1 Punkte von GN⁺ 2023-08-26 | 1 Kommentare | Auf WhatsApp teilen
  • Ein Artikel über die rechtliche Komplexität und die Heuchelei rund um Web-Scraping
  • Wie große Unternehmen wie Meta und Microsoft Web-Scraping auf ihren eigenen Plattformen verbieten und gleichzeitig Daten von den Plattformen anderer Unternehmen sammeln
  • Die Komplexität der rechtlichen Fragen rund um den Zugriff auf und die Nutzung von Daten im Internet sowie den jeweiligen Zweck. Es gibt Datenformen, die durch Urheberrecht oder andere Rechte an geistigem Eigentum geschützt sind, doch der Großteil der Daten im Internet lässt sich nicht ohne Weiteres schützen
  • Social-Media-Unternehmen wie LinkedIn und Facebook verfolgen Klagen gegen Web-Scraping besonders aggressiv. Die Inhalte, die sie zu schützen versuchen, wurden jedoch von Nutzerinnen und Nutzern erstellt und sind nicht ihr eigenes Eigentum
  • In den frühen Tagen des Internets nutzten Unternehmen rechtliche Theorien, um Web-Scraping als Eingriff in Sachen zu stoppen. Das heißt, sie argumentierten, dass unerwünschte massenhafte Datenanfragen eine Form des Eingriffs in das materielle Eigentum einer Person seien, nämlich in Computer-Server
  • Von den frühen 2000er-Jahren bis 2017 war der Computer Fraud and Abuse Act (CFAA) die wichtigste rechtliche Grundlage zur Verhinderung von Web-Scraping. Der CFAA verbietet den unbefugten Zugriff auf einen "geschützten Computer"
  • Im Fall hiQ Labs, Inc. v. LinkedIn Corp. aus dem Jahr 2017 wurde das Recht von Web-Scrapern bestätigt, unter dem CFAA auf öffentliche LinkedIn-Daten zuzugreifen; viele interpretierten dies als ein positives Recht, öffentliche Daten scrapen zu dürfen
  • Derzeit ist die wichtigste Methode, Web-Scraping zu stoppen, der Vorwurf des Vertragsbruchs. Dadurch können Unternehmen über das Vertragsrecht Eigentumsansprüche auf die Nutzung und den Zugriff auf Daten geltend machen
  • Der Übergang vom Sachenrecht zum Vertragsrecht ermöglicht es Website-Betreibern, ihre Rechte an Online-Daten über Online-Nutzungsbedingungen zu definieren
  • Der Artikel hebt die Heuchelei von Unternehmen wie Microsoft hervor. Das Unternehmen hat kürzlich seine Nutzungsbedingungen aktualisiert, um das Scraping für AI-Dienste zu verbieten, während seine Tochter OpenAI Produkte veröffentlicht, die darauf ausgelegt sind, das gesamte Internet zu scrapen
  • Der Autor kritisiert, dass Gerichte privaten Unternehmen erlauben, durch Adhesionsverträge Rechte des geistigen Eigentums zu schaffen, und argumentiert, dass solche Entscheidungen Fragen des öffentlichen Interesses sein sollten
  • Der Artikel legt nahe, dass das aktuelle rechtliche Regime für Web-Scraping am Fall generativer AI auf die Probe gestellt wird, dass die Kohärenz des Rechts nicht aufrechterhalten werden kann und dass es in den kommenden Jahren zu wichtigen rechtlichen Entwicklungen kommen wird

1 Kommentare

 
GN⁺ 2023-08-26
Hacker-News-Diskussion
  • Der jüngste Wettbewerb rund um AI und LLMs hat die Sorgen über Web-Scraping verstärkt, und wichtige Persönlichkeiten sowie Unternehmen aus der Tech-Branche bauen ihre Abwehr gegen die wahrgenommene Bedrohung aus.
  • Um die Ängste rund um Data Scraping zu entschärfen, braucht es eine neue Auslegung des Urheberrechts für kommerzielle AI-Anwendungen.
  • Der Fall HiQ gegen LinkedIn wird in Debatten über Web-Scraping häufig zitiert, doch die Details des Falls sind komplex und werden oft übergangen.
  • Die wahrgenommene Heuchelei von Unternehmen, die selbst Daten scrapen, gleichzeitig aber das Scraping ihrer eigenen Daten verbieten, lässt sich als Wettbewerbsstrategie verstehen und ist kein Widerspruch.
  • Der Übergang vom Sachenrecht zum Vertragsrecht hat Website-Betreibern ermöglicht, ihre Rechte selbst zu definieren, was zur Verbreitung einseitiger "Verträge" großer Unternehmen geführt hat.
  • Ein jüngster Fall, in dem Microsoft ein Produkt veröffentlicht hat, das zum Scrapen des Internets entwickelt wurde, während das Unternehmen selbst Scraping verbietet, wurde als Beispiel für unternehmerische Heuchelei angeführt.
  • Web-Scraping gilt vor allem wegen seines Umfangs als Problem für Geschäftsmodelle, und Anbieter kostenloser Inhalte, die auf Werbeeinnahmen angewiesen sind, sehen sich durch Scraping bedroht, das Werbung umgeht.
  • Die Eigentumsverhältnisse an nutzergenerierten Inhalten auf Plattformen wie Facebook sind komplex; Nutzer behalten zwar das Eigentum, räumen der Plattform jedoch weitreichende Nutzungsrechte ein.
  • Rechtliche Hürden gegen Web-Scraping werden im Allgemeinen als schädlich angesehen, allerdings gibt es auch Einzelpersonen, die negative Folgen von Scraping erlebt haben, etwa durch Spam-E-Mails.