1 Punkte von GN⁺ 2024-12-01 | 1 Kommentare | Auf WhatsApp teilen
  • Wichtige Entwicklungen im Verfahren

    • Ein Bundesrichter in New York hat kürzlich entschieden, dass die zentrale Urheberrechtsverletzungsklage von The Intercept gegen OpenAI vor Gericht weiterverhandelt wird.
    • Die Klage basiert auf dem Vorwurf, dass OpenAI beim Aufbau von ChatGPT Artikel von The Intercept in Trainingsdatensätzen verwendet und dabei Urheberangaben entfernt habe.
    • Dies könnte gegen den Digital Millennium Copyright Act (DMCA) verstoßen, der es verbietet, bei digitalen Werken Angaben zum Urheber, Nutzungsbedingungen und Titel zu entfernen.
  • Rechtliche Strategie und Hintergrund

    • The Intercept beschreitet mit seiner Klage gegen OpenAI eine neue rechtliche Strategie.
    • Die meisten digitalen Nachrichtenverlage registrieren ihre Artikelarchive nicht beim U.S. Copyright Office (USCO). Grund dafür sind Kosten und Aufwand.
    • Das USCO hat seine Regeln kürzlich geändert, damit Nachrichtenwebsites Artikel gesammelt registrieren können, doch für viele Verlage, die rechtlich gegen OpenAI vorgehen wollen, kam diese Änderung zu spät.
  • Vergleich mit anderen Klagen

    • Die DMCA-Ansprüche von Raw Story und AlterNet wurden von einem anderen Bundesrichter in New York abgewiesen.
    • Sie argumentierten, OpenAI habe beim Einbeziehen journalistischer Werke in Trainingsdatensätze DMCA-geschützte Informationen entfernt, und forderten in jedem Fall 2.500 US-Dollar Schadensersatz.
  • Ausblick

    • Es ist unklar, ob die Klage von The Intercept anderen Verlagen Mut machen wird, DMCA-Klagen in Erwägung zu ziehen.
    • Neue Klagen könnten anfällig für Verjährungsfristen sein, insbesondere wenn sie sich auf Trainingsdatensätze von ChatGPT stützen wollen.
    • Loevy & Loevy grenzt derzeit die spezifischen DMCA-Ansprüche ein, die vor Gericht tatsächlich Bestand haben könnten.

1 Kommentare

 
GN⁺ 2024-12-01
Hacker-News-Kommentare
  • Disney besitzt viel IP, wodurch eine Situation entstehen könnte, in der das Unternehmen LLMs exklusiv betreiben kann. Das würde bestehende Monopolstrukturen weiter verfestigen.

    • Das war nicht der ursprüngliche Zweck des Urheberrechts. Disney wurde erfolgreich, indem es Werke aus der Public Domain nutzte.
    • Urheberrecht ist nur möglich, weil die Öffentlichkeit die Infrastruktur trägt. Ideen und Bilder lassen sich unbegrenzt kopieren.
    • Urheberrecht sollte in die Public Domain zurückgeführt werden, um der Gesellschaft etwas zurückzugeben. Stattdessen werden heute exklusive Unternehmensrechte beansprucht.
  • Das Urheberrecht wirkt veraltet und unnötig streng.

    • Dass Großunternehmen über lange Zeiträume enorme Gewinne aus Urheberrechten ziehen, ist überzogen und nicht nachhaltig.
    • Obwohl ständig neue Werke entstehen, sorgen Mediensättigung und Marketing dafür, dass bestimmte Werke als wertvoller wahrgenommen werden.
    • Sobald die Investitionskosten wieder eingespielt sind, sollte das Urheberrecht auslaufen.
    • Urheberrechte auf unbestimmte Zeit zu halten, nützt vor allem Anwälten und Durchsetzungsbehörden und schafft für die Gesellschaft keinen nennenswerten Mehrwert.
    • Es braucht ein Gleichgewicht zwischen dem Schutz von Urhebern und der Förderung von Innovation.
  • Ich frage mich, ob es eine Möglichkeit gibt zu prüfen, ob OpenAI meinen Blog verwendet hat.

    • Wenn es pro Artikel 2.500 $ Vergleichszahlung gibt, könnte ich den Preis eines Gebrauchtwagens ausgezahlt bekommen.
  • Falls es illegal ist, urheberrechtlich geschützte Werke für das Training zu verwenden, frage ich mich, ob ein Ansatz möglich wäre, bei dem LLM A Artikel zusammenfasst und diese dann für das Training von LLM B genutzt werden.

    • LLM A könnte mit Werken aus der Public Domain trainiert werden.
  • Es ist unklar, ob das Urteil im Fall Intercept andere Verlage dazu bewegen wird, DMCA-Klagen in Betracht zu ziehen.

    • Neue Klagen gegen OpenAI könnten anfällig für Verjährungsfristen sein.
    • Verlage wie Intercept fordern von OpenAI Schadensersatz in Höhe von 2.500 $.
    • Wenn es zu Tausenden Verstößen kommt, könnten sich die Schadensersatzsummen auf viele Millionen Dollar belaufen.
  • Es gibt Regulierung, und es könnte Urheberrechtsverletzungen geben, aber man sollte sich auch Sorgen machen, dass andere Regierungen (vor allem China) das ausnutzen und dadurch vorausziehen.

  • Nach 17 USC 1202 wird weiterhin ein Anspruch wegen der Entfernung von Metadaten verfolgt.

    • Das ist keine „Kern-Urheberrechtsverletzung“.
  • Die Vorstellung „digitale Güter gehören exklusiv mir“ sollte verschwinden.

    • Man sollte die Vorteile des digitalen Internets nicht wegsperren und zugleich das Problem der Datensättigung vermeiden.
    • Man sollte sich gegen digitale Knappheit stellen.
  • Es könnte ein Modell entstehen, bei dem AI-Werken als letzter Schliff ein Label „von Menschen gemacht“ hinzugefügt wird.

    • Das könnte in einem AI-Winter eine weitere finanzielle Belastung schaffen.
  • Vorschlag: Auf Urheberrechtsvergleiche eine Steuer von 10 % erheben, davon die Hälfte an frühere Urheber und die andere Hälfte an die heutige kreative Kultur auszahlen.