1 Punkte von GN⁺ 2025-08-09 | 1 Kommentare | Auf WhatsApp teilen
  • Unternehmer, die in Deutschland ein Unternehmen betreiben, können sobald dieses eine gewisse Größe erreicht hat, praktisch kaum noch ausreisen.
  • Die deutsche Exit Tax greift bereits ab einem Unternehmensanteil von mehr als 1 % und wird auf Basis des durchschnittlichen Gewinns der letzten drei Jahre mit hohen Beträgen erhoben.
  • Je nach Größe und Ertrag des Unternehmens können einige Gruppen relativ leicht auswandern, während erfolgreiche Inhaber kleiner und mittlerer Unternehmen vor erheblichen Hürden stehen.
  • Auch Start-ups können bereits ab dem Zeitpunkt der Kapitalaufnahme nach einem hohen Bewertungsmaßstab besteuert werden.
  • Für ein wachstumsfähiges kleines Unternehmen kann es sinnvoll sein, Deutschland frühzeitig zu verlassen.

Was ist die Exit Tax in Deutschland?

  • In Deutschland fällt Exit Tax für eine natürliche Person an, wenn diese mit mindestens 1 % Anteil an einer in- oder ausländischen GmbH den Wegzug ins Ausland plant oder vollzieht.
  • Die Berechnung erfolgt nach Durchschnittsgewinn der letzten 3 Jahre × 13,75 × 0,6 × 0,42; vereinfacht entspricht das einer Besteuerung von rund dem 3,5-fachen Gewinn mit dem Einkommensteuersatz.
  • Diese Regelung hat den Effekt, dass Unternehmer bei bestimmtem Wachstum tatsächlich kaum noch das Land verlassen können.

Vier Gruppen mit Auswanderungshürden

  1. Beschäftigte

    • Normale Angestellte ohne Unternehmensanteil können ohne Exit Tax frei ausreisen.
  2. Inhaber nicht rentabler Unternehmen

    • Bei einem Unternehmen ohne Gewinn ist der Unternehmer zwar steuerlich erfasst, die tatsächliche Steuerlast nähert sich jedoch 0 an.
    • Bei Start-ups kann jedoch der Bewertungsmaßstab aus der Finanzierungsrunde herangezogen werden; hierauf sollte man achten.
  3. Inhaber profitabler Unternehmen

    • Bei ertragreichen Unternehmen entsteht durch die Exit Tax eine erhebliche finanzielle Belastung.

    • Bei Anwendung der offiziellen Bewertung der Finanzverwaltung (13,75-fach) können schnell Beträge im Bereich von Hunderttausenden bis Millionen Euro anfallen.

    • Viele haben nicht die Möglichkeit, teure Steueroptimierungsberatung in Anspruch zu nehmen.

    • Beispiele:

      • 3a) Jährlicher Gewinn 50.000 Euro (CEO-Gehalt nicht ausgezahlt): Niedrige Unternehmensbewertung, Exit Tax 0
      • 3b) Jährlicher Gewinn 200.000 Euro (CEO-Gehalt 120.000 Euro): Bei offizieller Bewertung ca. 700.000 Euro Exit Tax
      • Ein Unternehmer, der vor wenigen Jahren noch ohne Gehalt gearbeitet hat, kann beim Umzug plötzlich auf eine hohe Exit Tax treffen.
  4. Inhaber großer Unternehmen

    • Ab einem Gesamtvermögen von rund 2 Millionen Euro können rechtliche Gegenmaßnahmen wie die Gründung eines Liechtenstein-Treuhandmodells genutzt werden.
    • In diesem Fall sind sie im Gegenteil sogar von der Exit Tax eher befreit.
  • Für Start-up-Gründer kann die Steuerlast deutlich steigen, wenn nach der Finanzierungsrunde ein höherer Bewertungsmaßstab gilt.
  • Die Exit Tax ist nicht nur ein Instrument gegen Steuerhinterziehung, sondern bindet Unternehmer auch, die aus legitimen Gründen im Ausland expandieren wollen.

