Oberster Gerichtshof von Michigan: Unbegrenzte Handydurchsuchungen verstoßen gegen den Vierten Verfassungszusatz
(reclaimthenet.org)- Der Oberste Gerichtshof von Michigan hat ein Urteil zur Stärkung der digitalen Privatsphäre gefällt
- Das Gericht untersagte Ermittlungsbehörden, mit übermäßig weit gefassten Durchsuchungsbeschlüssen ein gesamtes Handy zu durchsuchen
- Es stellte klar, dass Durchsuchungsbeschlüsse den Zugriff auf Informationen beschränken müssen, die in direktem Zusammenhang mit einer bestimmten Straftat stehen
- Unbegrenzte Handydurchsuchungen wurden als Verstoß gegen das Besonderheitserfordernis des Vierten Verfassungszusatzes gewertet
- Es wurde ausdrücklich festgehalten, dass digitale Durchsuchungsbeschlüsse zwingend konkrete Angaben und eine tatsächliche Begründung enthalten müssen
Urteil des Obersten Gerichtshofs von Michigan zu den Grenzen digitaler Durchsuchungen
Der Oberste Gerichtshof von Michigan hat kürzlich klargestellt, dass es das verfassungsrechtlich garantierte Recht auf Privatsphäre verletzt, wenn Ermittlungsbehörden bei der Durchsuchung digitaler Geräte wie Smartphones weitreichende Beschlüsse erwirken, um uneingeschränkt auf sämtliche Daten zuzugreifen
Überblick über den Fall: People v. Carson
- Michael Carson wurde als Verdächtiger in einem Fall benannt, bei dem Bargeld aus dem Safe eines Nachbarn gestohlen wurde
- Die Polizei erwirkte einen Durchsuchungsbeschluss für sein Handy, doch dieser enthielt keinerlei Einschränkungen hinsichtlich Umfang oder Zeitraum der Suche
- Das Ermittlungsteam sichtete sämtliche Daten wie Nachrichten, Fotos, Kontakte und Dokumente, was dazu führte, dass auch nicht verfahrensrelevante persönliche Informationen in übermäßigem Umfang erfasst wurden
Betonung des „Besonderheitserfordernisses“ des Vierten Verfassungszusatzes
- Der Vierte Verfassungszusatz verlangt eine klare Beschreibung davon, welche Gegenstände und Orte durchsucht und beschlagnahmt werden dürfen
- Das Gericht entschied, dass eine unbeschränkte Durchsuchung einer 'anlasslosen ausforschenden Ermittlung' gleichkommt
Sensibilität und Reichweite digitaler Informationen
- Smartphones enthalten umfangreiche Informationen über nahezu das gesamte Leben einer Person, darunter Gesundheitsdaten, Finanzinformationen, Bewegungsverläufe und private Gespräche
- Eine uneingeschränkte Durchsuchung birgt ein Risiko der Offenlegung persönlicher Daten, das weit über den Umfang einer Offline-Durchsuchung hinausgeht
Eingreifen und Stellungnahme von Bürgerrechtsorganisationen
- Die Electronic Frontier Foundation, die ACLU National und die ACLU of Michigan reichten Stellungnahmen beim Gericht ein und forderten die Einführung strenger Standards für digitale Durchsuchungen
- Sie betonten, dass Handys ein 'Behälter für das gesamte Privatleben einer Person' seien und unbegrenzte Beschlüsse einen wirksamen Schutz der Privatsphäre aushebeln würden
Die wichtigsten Punkte des Urteils
- Vier Richter der Mehrheitsmeinung betonten, dass digitale Durchsuchungsbeschlüsse Durchsuchungsziel, Umfang und Zeitraum konkret festlegen müssen
- Das Gericht bestätigte, dass ein Beschluss nur erlassen werden kann, wenn die Polizei bei der Beantragung die tatsächliche Grundlage für den Zugriff auf die betreffenden Informationen klar darlegt
Zusätzlicher Hinweis
- Auch die Tatsache, dass Handydurchsuchungen ohne Beschluss etwa an den US-Grenzen einen historischen Höchststand erreicht haben, wird in diesem Zusammenhang als relevantes Thema hervorgehoben (siehe ergänzenden Artikel)
1 Kommentare
Hacker-News-Kommentare
Vor einigen Jahren hatte ich die Gelegenheit, direkt mitzuerleben, wie ein Ermittler im Büro eines Magistrats einen Durchsuchungsbefehl beantragte. Der Befehl sollte den gesamten Inhalt des Mobiltelefons einer Person ohne jede Einschränkung durchsuchen, der Tatvorwurf war Gewalt gegen ein Familienmitglied. Auf die Frage „Was ist der wahrscheinliche Grund dafür, dass sich Beweise für genau dieses Verbrechen auf dem Telefon befinden?“ hatte der Ermittler in der eidesstattlichen Erklärung zum Antrag keinerlei Grundlage angegeben und improvisierte vor Ort nur vage Aussagen wie „die mobile Natur der modernen Gesellschaft“ und „dass jeder ein Telefon hat“. Am Ende lehnte der Magistrat den Antrag ab, aber es war dennoch unerquicklich, weil es zeigte, wie leicht Justizorgane dazu neigen, Verfahrensschritte zu überspringen. Auch danach habe ich häufig Anträge auf Durchsuchungsbefehle gesehen, die auf das komplette Telefon eines Verdächtigen zielten.
Es gab einen Fall mit Michael Carson, dem vorgeworfen wurde, Geld aus dem Safe eines Nachbarn gestohlen zu haben. Die Polizei erhielt einen Durchsuchungsbefehl, um sämtliche Daten auf seinem Telefon ohne Einschränkung zu durchsuchen – Nachrichten, Fotos, Kontakte, Dokumente und mehr. Tatsächlich hatte der Großteil der gesammelten Daten nichts mit dem Vorwurf zu tun. Ein ausgesprochen absurder Fall.
Da so etwas passiert ist, erwartet man nun, dass es zumindest Sanktionen wie Geldstrafen oder Haft gibt.
Dass ein solches Urteil vom Supreme Court des Bundesstaats Michigan kommen musste, macht eher traurig; schade, dass es kein Bundesgericht war.
Ich bin überrascht, dass plötzlich eine Entscheidung gefallen ist, die wie gesunder Menschenverstand wirkt.
Zur Info: Der gesamte Bundesstaat Michigan fällt in die 100-Meilen-"border zone" an der US-Grenze, in der der Schutz vor Durchsuchungen deutlich schwächer ist (ACLU-Link). Außerdem ist Vorsicht geboten, weil es Präzedenzfälle gibt, nach denen „die Verfassung Ausländern, die versuchen, in die USA einzureisen, keinen Schutz gewährt“ (Wikipedia-Link).
Hoffentlich werden nun auch Überwachungskameras mit facial recognition auf die gleiche Weise reguliert.