1 Punkte von GN⁺ 2025-07-30 | 1 Kommentare | Auf WhatsApp teilen
  • Die Wikimedia Foundation geht mit einem rechtlichen Widerspruch gegen die Kategorisierungsregelungen (Categorisation Regulations) im britischen Online Safety Act vor
  • Wikimedia argumentiert, dass die betreffenden Regelungen die freiwilligen Beitragenden und die Verlässlichkeit der Informationen auf Wikipedia bedrohen
  • Sollte die Kategorie-1-Regelung angewendet werden, drohen verschiedene Nebenwirkungen wie ein geschwächter Datenschutz und ein erhöhtes Risiko von Datenlecks
  • Der Fall wird zunächst vor dem High Court des Vereinigten Königreichs verhandelt und rückt die Frage möglicher Rechtsverletzungen gegenüber der Allgemeinheit und Wikipedia-Beitragenden in den Fokus
  • Millionen Menschen im Vereinigten Königreich nutzen die Plattform zur Bewahrung des kulturellen Erbes und zum Informationsaustausch; das Urteil könnte ein globaler Präzedenzfall werden

Wikimedia Foundation geht rechtlich gegen die Kategorisierungsregelungen des britischen Online Safety Act vor

Überblick über die Klage und Hintergrund

  • Am 22. und 23. Juli 2025 reicht die Wikimedia Foundation vor dem High Court in London offiziell Klage gegen die Kategorisierungsregelungen (Categorisation Regulations) des britischen Online Safety Act ein
  • Die Wikimedia Foundation ist eine Non-Profit-Organisation, die Wikipedia und weitere Wikimedia-Projekte betreibt, und betont, dass die Regelungen eine erhebliche Bedrohung für Wikipedia und die weltweite Community freiwilliger Mitwirkender darstellen
  • Stephen LaPorte, Justiziar der Wikimedia Foundation, erklärt, dass dieses Verfahren die Chance biete, einen globalen Präzedenzfall zum Schutz gemeinwohlorientierter Online-Projekte zu schaffen
  • Wikipedia ist unter den zehn größten Websites der Welt die einzige Non-Profit-Plattform und nimmt auch mit Blick auf die Qualität der für das Training großer Sprachmodelle (LLMs) genutzten Datensätze eine wichtige Rolle ein
  • Die Stiftung argumentiert, dass Wikipedia vor der Anwendung von Regeln geschützt werden müsse, die für kommerzielle Websites mit höherem Risikoprofil im Internet geschaffen wurden

Betriebsstruktur und Reichweite von Wikipedia

  • Weltweit verfassen und verwalten rund 260.000 freiwillige Beitragende Inhalte direkt; dabei gilt ein System aus Richtlinien und Selbstregulierung, das Neutralität, Faktenorientierung und verlässliche Quellen in den Mittelpunkt stellt
  • Das seit mehr als 25 Jahren bestehende, stark von Menschen getragene Modell der Inhaltsverwaltung umfasst mehr als 300 Sprachen, 65 Millionen Artikel und monatlich über 15 Milliarden Informationsabrufe
  • Die Wikimedia Foundation teilt zwar das Ziel der britischen Regierung, ein gesundes Umfeld für Online-Beteiligung zu schaffen, lehnt jedoch weder das gesamte Gesetz noch die Kategorie-1-Pflichten als solche ab
  • Der Fokus der Klage liegt ausschließlich darauf, dass die neuen Kategorisierungsregelungen die Anwendung der Kategorie-1-Pflichten auf Wikipedia ermöglichen würden, also der strengsten Verpflichtungen des Gesetzes

