Deutsches Recht macht Sicherheitsforschung zu einer riskanten Tätigkeit
- Ein deutsches Gericht hat einen Entwickler wegen des Vorwurfs des „Hackings“ schuldig gesprochen.
- Der Entwickler sollte eine Software untersuchen, die zu viele Log-Meldungen erzeugte, und stellte fest, dass die Software eine MySQL-Verbindung zum Datenbankserver des Anbieters aufbaute.
- Bei der Überprüfung der MySQL-Verbindung stellte sich heraus, dass die Datenbank nicht nur Kundendaten des Auftraggebers, sondern die Daten aller Kunden des Anbieters enthielt. Er informierte den Anbieter sofort, doch dieser behob die Schwachstelle und erstattete zugleich Anzeige.
Gerichtsurteil
- Vor Gericht wurde ausführlich darüber diskutiert, ob in der Anwendung hartcodierte Datenbank-Zugangsdaten — offenbar im Klartext und nicht einmal durch Decompilierung verborgen — als ausreichende Schutzmaßnahme gelten, um den Vorwurf des Hackings zu rechtfertigen.
- Das Gericht stellte in seinem Urteil fest, dass wegen des vorhandenen Passworts ein Schutzmechanismus umgangen worden sei und dies somit Hacking darstelle.
- Dieses Urteil führt dazu, dass selbst noch so mangelhafter „Schutz“ allein durch seine Existenz Sicherheitsforschung nach deutschem Recht in kriminelles Hacking verwandeln kann.
Reaktion der Community
- In der Community wurden verschiedene Vergleiche herangezogen, um Meinungen zu diesem Fall auszudrücken.
- Einige argumentieren, dass die Nutzung hartcodierter Zugangsdaten zwar als Hacking gewertet werden könne, dass aber auch Absicht und entstandener Schaden berücksichtigt werden müssten.
- Andere weisen darauf hin, dass die Software des Anbieters Aufrufe an eine undokumentierte externe Infrastruktur machte und dabei potenziell sensible Daten weitergab.
- Zudem wurde auf die Notwendigkeit rechtlich geschützter unabhängiger Prüfer hingewiesen sowie auf die Probleme, wenn dies in der Praxis nicht umsetzbar ist.
Meinung von GN⁺
- Dieser Fall zeigt, dass das Auffinden und Melden von Schwachstellen für Sicherheitsforscher mit rechtlichen Risiken verbunden sein kann.
- Das Urteil unterstreicht die Spannung zwischen Sicherheitsforschung und verantwortungsvoller Offenlegung und stößt eine wichtige Diskussion darüber an, wie rechtliche Rahmenbedingungen mit dem technischen Fortschritt in Einklang gebracht werden sollten.
- Es deutet außerdem darauf hin, dass solche Urteile eine abschreckende Wirkung auf Sicherheitsforscher haben könnten, wodurch Unternehmen mit unzureichenden Sicherheitsmaßnahmen Problemen aus dem Weg gehen und letztlich Nutzer einem Risiko aussetzen könnten.
1 Kommentare
Hacker-News-Kommentare
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