Praktische Hinweise und Überlegungen

  • Wenn statt der Bewertung der Finanzverwaltung (Faktor 13,75) eine tatsächliche Wertermittlung beauftragt wird, kann die Exit Tax möglicherweise niedriger ausfallen.
  • Wie bei Inhabern großer Unternehmen kann es eine Option sein, erst Vermögenswerte aufzubauen und dann auf Strategien von Steuerspezialisten zurückzugreifen; dennoch bleibt die Belastung bestehen, am Staat „gebunden“ zu sein.
  • Für Start-up-Gründer kann ein Wegzug vor der Finanzierungsrunde die spätere Exit-Tax-Belastung deutlich senken.
  • Durch den Verkauf oder die Liquidation der Firma entfällt das Thema Exit Tax, ist aber für die meisten Unternehmer keine realistische Option.
  • Bei Rückkehr innerhalb von 11 Jahren nach dem Umzug kann es zu einer Befreiung von der Exit Tax kommen; diese Logik verhindert jedoch nicht zwangsläufig die eigentliche Belastung.

Fazit

  • Wenn du ein kleines, wachstumsfähiges, profitables Unternehmen betreibst und auch nur geringe Pläne zur Auswanderung hast, ist ein schneller Auszug aus Deutschland der beste Weg, erhebliche finanzielle Verluste zu vermeiden.
  • Mittelständische Unternehmer oder größere Eigentümer sollten immer berücksichtigen, dass sie plötzlich mit einer hohen Exit-Tax-Zahlungsverpflichtung konfrontiert werden können.
  • Das deutsche Exit-Tax-System wirkt faktisch als eine „unsichtbare Hürde", die die freie Auslandsausweitung und den Wegzug von Unternehmern bremst.

1 Kommentare

 
GN⁺ 2025-08-09
Hacker News-Kommentare
  • Ich wäre mit dieser Steuer fast erwischt worden; es ist absolut nicht nötig, Vermögen ins Ausland zu verlagern. Ein Auslandsumzug ist möglich, indem man die Aktien in Deutschland belässt, statt das Unternehmen zu verlegen. Man legt die Aktien dazu in eine in Deutschland verbleibende Holding-Gesellschaft, und man weist nur nach, dass diese verwaltet wird. Das kann man durch die Bevollmächtigung eines Freundes zur Verwaltung tun oder dadurch, dass man zweimal im Jahr nach Deutschland reist und die Verwaltungsunterlagen unterschreibt. Ein Steuerberater ist zwar etwas teuer, aber nicht schwer zu handhaben. Eine ausführliche Erklärung gibt es hier (Abschnitt 3.1). Wenn man das Unternehmen komplett ins Ausland verlegt, muss man die Wertsteigerung der Firma versteuern, was einer Besteuerung bereits realisierter Gewinne entspricht. Unfair ist lediglich, dass der Staat bei der Bewertung nach deutschem Standard den Wert anhand der Erträge schätzen kann (dies gilt nur, wenn kein offizieller Bewertungsnachweis vorliegt).

    • Genau, in Deutschland sollte man bei der Unternehmensgründung auf jeden Fall professionell beraten werden. Der Transfer von Aktien in eine Holding ist häufig und hat bisher keine nennenswerten Probleme gemacht. Die Körperschaftsteuer ist unternehmerfreundlicher als die Einkommensteuer. Verschiedene Kombinationen aus Gehalt, Dividende usw. sind möglich; deshalb sollte man bei der Gründung eines Startups den späteren Erfolg von Anfang an mitdenken. In Deutschland gibt es viele Akteure wie vermögende Kleininvestoren, Family Offices und Familienunternehmen. Darunter sind viele, die in Spanien, Italien usw. in Rente gehen; wichtig ist, die unterschiedlichen Gestaltungen zu kennen. Natürlich erlebt man bei der Verwaltung solcher Strukturen oft riesige Bürokratie, und Behörden teilen selbst Basisdaten nicht, sodass man immer wieder dieselben Angaben einreichen muss. Das System funktioniert aber wie vorgesehen, und wenn man sich daran gewöhnt, kann man es vorteilhaft nutzen. Mit LLMs wie ChatGPT als Informationsquelle kann man Teile der traditionellen Beratung oder Vermittlung umgehen. Einen Steuerberater dennoch zu bezahlen lohnt sich wegen Haftungsfragen; allein das Verstehen der Verfahren spart enorm Zeit.

    • Wer bei einer Tabelle, die bei 200.000 Euro Jahresgewinn 700.000 Euro Exit Tax ausweist, denkt, das sei „fair“, ist weder rational noch realitätsnah.