Risiken bei Anwendung der Kategorie-1-Regelung

  • Würden die Kategorie-1-Regelungen auf Wikipedia angewendet, könnte für die Plattform unter anderem eine Pflicht zur Identitätsprüfung von Beitragenden entstehen, was den Schutz der Privatsphäre und der Freiwilligen erheblich schwächen würde
  • Daraus könnten reale Risiken wie Datenlecks, Stalking, Klagen und Bestrafung durch autoritäre Regime entstehen; zudem würden notwendige personelle und finanzielle Ressourcen gebunden
  • Weitere Details zu den Auswirkungen und Bedenken werden in einem offiziellen Blogbeitrag bereitgestellt

Beteiligte und Verfahrensablauf

  • Die Stiftung führt das Verfahren gemeinsam mit User:Zzuuzz, einem langjährigen, im Vereinigten Königreich ansässigen Wikipedia-Freiwilligen, als Mitkläger
  • Die Position der Beitragenden legt den Schwerpunkt auf das Risiko von Eingriffen in Privatsphäre, Sicherheit sowie Meinungs- und Vereinigungsfreiheit der Wikipedia-Mitwirkenden
  • Dieses Verfahren ist sowohl der erste rechtliche Widerspruch gegen die Kategorisierungsregelungen als auch der erste Fall, in dem ein freiwilliger Editor als Mitkläger auftritt
  • Es spiegelt Bedenken wider, die trotz jahrelanger Gespräche mit Regulierungsbehörden und politischen Entscheidungsträgern sowie Warnungen aus dem britischen Parlament und der Zivilgesellschaft ungelöst geblieben sind

Öffentlicher Nutzen, kultureller Wert und Anhörungstermine

  • Wikipedia und die Wikimedia-Projekte spielen als globales öffentliches Gut eine wichtige Rolle für Medienkompetenz, Informationsaustausch und die Bewahrung des kulturellen Erbes
  • Allein im Vereinigten Königreich verzeichnen sie Tausende Freiwillige, Inhalte in Zusammenarbeit mit britischen Bibliotheken und Kulturinstitutionen sowie monatlich 776 Millionen Aufrufe
  • Besonders die walisischsprachige Wikipedia weist weltweit die meisten Nutzer auf und ist Teil des offiziellen Lehrplans in Wales
  • Die Anhörung vor dem High Court findet in der King’s Bench Division, Administrative Court statt; Aktenzeichen und Ortsangaben sollen in Kürze veröffentlicht werden
  • Das schriftliche Urteil des Gerichts soll nach der Anhörung veröffentlicht werden; ein genauer Zeitpunkt steht noch nicht fest

Hinweise zu persönlichen Daten und Medienanfragen

  • Die Identität des Mitbeteiligten User:Zzuuzz bleibt unter rechtlichem Schutz und dem Schutz der Stiftung vertraulich
  • Medienanfragen können an die offizielle E-Mail-Adresse (press@wikimedia.org) gerichtet werden
  • Über das Abonnement des Newsletters zur globalen Advocacy-Arbeit lassen sich Neuigkeiten zu dem Fall und zur politischen Arbeit der Wikimedia Foundation erhalten

Über die Wikimedia Foundation

  • Die Wikimedia Foundation ist eine Non-Profit-Organisation, die Wikipedia und verschiedene Projekte für freies Wissen betreibt
  • Ihre Vision ist eine Welt, in der alle Menschen Wissen frei teilen können
  • Sie steht für die Werte, dass jede Person mitwirken und beitragen kann und dass Wissen frei zugänglich sein sollte
  • Zu ihren Hauptaufgaben gehören das Hosting von Inhalten, der Aufbau von Software-Erfahrungen sowie die Unterstützung von Communities freiwilliger Mitwirkender und Partnern
  • Der Hauptsitz befindet sich in San Francisco im US-Bundesstaat Kalifornien

