Home Depot wegen angeblich „heimlichem“ Einsatz von Gesichtserkennung an Self-Checkout-Kassen verklagt
(petapixel.com)- Home Depot wurde mit einer Sammelklage konfrontiert, weil das Unternehmen im Bereich der Self-Checkout-Kassen angeblich heimlich Gesichtserkennungstechnologie ohne Zustimmung der Kunden eingesetzt hat
- Der Kläger Benjamin Jankowski behauptet, er habe während des Bezahlvorgangs bemerkt, dass ein grüner Kasten um sein Gesicht angezeigt wurde, und es habe keinerlei Hinweis oder Einwilligungsverfahren gegeben
- Es wurde bekannt, dass Home Depot 2024 ein auf Computer Vision basierendes Gesichtserkennungssystem zum Zweck der Diebstahlprävention eingeführt hat
- Beanstandet wird, dass das Unternehmen unter Verstoß gegen den Illinois Biometric Information Privacy Act (BIPA) Gesichtsdaten gesammelt und gespeichert habe, ohne die vorgeschriebene vorherige Information und Einwilligung einzuholen
- Im Zusammenhang mit dem jüngsten Fall von Rite Aid, dem wegen eines unkontrollierten Einsatzes von Gesichtserkennung die Nutzung der Technologie für fünf Jahre untersagt wurde, wachsen die Bedenken hinsichtlich von Datenschutzverletzungen
Überblick
Home Depot sieht sich mit einer Sammelklage konfrontiert, weil das Unternehmen in 76 Filialen im US-Bundesstaat Illinois an Self-Checkout-Kameras angeblich ohne Zustimmung der Kunden Gesichtserkennungstechnologie eingesetzt hat. Die Technik wurde 2024 mit der Begründung der Diebstahlprävention eingeführt, sorgte jedoch für Kontroversen, weil dabei Gesichtsdaten von Kunden ohne gesonderte Benachrichtigung erfasst und gespeichert worden sein sollen.
Verlauf der Klage
- Benjamin Jankowski, ein häufiger Kunde von Home Depot, reichte 2024 eine Sammelklage gegen das Unternehmen ein.
- Er bemerkte in einer Filiale im Raum Chicago während des Self-Checkout-Vorgangs, dass auf dem Bildschirm ein grüner Rahmen um sein Gesicht erschien, und erkannte daran den Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie.
- Jankowski vermutete, dass das System Gesichter erkennt und als Daten speichert, und betonte, dass es keinerlei Hinweis oder Einwilligungsverfahren gegeben habe.
- Zu diesem Zeitpunkt gab es in der Filiale keinen bedienten Kassenbereich, sodass nur Self-Checkout möglich war.
Gesichtserkennungstechnologie und relevante Gesetze
- Home Depot hat unter dem Schlagwort „Computer Vision“ in großem Umfang Technologie mit der Begründung der Diebstahlprävention eingeführt.
- In der Klageschrift wird darauf hingewiesen, dass dieses System gegen den Illinois Biometric Information Privacy Act (BIPA) verstoße.
- BIPA schreibt bei der Erhebung biometrischer Daten eine vorherige Information, eine Erklärung des Verwendungszwecks und eine schriftliche Einwilligung vor
- Jankowski behauptet, Home Depot habe diese Verfahren ignoriert und nicht einmal entsprechende Richtlinien offengelegt
Sammelklage und Forderungen
- Jankowski möchte alle Kunden vertreten, deren Gesichtsdaten in den 76 Home-Depot-Filialen in Illinois auf dieselbe Weise erfasst wurden
- In der Klage werden 1.000 US-Dollar pro Verstoß bei fahrlässiger Verletzung von BIPA und 5.000 US-Dollar pro Verstoß bei vorsätzlicher Verletzung als Schadenersatz gefordert
Ähnlicher Fall: Rite Aid
- Die aktuelle Klage steht im Zusammenhang mit einem Fall aus dem Jahr 2023, in dem Rite Aid wegen missbräuchlicher Nutzung von Gesichtserkennung durch eine Bundesaufsichtsbehörde für fünf Jahre der Einsatz dieser Technologie untersagt wurde
- Rite Aid betrieb das System mit der Begründung, problematische Personen in Filialen zu erkennen oder Diebstahl zu verhindern, doch es wurde bekannt, dass es zu tausenden Fällen von Fehlidentifikation und Verletzungen der Privatsphäre von Kunden kam
Bedeutung
- Während der Einsatz von biometrischen Technologien wie Gesichtserkennung im Einzelhandel zunimmt, wächst auch die gesellschaftliche Wachsamkeit gegenüber Datenschutz und der Einhaltung rechtlicher Verfahren
- Für Unternehmen sind Transparenz bei der Erhebung und Nutzung von Kundendaten sowie vorherige Einwilligungsverfahren eine zwingende Aufgabe
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