Hallo, wir sind Texters und entwickeln und betreiben eine [Text-Webspiel-Plattform].
Früher haben wir unseren Service einmal bei Show GN vorgestellt.
https://de.news.hada.io/topic?id=10259
Damals sind wir als [Webroman-Plattform mit mehreren Enden] gestartet, betreiben das Angebot nach einem Pivot aber inzwischen als [Text-Webspiel-Plattform].
Da es sich nun einmal um ein Text-Web-„Spiel“ handelt, fragen wir uns, ob wir eine Altersfreigabe bzw. Klassifizierung durch das Game Rating and Administration Committee benötigen. Was genau ist ein „Spiel“ im Sinne des Game Rating and Administration Committee?
- Wie in Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 21 des „Gesetzes zur Förderung der Spieleindustrie“ festgelegt, müssen „Bildinhalte oder mit ihnen zusammenhängende Geräte und Vorrichtungen, die unter Einsatz von Computerprogrammen, informationstechnischen Verfahren oder mechanischen Geräten hergestellt wurden, um Unterhaltung, Freizeitnutzung, Lernen oder Trainingseffekte zu steigern“, vom Game Rating and Administration Committee (im Folgenden GRAC) eingestuft werden. Das heißt: Wer ein Spiel zum Zweck der Verbreitung oder Bereitstellung für Nutzer herstellen oder vertreiben will, muss vor der Herstellung oder dem Vertrieb dieses Spiels eine Einstufung durch das GRAC erhalten.
„Bildinhalte oder mit ihnen zusammenhängende Geräte und Vorrichtungen, die unter Einsatz von Computerprogrammen, informationstechnischen Verfahren oder mechanischen Geräten hergestellt wurden, um Unterhaltung, Freizeitnutzung, Lernen oder Trainingseffekte zu steigern“
Darin ist von „Bildinhalten oder mit ihnen zusammenhängenden Geräten und Vorrichtungen“ die Rede — da unser Angebot vollständig textbasiert ist, fällt es dann vielleicht gar nicht darunter?
Und wenn Nutzer auf unserer Plattform Text-Webspiele erstellen und hochladen, müsste dann auch jedes einzelne davon separat eingestuft werden?
Andererseits überlegen wir, ob es als Webroman-Plattform unproblematisch wäre. Gleichzeitig planen wir aber, künftig noch mehr spieltypische Elemente wie Items oder Wahrscheinlichkeiten bei Stats zu entwickeln und auch BM-Elemente hinzuzufügen. Deshalb fragen wir uns, ob es wirklich vertretbar ist, das einfach als Webroman (E-book) zu deklarieren.
Außerdem gibt es ein Unternehmen mit einem ähnlichen Service wie unserem. (https://playthe.world/)
Dort können Nutzer selbst Escape-Room-Spiele erstellen und veröffentlichen. Soweit ich sehen kann, läuft das dort aber offenbar nicht über eine separate Spieleinstufung. Worin liegt also der Unterschied? In der Unternehmensvorstellung stellen sie vor allem die „Erstellung von Inhalten“ in den Vordergrund — wäre es für uns ebenfalls in Ordnung, statt einer Spielplattform als Content-Plattform aufzutreten?
Wir brauchen die Weisheit und Meinung der erfahrenen Leute hier T_T
4 Kommentare
Früher gab es eine Plattform namens ucNovel. Sie war zwar kein Videoformat, aber eine Visual-Novel-Plattform, die aus Text und Bildern bestand.
Natürlich ist sie wohl wegen Problemen mit der Wirtschaftlichkeit gescheitert und verschwunden, aber selbst wenn man bei der GRAC nach diesem Namen sucht, gibt es offiziell keine Aufzeichnungen darüber, dass sie geprüft wurde. Wenn man testweise irgendein Spiel eingibt, dessen Dienst bei der GRAC eingestellt wurde, taucht es auf, daher scheint es keine offizielle Prüfung gegeben zu haben. Es könnte zwar auf anderem Wege abgewickelt worden sein, aber da die Website nicht mehr existiert, lässt sich das heute nicht mehr feststellen. UCNovel war von 2007 bis 2019 in Betrieb.
Wenn ich mich an den großen Aufruhr in der Flashgame-Community Anfang der 2010er Jahre im Zusammenhang mit der GRAC erinnere, kann man wohl sagen, dass UCNovel davon nicht besonders betroffen war. Andernfalls hätte es vermutlich nicht einmal bis 2019 durchgehalten.
Falls jedoch davon auszugehen ist, dass probabilistische Items und BM hinzugefügt werden, wäre es wohl ratsam, das Konzept zunächst zu überarbeiten und dann offiziellen Rat einzuholen. Es scheint Dinge zu geben, die möglich sind, und andere, die nicht möglich sind.
Die Seite UC Nobel scheint derzeit unserem System von Texters am ähnlichsten zu sein. Wenn man bedenkt, dass sie offenbar nicht von der Einflussnahme der Spielbewertungskommission betroffen ist, scheint es sinnvoll zu sein, eher in Richtung „interaktive Inhalte“ statt „Spiel“ zu gehen!
Vielen Dank für den wirklich guten Rat!
Wenn es bereits ähnliche Anbieter gibt, wäre es dann nicht zunächst in Ordnung, das Ganze als nicht besonders spieltypischen, textbasierten nutzergenerierten Inhalt durchzudrücken?
So wie die ganzen ~~~ Test-Generatoren, die es heutzutage gibt, mit verschiedenen Auswahlmöglichkeiten/Verzweigungen und bereitgestellten Bildern, die aber trotzdem nicht als Spiel behandelt werden....
(Vielleicht, wie Sie gesagt haben, weil es kein Videoinhalt ist.)
Natürlich sollten Sie den Punkt wohl rechtlich prüfen lassen, wenn Sie es völlig identisch zu einem echten Spiel umsetzen möchten oder sich genauer informieren wollen.
PS: Das ist nur die unbedeutende Meinung von jemandem, der mit der Spielebranche überhaupt nichts zu tun hat...
Textbasierte nutzergenerierte Inhalte sind gut. Und wie Sie schon erwähnt haben, erkenne ich den großen Unterschied zwischen einem Generator für Persönlichkeitstests und unserem Service nicht. Vielen Dank für Ihren wertvollen Hinweis!