1 Kommentare

 
GN⁺ 2025-07-30
Hacker-News-Kommentare
  • Ich muss immer wieder daran denken, wie Theresa May früher versucht hat, persönliche Verschlüsselung komplett zu verbieten. Zur Einordnung: In diesem Land ist man bereits gesetzlich verpflichtet, der Polizei Verschlüsselungsschlüssel auszuhändigen, und wer das nicht tut, kann auch ohne weitere Straftat mit 2 Jahren Haft bestraft werden. Solche Maßnahmen zeigen ziemlich gut, wie begrenzt ihr Verständnis komplexer Themen war. Seitdem ist es nur noch schlimmer geworden.
    • Jedes Mal, wenn ich daran denke, fällt mir auch diese BBC-Meldung ein Artikellink: "Der Ehemann der Innenministerin entschuldigt sich dafür, dass er zu Hause Pornografie angesehen und seine Frau in Verlegenheit gebracht hat, weil er die Kosten dafür absetzen wollte." Auch der Folgeartikel ist voller bemerkenswerter Details Folgeartikel
    • Mitte der 90er gab es in Frankreich eine Zeit, in der sogar schwache Verschlüsselung verboten war. Ich erinnere mich noch, dass wir das damals in einem sehr kleinen Forum ziemlich absurd fanden. Passender Artikel. Vor 1996 brauchte man für die Verschlüsselung beliebiger Dokumente zunächst eine offizielle Genehmigung, andernfalls drohten Geldstrafen von 1.000 bis 89.300 US-Dollar sowie 2 bis 6 Monate Haft. Auch heute ist die unautorisierte Nutzung der meisten Verschlüsselungssoftware, abgesehen von besonderen Ausnahmen, illegal. Diese beiden ehemaligen Imperien neigen offenbar dazu, ihren Einfluss und ihre Kontrollmöglichkeiten zu überschätzen.
    • Ich glaube nicht, dass es hier einfach um mangelndes Verständnis oder geringe Intelligenz geht. Es geht um Macht und Kontrolle. Wenn man nur die Intelligenz der Führungsfiguren kritisiert, führt das zu keiner strukturellen Veränderung. Im Gegenteil: Wenn sie klüger sind, können sie Schaden und Zustimmung womöglich sogar noch effizienter organisieren.
  • Ich frage mich, warum solche Maßnahmen nicht einfach als Jugendschutz bzw. Elternkontrolle behandelt werden. Kinder nutzen heute meist Smartphones oder Tablets, und die großen Hersteller bieten Eltern bereits Verwaltungswerkzeuge an. Inhalte lassen sich schon jetzt per Elternkontrolle filtern, und mobile Browser könnten einen Header senden, wenn ein Nutzer unter einem bestimmten Alter ist. Auch Apps können auf Alters-Flags zugreifen. Eltern sollten die Verantwortung für die Erziehung ihrer Kinder tragen; es gibt keinen Grund, warum Big Tech das übernehmen sollte. Ich verstehe nicht, warum das noch komplizierter gemacht werden muss.
    • Jedes Mal, wenn jemand behauptet, man müsse Kinder vor schädlichen Inhalten im Internet schützen, verstehe ich nicht, warum "Seid Eltern" in unserer Zeit offenbar so unmöglich sein soll. Es gibt einen Grund, warum jedes Gerät und jedes Betriebssystem Elternkontrollen hat. Sie sind nicht perfekt, aber sie halten den Großteil problematischer Inhalte fern.