    • In der Schweiz glaube ich, dass ein Trustee-Modell solche Situationen vernünftig regelt. In Deutschland fehlt mir der Glaube, dass es bei großen Beträgen ordentlich gehandhabt wird.

    • Okay, dann ist es nicht ganz so schlimm. Eine Holding in Deutschland gründen und verwalten. Es kann sein, dass man zusätzlich Steuer- oder Regulierungsprobleme im neu zuziehenden Land lösen muss (das ist je nach Staat nicht trivial). Zweimal pro Jahr nach Deutschland fahren und alle Unterlagen persönlich in Papierform bearbeiten (besser, wenn man nah umzieht und keine Kinder hat). Einen teuren Steuerberater einstellen – möglichst einen guten. Um eine enorme Exit Tax zu zahlen, Teile der Firma veräußern (PE-Investoren sind selten, Käufer sitzen verhandlungsmäßig vorne). Ich hoffe, dass staatliche Unternehmensbewertung, Käuferbewertung und Zeitplan zusammenpassen. So oder so verstehe ich nun, warum Leute klagen. Man spürt auch ein seltsames Phänomen in Europa: Wenn Sprache, Herkunft und Staat eng zusammenhängen, wird rationale Kritik oft schwächer. Solche Regelungen führen dazu, dass Gründer entweder von vornherein außerhalb Deutschlands starten oder es ganz verlassen. Ist das in einem System, das demokratische Freizügigkeit propagiert, wirklich der richtige Weg? (Dazugehörige Grafik: https://i.redd.it/fxks3skmvt4e1.png)

    • Direkt eine Firma in Luxemburg zu gründen ist besser.

  • Anfangs mag das merkwürdig wirken, aber bei genauer Betrachtung der Systemlogik ergibt es ein anderes Bild. Einkommensteuer wird jährlich erhoben, die Kapitalertragsteuer (etwa auf Kurs- und andere Wertsteigerungen von Vermögenswerten) wird jedoch in der Regel erst einmalig im Realisierungszeitpunkt erhoben. Der Grund ist, dass es unrealistisch wäre, solange zu besteuern, bis Vermögen liquidiert werden. In dem Land, in dem ich gelebt habe, gibt es überhaupt keine Exit Tax auf Kapitalgewinne; ein wohlhabender Telekommunikations-Magnat ist nach einem lebenslangen Aufenthalt nach Portugal gezogen und hat dort Milliarden an Kapitalgewinnen völlig steuerfrei vereinnahmt. Ich habe selbst auch von diesem System profitiert: Als ich in Irland lebte, sind bei meinem Aktienportfolio die meisten Erträge in dieser Zeit entstanden, und nach dem Umzug hätte bei einem späteren Verkauf in Irland keine Steuer angefallen. Das Problem liegt im Bewertungsmodus im Zeitpunkt der „fiktiven Veräußerung“ und darin, dass der Steuerzahler in einen Liquiditätsengpass geraten kann, weil Kapital gebunden ist. Sinnvolle Lösungen sind schwer zu finden; etwa gibt es den Vorschlag, die Kapitalertragsteuer ganz abzuschaffen und stattdessen Verbrauchssteuern zu erhöhen, aber dann entstehen wieder neue Umgehungsmodelle.

    • Allein die Kapitalertragsteuer halte ich für ein unnützes Konzept. Stattdessen könnte man im Inland anfallende Steuern auf Boden, Umsatz, Rohstoffe und IP-Schutz erheben. In der Praxis zahlen Menschen mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten bei Aktiengeschäften oft gar keine Steuern, und die bloße Entstehung von Kapitalgewinnen sollte im Sinne der Effizienz eher gefördert werden. Auch wenn sich der Wegzug nach Portugal mit Nullbesteuerung unfair anfühlen mag, sollten diese Personen damit rechnen, dass in einem Land mit 0 % von Anfang an keine Steuerschuld besteht.
    • Australien hat ebenfalls ein „gerechtes“ Kapitalertragsteuersystem. Beim Auszug ins Ausland kann man die Steuer auf Basis des aktuellen Werts zahlen oder bis zur späteren Veräußerung des Vermögens aufschieben. Offizieller Hinweis: ATO explanation
    • Ich frage mich, warum die irische Regierung Steuern auf die Wertsteigerung meines Portfolios (vermutlich Aktien ausländischer Unternehmen) erheben möchte.
    • Würde man den Wertzuwachs jährlich besteuern, müsste der Staat bei späterem Wertverlust die Steuer erstatten? Das wäre hoch komplex.
    • Ich sehe eine Lösung darin, dass der Staat selbst nicht notierte Aktien oder Wertpapiere als Steuerzahlung akzeptiert.
  • Als Kanadier bin ich durch das Verfahren der sogenannten „deemed disposition“ bei der Ausreise gegangen. Das heißt: Es wird so behandelt, als hätte man sämtliche Vermögenswerte veräußert, und auf den bis dahin erzielten Nettogewinn wird Steuer fällig. Wer Anteile an nicht börsennotierten Unternehmen hält, muss außerdem einen Bewertungswert angeben; Details sind hier zu finden.

