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Wichtige Entwicklungen im Verfahren
- Ein Bundesrichter in New York hat kürzlich entschieden, dass die zentrale Urheberrechtsverletzungsklage von The Intercept gegen OpenAI vor Gericht weiterverhandelt wird.
- Die Klage basiert auf dem Vorwurf, dass OpenAI beim Aufbau von ChatGPT Artikel von The Intercept in Trainingsdatensätzen verwendet und dabei Urheberangaben entfernt habe.
- Dies könnte gegen den Digital Millennium Copyright Act (DMCA) verstoßen, der es verbietet, bei digitalen Werken Angaben zum Urheber, Nutzungsbedingungen und Titel zu entfernen.
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Rechtliche Strategie und Hintergrund
- The Intercept beschreitet mit seiner Klage gegen OpenAI eine neue rechtliche Strategie.
- Die meisten digitalen Nachrichtenverlage registrieren ihre Artikelarchive nicht beim U.S. Copyright Office (USCO). Grund dafür sind Kosten und Aufwand.
- Das USCO hat seine Regeln kürzlich geändert, damit Nachrichtenwebsites Artikel gesammelt registrieren können, doch für viele Verlage, die rechtlich gegen OpenAI vorgehen wollen, kam diese Änderung zu spät.
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Vergleich mit anderen Klagen
- Die DMCA-Ansprüche von Raw Story und AlterNet wurden von einem anderen Bundesrichter in New York abgewiesen.
- Sie argumentierten, OpenAI habe beim Einbeziehen journalistischer Werke in Trainingsdatensätze DMCA-geschützte Informationen entfernt, und forderten in jedem Fall 2.500 US-Dollar Schadensersatz.
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Ausblick
- Es ist unklar, ob die Klage von The Intercept anderen Verlagen Mut machen wird, DMCA-Klagen in Erwägung zu ziehen.
- Neue Klagen könnten anfällig für Verjährungsfristen sein, insbesondere wenn sie sich auf Trainingsdatensätze von ChatGPT stützen wollen.
- Loevy & Loevy grenzt derzeit die spezifischen DMCA-Ansprüche ein, die vor Gericht tatsächlich Bestand haben könnten.
1 Kommentare
Hacker-News-Kommentare
Disney besitzt viel IP, wodurch eine Situation entstehen könnte, in der das Unternehmen LLMs exklusiv betreiben kann. Das würde bestehende Monopolstrukturen weiter verfestigen.
Das Urheberrecht wirkt veraltet und unnötig streng.
Ich frage mich, ob es eine Möglichkeit gibt zu prüfen, ob OpenAI meinen Blog verwendet hat.
Falls es illegal ist, urheberrechtlich geschützte Werke für das Training zu verwenden, frage ich mich, ob ein Ansatz möglich wäre, bei dem LLM A Artikel zusammenfasst und diese dann für das Training von LLM B genutzt werden.
Es ist unklar, ob das Urteil im Fall Intercept andere Verlage dazu bewegen wird, DMCA-Klagen in Betracht zu ziehen.
Es gibt Regulierung, und es könnte Urheberrechtsverletzungen geben, aber man sollte sich auch Sorgen machen, dass andere Regierungen (vor allem China) das ausnutzen und dadurch vorausziehen.
Nach 17 USC 1202 wird weiterhin ein Anspruch wegen der Entfernung von Metadaten verfolgt.
Die Vorstellung „digitale Güter gehören exklusiv mir“ sollte verschwinden.
Es könnte ein Modell entstehen, bei dem AI-Werken als letzter Schliff ein Label „von Menschen gemacht“ hinzugefügt wird.
Vorschlag: Auf Urheberrechtsvergleiche eine Steuer von 10 % erheben, davon die Hälfte an frühere Urheber und die andere Hälfte an die heutige kreative Kultur auszahlen.