    • In der Gegenposition zu diesem Thema steckt ein gewisser Widerspruch: a) Inhaltskontrolle funktioniert nicht, was denkt sich die Regierung dabei? b) Das ist Sache der Eltern, also sollen Eltern Inhaltskontrolle nutzen. Aber wenn auch nur ein einziges Kind den individuellen Schutzmaßnahmen entkommt, betrifft das am Ende alle anderen. Es gibt viele Umgehungsmöglichkeiten wie VPNs oder gebrauchte Smartphones. Außerdem ist es widersprüchlich, dass Eltern zwar zu träge sein sollen, einmal eine Kontrolle einzuschalten, aber genug Motivation haben, an landesweiten Kampagnen wie smartphonefreechildhood.org teilzunehmen. Leute wie Jonathan Haidt plädieren ebenfalls für Alters-Flags auf OS-Ebene, also hat das als Alternative durchaus Wert. Zur Veranschaulichung aus der Praxis: Bericht über Pornografie-Zugriff, Fall eines 8-Jährigen, der bei einem Freund auf dem iPad Gewaltpornografie sah
    • So sollte es idealerweise sein, aber in der Realität fehlt vielen Eltern entweder die technische Kompetenz oder die Motivation, die Geräte ihrer Kinder tatsächlich zu verwalten.
    • Den öffentlichen Begründungen für solche Politik Glauben zu schenken, ist letztlich ein Signal der Kooperation mit Autoritarismus. Keines dieser Argumente hat wirklich mit Kindern zu tun; es sind nur dünne Vorwände, um Überwachung und Kontrolle auszubauen.
    • Idealerweise sollte das über Elternkontrollen gelöst werden, aber in der Praxis scheitert es oft daran, dass Eltern weder die technischen Fähigkeiten noch die Motivation haben, die Geräte ihrer Kinder zu verwalten.
  • "Die Wikimedia Foundation sagt, dass sie – ebenso wie die britische Regierung – eine Umgebung unterstützt, in der alle sicher online teilnehmen können. Sie fechtet jedoch weder den OSA (Online Safety Act) als Ganzes noch die Pflichten der Kategorie 1 insgesamt an, sondern erhebt eine rechtliche Anfechtung dagegen, dass die neuen Klassifizierungsregeln das Risiko schaffen, Wikipedia den strengsten Pflichten der Kategorie 1 zu unterwerfen." Das ist die aktuelle Position von Wikipedia. Nach geltendem Recht könnte Wikipedia unter die Regeln der Kategorie 1 fallen.
  • Rechtlich gesehen scheint der Kampf von Wikipedia wohl keine große Wirkung zu entfalten. Da es sich bei den Klassifizierungsregeln nicht um Primärgesetzgebung handelt, können sie zwar gerichtlich überprüft werden, aber Wikimedia bringt anscheinend kein Argument dafür vor, warum diese Regeln rechtswidrig wären, sondern im Grunde nur, dass man ihnen nicht zustimmt. Selbst bei Erfolg hätte das keine Auswirkungen auf den Kern des OSA, etwa die Pflicht zur Altersverifikation für Erwachsenen-Inhalte.
    • Das Problem ist, dass sich die Debatte nur auf die Altersverifikation konzentriert. Alle Nebeneffekte – Schließung von Community-Foren und Wikis, Unsicherheit bei Blog-Kommentaren usw. – werden ignoriert. Am Ende werden einzelne Websites wegen Compliance-Risiken und -Kosten zwangsläufig auf Big-Tech-Plattformen gedrängt.
    • Zusätzliche Erläuterung: Wenn OFCOM Wikipedia als Kategorie 1 einstuft, entstünde eine äußerst schwerwiegende Belastung, deshalb möchte man vor Gericht eine Überprüfung dieser Maßnahme erreichen.
    • Nirgends in den Klassifizierungsregeln ist wirklich erkennbar, dass sie auf Wikimedia zugeschnitten sein sollen. Wahrscheinlich wird ein Gericht Wikimedia eher beruhigen, dass die Regeln in der Praxis nicht auf sie angewendet werden. Ein solches Urteil könnte Betreibern ähnlicher Websites helfen, würde aber auf große Plattformen wie Meta weiterhin zutreffen.