    • Wenn mein gesamtes Vermögen im eigenen Unternehmen steckt, muss ich zum Erhalt der Ausreisefähigkeit einen Teil der Firma verkaufen, um Mittel für die Steuerzahlung zu schaffen. Anstatt Dank für geschaffene Arbeitsplätze bleibt eher ein Gefühl wie bei der Kommunistischen Partei Chinas.
  • Ist es in den USA nicht noch schlimmer? Ich frage mich, ob ein US-Bürger bei einem Umzug in die EU sowohl in den USA als auch lokal Steuern zahlen muss (ich bin kein US-Bürger).

    • In den USA gibt es keine solche „Exit Tax“, aber die steuerlichen Pflichten für im Ausland lebende Privatpersonen sind hart. Meldungen zum Höchstbestand von Bank- und Wertpapierkonten, FATCA/FBAR-Formulare usw., besonders Form 8858 (für eine ausländische disregarded entity), sind aufwendig. Eine eigene Steuererklärung zu machen ist praktisch unmöglich; oft muss man dem Steuerberater jährlich mehr als 1.500 US-Dollar zahlen. Das eigentliche Problem ist weniger die Steuer selbst als die administrative Komplexität. Ich glaube, im Ausland lebende US-Personen haben politisch wenig Rückhalt und bekommen dementsprechend solche Behandlung. (Hinweis: offizieller Form-8858-Guide)
    • Ich bin ein US-EU-Migrant. In den USA gibt es kein deutsches, Exit-Tax-artiges System. Der Vorschlag, auf alle Personen Exit Tax zu erheben, die mindestens 1 % an den LLC-Anteilen halten, wäre politisch unmöglich. Die USA besteuern zwar das weltweite Einkommen, aber eine Exit Tax gibt es nur für Personen, die auf die Staatsbürgerschaft verzichten; auch nur ab einem Nettovermögen von 2 Millionen USD. Dass dort wie in Deutschland bei Auslandsumzug automatisch der Unternehmensinhaber besteuert würde, ist nicht vorstellbar.
    • In der Mehrzahl der Fälle funktionieren Doppelbesteuerungsabkommen recht effektiv. Wenn die ausländische Besteuerung höher liegt als der US-Satz, fällt in der Regel keine zusätzliche Steuer an. Allerdings bleibt Einkommen aus den USA auch für im Ausland Wohnhafte steuerpflichtig, und die jährliche Meldungspflicht bleibt bestehen. (Relevante Statistik: Steuerbelastung von US-Bürgern im Ausland)
    • Auch wenn Doppelbesteuerungsabkommen solche Fälle nicht vollständig ausgleichen, gibt es je nach Fall zahlreiche Ausnahmen.
  • Ein Grundprinzip der EU ist die Freizügigkeit zwischen den Mitgliedstaaten. Man kann durchaus argumentieren, dass eine übermäßige Besteuerung beim Umzug gegen diesen Grundsatz verstößt (insbesondere bei stark betroffenen Fällen mit klagefähigem Risiko).

    • Oder Bürokraten können sagen, dass alle EU-Staaten ähnliche Exit-Tax-Regime einführen müssten; es wirkt so, als ginge man in diese Richtung.
    • Deshalb gilt dieses Gesetz nicht für Umzüge innerhalb der EU.
  • Auch in Norwegen sind Exit Tax und Vermögenssteuerbelastung hoch. In diesem Rahmen hört man häufig, dass es schwierig ist, wirkliche VC-basierte Tech-Startups aufzubauen.

