US-Entwickler können nun Kaufoptionen außerhalb des App Store anbieten, doch Apple erhebt weiterhin Gebühren
- Apple hat eine bedeutende Änderung an den Richtlinien des iOS App Store in den USA vorgenommen.
- Entwickler können Kunden nun direkt auf Kaufoptionen für digitale Güter außerhalb des App Store hinweisen.
- Apple erlaubt die Anzeige eines einzelnen Links in der App, der auf die Website des Entwicklers führt, plant jedoch weiterhin, für auf diesem Weg gekaufte Inhalte eine Gebühr von 12 % bis 27 % zu erheben.
App-Store-Update und Hintergrund
- iPhone- und iPad-Nutzer werden in einigen Apps im US-Store Abonnements und andere Inhalte über Website-Links außerhalb des App-Store-Systems kaufen können.
- Entwickler, die diese Option anbieten möchten, müssen eine Berechtigung für einen externen Kauf-Link von StoreKit beantragen; Apple erläutert dies in den aktualisierten App Store Review Guidelines sowie in einer beim US-Bezirksgericht für den Northern District of California eingereichten Compliance-Erklärung.
Wichtige Punkte zu den Berechtigungs-Links
- Alle Links zu externen Kaufmethoden müssen das Berechtigungs-Link-System verwenden, und Entwickler müssen dafür Apples Genehmigung erhalten.
- Entwickler dürfen auf einem Bildschirm der App einen einzelnen einfachen Link anzeigen.
- Der Link darf auf einen konkreten Preis auf der Website oder auf einen gegenüber dem App-Store-Preis reduzierten Preis hinweisen.
- Der Link darf nicht direkt auf dem In-App-Kauf-Bildschirm oder im Kaufablauf platziert werden.
- Entwickler müssen bestätigen, dass der von ihnen genutzte Drittanbieter für Zahlungsdienste die Branchenstandards der Zahlungsabwicklung erfüllt und Nutzern Prozesse für Abo-Verwaltung, Rückerstattungsanfragen und die Anfechtung unautorisierter Transaktionen bereitstellt.
- Apps, die am Video Partner Program oder News Partner Program von Apple teilnehmen, dürfen die Link-Berechtigung nicht verwenden.
- Apps, die externe Kauf-Links von StoreKit nutzen, müssen weiterhin eine In-App-Kauf-Option anbieten.
- Die App-Store-Seite darf keine Informationen oder Links zu Käufen über die Website enthalten.
- Digitale Käufe, die über den Berechtigungs-Link auf der App-Website verkauft werden, müssen in der betreffenden App nutzbar sein.
- Externe Kauf-Links von StoreKit dürfen In-App-Käufe nicht behindern oder nachahmen.
- Der Link muss im Standardbrowser des Geräts ein neues Fenster öffnen und darf keine Web View öffnen.
- Weiterleitungen, Zwischenlinks und URL-Tracking-Parameter sind nicht erlaubt.
- Entwickler müssen regelmäßig Abrechnungen zu externen App-Käufen vorlegen; Apple behält sich das Recht vor, diese Abrechnungen zu prüfen, und kann Zinsen berechnen sowie Auszahlungen verrechnen, um die Einhaltung der Gebührenpflicht sicherzustellen.
Beispiel für die Nutzung von Berechtigungs-Links
- Apple wird Kunden eine Warnung anzeigen, wenn sie das App-Store-Ökosystem verlassen und den Kauf auf einer externen Website fortsetzen.
Hintergrund der Änderungen im App Store
- Die heutigen Änderungen gehen auf den Rechtsstreit zwischen Apple und Epic Games aus dem Jahr 2021 zurück.
- Apple gewann den Streit, und das Gericht entschied, dass Apple nicht gegen das US-Kartellrecht verstoßen habe; zugleich wurde Apple jedoch angewiesen, die „Anti-Steering“-Regel zu entfernen, die Entwickler daran hinderte, Kunden über Alternativen zu In-App-Käufen zu informieren.
- Da das Berufungsverfahren abgeschlossen ist, muss Apple nun Teile dieser Anordnung umsetzen.
Meinung von GN⁺
- Diese Richtlinienänderung von Apple gibt Entwicklern die Möglichkeit, Verkäufe außerhalb des App Store zu fördern, sichert Apple aber weiterhin Einnahmen aus Gebühren.
- Nutzer erhalten innerhalb der App eine neue Möglichkeit, digitale Güter zu günstigeren Preisen zu kaufen, was die Vielfalt der Wahlmöglichkeiten für Verbraucher erhöhen könnte.
- Die Änderungen werden das Wettbewerbsumfeld des App Store beeinflussen und erhalten besonders Aufmerksamkeit, da sie aus dem Rechtsstreit zwischen Apple und Epic Games hervorgegangen sind.
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