    • Ich weiß nicht genau, worauf sich das stützt. Sind beim Gericht überhaupt schon formelle Unterlagen eingereicht worden? Aus der PR geht keine konkrete anwaltliche Argumentation hervor. Diese Gesetzgebung wird ihre zentralen Inhalte zwar nicht ändern, aber das Regulierungssystem selbst ist in solchen Fällen äußerst wichtig. Unabhängig vom Ausgang könnte das eine Gelegenheit sein, die Schwächen des Gesetzes offenzulegen. Bei einer strengen Anwendung auf Wikipedia könnten viele Artikel kontrovers werden.
    • Im britischen Fallrecht ist das Parlament letztlich souverän, daher sind die Erfolgsaussichten dieser Anfechtung sehr gering.
  • Ich mag weder den OSA noch die zugehörigen Regelungen. Ich denke, etwas wie ein X-Age-Rating im HTTP-Response hätte schon gereicht. Das Gesetz wirkt viel zu lang und kompliziert, sodass schwer zu erkennen ist, welche Pflichten welche Organisation genau hat. Aber ich verstehe nicht, auf welcher rechtlichen Grundlage Wikimedias Anfechtung überhaupt möglich sein soll. Der OSA ist Primärgesetzgebung und daher nur schwer anzugreifen, sofern nicht ein Verstoß gegen Menschenrechtsrecht vorliegt. Die Verordnungen sind Sekundärrecht und damit eher anfechtbar, aber eine grundlegende juristische Begründung für den Streit ist nicht erkennbar. Nur zu sagen "Gefällt mir nicht" reicht nicht.
    • X-Age-Rating würde nur dann richtig funktionieren, wenn der Server die Jurisdiktion des Empfängers zuverlässig kennt. Einen Schritt weiter gedacht könnte der Server Inhalte mehrfach taggen und dem Empfänger die Interpretation überlassen. Zum Beispiel mit UN-ISIC-Tags, dem Dewey Decimal System oder anderen vereinbarten Klassifikationen. Große Websites könnten zusätzlich ihre eigenen Tag-Systeme weiterverwenden. Für ein Lied aus einer Kinderserie etwa:
      X-Content-Tags: ISIC:6010 UDC:797 YouTube:KidsTV
      Anschließend könnten Geräte oder Software den Nutzer nur vor Inhalten warnen, die nach dem Recht des jeweiligen Landes problematisch sind.
  • Wikipedia sollte aus Protest alle IPs der britischen Regierung sperren.
    • Das könnte tatsächlich passieren (wenn Wikipedia im Vereinigten Königreich wirklich unzugänglich würde, könnte die Gesellschaft das Problem vielleicht erst dann ernsthaft wahrnehmen).
    • Aus britischer Sicht glaube ich, dass man Regierung und Öffentlichkeit wohl nur auf diese Weise wirklich schockieren könnte.
    • Sollten dann britische und andere Nutzer nicht ebenso alle IPs der US-Regierung sperren? Verwandtes Thema: In den USA gibt es mindestens 25 Gesetze, die rechtlich bindend wirken können, und selbst das bizarrste texanische Gesetz wurde vom Obersten Gerichtshof der USA bestätigt. Damit gerät auch das Fundament amerikanischer Freiheit in kurzer Zeit ins Wanken. Unter solchen Umständen bringt es wenig, nur über das Vereinigte Königreich zu spotten.
  • Es gibt außerdem einen aktuellen Bericht, wonach Labour erwägt, VPNs zu verbieten. Diese Diskussion kam schon zwei Tage nach Inkrafttreten des OSA auf Artikel dazu
    • Ich mag den OSA ebenfalls nicht, aber Labour hat nie geplant, VPNs zu verbieten. Ein Abgeordneter hat lediglich erwogen, eine Klausel aufzunehmen, wonach die Regierung nach sechs Monaten die Auswirkungen von VPNs untersuchen soll. Ich weiß nicht, ob diese Klausel tatsächlich aufgenommen wurde, aber wenn man ein solches Gesetz einführt, ist eine Folgenabschätzung völlig naheliegend. GB News ist als Quelle äußerst unzuverlässig.