    • Norwegen besteuert Vermögenssteuer (üblich 1,1 % pro Jahr), Kapitalertragsteuer und Exit Tax beim Wegzug. Bei einer überbewerteten Finanzierung eines nicht börsennotierten Unternehmens zahlt man Vermögenssteuer auf die gesamte Bewertung, selbst wenn kein Geld auf dem Konto landet. Am Ende müsste der Gründer eines schnell wachsenden Startups eher in die Schweiz gehen als nach Schweden (wo die Einkommensteuer zwar sehr hoch ist). Nordeuropa wirkt für Migranten aus ärmeren Ländern wegen Sozialleistungen und kostenlosen Services attraktiv, für bereits Vermögende oder Gründer jedoch weniger.

    • Solche Regeln machen es in Norwegen schwer, externe Talente zu gewinnen; die Betroffenen sind zwar wenige, aber ein prominentes Beispiel ist der Gründer von Dune Analytics, der wegen der Steuerlast mehr Steuern als Gehalt zahlen musste und deshalb entweder einen Kredit aufnahm oder das Land verließ.

    • Dennoch haben diese Steuersysteme auch die Funktion, politische Verzerrungen durch Vermögenskonzentration auszugleichen. Die Balance zwischen Fairness und Innovation ist ziemlich schwierig.

  • Eine Website, die das Thema klarer aufbereitet, ist hier.

    • Richtig, aber mein Beitrag konzentrierte sich auf das Umfeld kleiner Firmeninhaber und war keine allgemeine Exit-Tax-Abhandlung. Eine allgemeinere Zusammenfassung habe ich ebenfalls geschrieben: (German Exit Tax Notes) Ich habe es rein aus Interesse verfasst, nicht, weil ich mit dem Verkauf teurer Steuerberatung Geld verdiene.
  • Besonders absurd ist, dass GmbH-/AG-Inhaber seit 2022 nicht einmal innerhalb der EU ziehen konnten. Es fühlt sich an, als wäre man ein echter Regierungssklave.

    • Wenn man genau überlegt, was „Sklave“ bedeutet, passt es auf meine persönliche Situation gar nicht.
    • 2024 wurde die Rechtsauslegung erneut geändert, sodass für Umzüge innerhalb der EU die Steuer bis zum tatsächlichen Verkaufszeitpunkt gestundet werden kann. Das geschah wegen eines Urteils, das das Vorgehen als Verstoß gegen die EU-Freizügigkeit einordnete.
    • Warum ist das so? Dass der Ort, an dem ein Unternehmen ansässig ist, für das Besteuerungsrecht ausschlaggebend ist, ist alte Lehre. Warum 2022 dann neu eingeführt, wäre interessant.
    • Selbst vor 2022 war eine Verlagerung der tatsächlichen Geschäftsführung/Leitung nicht möglich; selbst dann war ein Unternehmensumzug faktisch unmöglich.
    • Wer das Geschäft liebt und führen will, fragt sich, warum er es so aufzieht, dass er nur wie ein Friseur bezahlt wird, was Arbeit betrifft. Dass mit mehr Einkommen auch mehr Konsum wie Shopping einhergeht, ist eine traurige Realität, aber man muss dem entgegenwirken.
  • Wenn man beim Umzug ins Ausland sein Brokerage-Depot mitnimmt, greift dieses Gesetz ebenfalls. Das betrifft nur Beteiligungen über 1 % an einer Firma; normale Aktien- und ETF-Investoren müssen sich dafür nicht kümmern.

  • Deutschland ist für die Unternehmensgründung eines der schwierigsten Länder weltweit. Bürokratie, Bürokratie, Bürokratie und diese Arbeitnehmerrechte! Warum sind die Deutschen so unbequem?!

    • Ich denke immer ernster darüber nach, eine Firma zu gründen, die eigentlich nur dazu dient, Gehälter an Mitarbeitende zu zahlen. Klingt vielleicht seltsam, aber vielleicht kann man damit die Kultur ändern, in der man auch dann als Bösewicht gilt, wenn man Mitarbeitende gut behandelt.
    • Die amerikanische Bürokratie darf man nicht unterschätzen; sie ist die größte und brutalste weltweit.