fehlen zusätzlicher Hinweise: dass es keine ergänzenden Maßnahmen wie In-App-Pop-ups gab, war ein nachteiliger Faktor
  • Da die ersten beiden Faktoren für die Anerkennung eines Hinweises sprachen und nur der dritte dagegen, sah das Gericht insgesamt einen hinreichenden Hinweis (inquiry notice) als gegeben an

Schiedsklausel und rechtliche Wirkung

  • Die Nutzungsbedingungen vom Oktober 2023 sehen vor, sämtliche Streitigkeiten in einem verbindlichen Schiedsverfahren zu klären, und übertragen auch die Frage der Schiedsfähigkeit (arbitrability) selbst an das Schiedsverfahren
  • Wenn diese Nutzungsbedingungen also wirksam Anwendung finden, müssen die Ansprüche der Kläger nicht vor Gericht, sondern im Schiedsverfahren behandelt werden
  • Das Berufungsgericht befand, dass die Nutzung der App nach der Mitteilung per E-Mail als Zustimmungshandlung gewertet werden kann, und wertete die Entscheidung der ersten Instanz daher als fehlerhaft

Bedeutung des Urteils

  • Die Entscheidung erkennt die Wirksamkeit der Mitteilung über Änderungen der Nutzungsbedingungen per E-Mail an und
    benennt klar den rechtlichen Maßstab für die Art und Weise, wie Betreiber von Online-Diensten Nutzer über Änderungen informieren
  • Das Gericht stellte jedoch zugleich klar, dass nicht jede Mitteilung per E-Mail automatisch wirksam ist, sondern dies von den jeweiligen Umständen abhängt
  • Das Urteil könnte künftig als wichtiger Präzedenzfall für Verfahren zur Aktualisierung von Nutzungsbedingungen sowie die Verwaltung von Nutzereinwilligungen bei App- und Web-Diensten dienen

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