1 Punkte von GN⁺ 2025-08-20 | Noch keine Kommentare. | Auf WhatsApp teilen
  • T-Mobile argumentierte, der Verkauf von Standortdaten ohne Einwilligung der Nutzer sei legal, das Gericht folgte dieser Auffassung jedoch nicht
  • AT&T und Verizon brachten ähnliche Argumente vor und verwiesen auf das Urteil Securities and Exchange Commission v. Jarkesy
  • Das Gericht entschied, dass die betroffenen Telekommunikationsanbieter ihr Recht auf ein Schwurgerichtsverfahren aufgegeben haben, indem sie die Geldbußen freiwillig zahlten und selbst Klage einreichten
  • Die Telekommunikationsanbieter behaupteten, sie hätten von vornherein gar kein Recht auf ein Schwurgerichtsverfahren gehabt, doch auch das akzeptierte das Gericht nicht
  • Die Richter stellten klar, dass eine Aufhebung von Gesetzen auf Grundlage hypothetischer Situationen oder Annahmen nicht möglich ist

# Überblick über den Fall

  • T-Mobile behauptete, der Verkauf von Standortdaten ohne vorherige Einwilligung der Nutzer sei legal
  • Die Richter kamen dagegen zu dem Schluss, dass dies nicht legal sei

# Argumente der Telekommunikationsanbieter und Reaktion des Gerichts

  • AT&T und Verizon machten ihr Recht auf ein Schwurgerichtsverfahren geltend und verwiesen dabei auf das Urteil Securities and Exchange Commission v. Jarkesy vom Juni 2024
  • Das Gericht befand jedoch, dass die Telekommunikationsanbieter ihr Recht auf ein Schwurgerichtsverfahren selbst aufgegeben hätten, indem sie den Weg wählten, die Geldbußen zu zahlen und direkt vor Gericht Berufung einzulegen
  • Wären die Anbieter den Bußgeldern nicht nachgekommen und hätten gewartet, bis die Regierung Klage erhebt, hätten sie laut Gericht die Möglichkeit zu einem Schwurgerichtsverfahren gehabt

# Weitere Streitpunkte und Erläuterung des Urteils

  • Die Telekommunikationsanbieter argumentierten, die FCC-Anordnung sei faktisch endgültig und habe reale Auswirkungen. Zudem betonten sie, dass sie in einigen Zuständigkeitsbereichen, in denen die Regierung eine Vollstreckungsklage eingereicht habe, kein Recht hätten, das Urteil anzufechten
  • Das Berufungsgericht erklärte dazu, dass es sich hierbei um hypothetische Fälle, die nicht eingetreten sind, handle. Da keine konkrete Situation vorliege, könne das Gesetz nicht auf dieser Grundlage für ungültig erklärt werden

# Fazit

  • Mit diesem Urteil wurde die Auslegung der großen Telekommunikationsanbieter zum Verkauf von Standortdaten der Nutzer und der damit verbundenen rechtlichen Verantwortung vom Gericht nicht akzeptiert
  • Auch beim Streitpunkt rund um das Recht auf ein Schwurgerichtsverfahren wurde dies so ausgelegt, dass dieses Recht durch die Zahlung der Geldbußen und die Entscheidung für eine direkte Klage aufgegeben wurde

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