    • Man sollte nicht aufgrund einer Überschrift aus einem rechtsgerichteten Medium fälschlich glauben, Labour habe kürzlich irgendetwas zu VPNs angekündigt.
    • Der Artikel bezieht sich auf Debatten aus dem Jahr 2022 und ist kein aktuelles Thema.
    • Die Glaubwürdigkeit von GB News liegt ungefähr auf dem Niveau von Fox News. Ich würde empfehlen, sich anderswo zu informieren.
  • Dazu passend habe ich einen kurzen Überblick geschrieben, wie der OSA auf Betreiber von Foren ohne Erwachsenen-Inhalte angewendet wird (zum Beispiel produktbezogene Foren) Bloglink
  • Jemand fragt, ob erklären kann, warum Wikipedia in Kategorie 1 fallen würde. Falls es wirklich nur knapp in Kategorie 1 liegt, könnte man dann nicht einfach das "Empfehlungssystem" abschalten? Gemeint ist etwa die automatisch erzeugte Funktion "verwandte Artikel" am unteren Rand auf Mobilgeräten Link zur gesetzlichen Definition
    • Die Definition von "content recommender system" lautet: "ein System, das mithilfe von Algorithmen (einschließlich Machine Learning oder anderer Technologien) bestimmt oder beeinflusst, wie oder wann nutzergenerierte Inhalte anderen Nutzern präsentiert werden". Meine Vermutung ist, dass darunter auch verschiedene Verwaltungswerkzeuge von Wikimedia fallen könnten (etwa Empfehlungen zu bemerkenswerten Einträgen in den jüngsten Bearbeitungen). Der Einsatz von Machine Learning ist vielleicht nicht besonders groß, aber auch andere Technologien oder Filter (etwa ORES, AbuseFilter) könnten zu einer sehr weiten Auslegung führen. (Zur Einordnung: Ich arbeite bei der WMF, weiß aber über dieses Gerichtsverfahren nicht viel.)
    • Wahrscheinlich glaubt man aufrichtig, dass die Mission, Wissen für die ganze Welt zu sammeln, wichtiger ist, als sich einer autoritären Moralpanik zu beugen.
  • Diese ganze Situation ist heuchlerisch. Man fordert ein "offenes Internet für alle" und verlangt gleichzeitig eine Ausnahme, weil die eigene Website angeblich besonders sei. Wenn nur noch Seiten mit gutem Ruf offen bleiben und das Internet davon abhängt, ob es politisch genügend Unterstützung für Petitionen wie "Warum sollte diese Seite weiterbestehen?" gibt, dann ist es bereits ein geschlossenes Internet. Auch die Argumentation von Wikimedia läuft im Kern darauf hinaus: "Wir kontrollieren bereits alles in dem Maß, das die Regierung sehen will, also wendet das bitte nicht auf uns an." So sehr man das auch verteidigen mag: Die Interessen von Wikimedia sind nicht automatisch deckungsgleich mit dem öffentlichen Interesse. Da die anwaltliche Argumentation eben nicht den OSA insgesamt angreift, sondern nur die Klassifizierungsregeln in Bezug auf Wikipedia, sollte man diesen Sonderstatus nicht mit etwas anderem verwechseln.
    • Ich stimme dieser Sicht zu, frage mich aber, welche Alternative es geben soll. Das Gesetz ist bereits verabschiedet, und aus Sicht von Wikipedia bleibt kaum etwas anderes übrig, als es zu befolgen, auch wenn man wegen Datenschutzproblemen zögert, es umzusetzen. Welche Optionen hätte Wikimedia also – aufgeben, ignorieren oder sperren?
    • Wikimedia kann Klage auf Grundlage der eigenen Besonderheiten einreichen und zugleich hoffen, dass das Gericht die Gelegenheit nutzt, allgemeinere Rechte des offenen Internets zu schützen. Dass die Struktur des Gesetzes ein offenes Internet von vornherein kaum zulässt, ist nicht die Schuld von Wikimedia.