1 Punkte von GN⁺ 2026-01-30 | Noch keine Kommentare. | Auf WhatsApp teilen
  • HSBC verschickte an Kunden fälschlicherweise Benachrichtigungen, ihre E-Mails seien „zurückgekommen“, weil die Bank den Empfang von E-Mails anhand von Tracking-Pixeln beurteilte. Tatsächlich erhielten die Kunden die Nachrichten ganz normal.
  • Die Bank forderte Kunden auf, ihre E-Mail-Adresse zu aktualisieren, obwohl im Kundenkonto bereits die korrekte Adresse hinterlegt war.
  • Eine Analyse zeigte, dass HSBCs E-Mails HTTP-basierte Tracking-Pixel enthielten, die das Risiko bergen, personenbezogene Informationen wie Zeitpunkt des Empfangs, Häufigkeit und IP-Adresse offenzulegen.
  • Da Tracking-Pixel bei blockierten Inhalten nicht funktionieren, gilt es als technischer Fehlgebrauch, wenn die Bank daraus auf eine „nicht zugestellte“ E-Mail schloss.
  • HSBC sollte auf den Verzicht auf unverschlüsseltes Tracking, mehr Respekt für die Privatsphäre und klare Kundenkommunikation umstellen.

HSBCs fehlerhafte Benachrichtigung über unzustellbare E-Mails

  • HSBC verschickte postalische Mitteilungen an Kunden mit der Aufforderung, ihre Adresse zu aktualisieren, weil „eine E-Mail zurückgekommen“ sei.
    • Der Kunde empfing und öffnete HSBCs E-Mails tatsächlich ganz normal.
    • Eine Prüfung des Online-Kontos zeigte, dass die hinterlegte E-Mail-Adresse korrekt war.
  • Im Chat mit dem Kundenservice kam zunächst nur die formelhafte Antwort, dass die Adresse geändert werden müsse, wenn die Bank einen Brief geschickt habe.
    • Erst im Telefongespräch hieß es dann, man könne den Brief ignorieren, wenn die Adresse korrekt sei.
  • Der Autor schlug HSBC vor, die Formulierung statt „Handlungsbedarf“ auf „Adressprüfung erforderlich“ zu ändern.

Aufbau und Probleme von E-Mail-Tracking-Pixeln

  • Am Ende von HSBCs E-Mails befanden sich zwei 1×1 Pixel große Bildcodes.
    • Diese Pixel dienen als Tracking-Mechanismus, der beim Öffnen der E-Mail den Server kontaktiert und den Abruf protokolliert.
  • HSBC übertrug diese Pixel über das HTTP-Protokoll, was eine Sicherheitslücke schafft, durch die Dritte im Netzwerk erkennen könnten, dass die Nachricht geöffnet wurde.
    • In öffentlichem WLAN könnten andere Nutzer im selben Netzwerk diese Information möglicherweise mitbekommen.
  • Außerdem wird auf das Risiko hingewiesen, dass Angreifer am Ende einer E-Mail Bilder einfügen und sie so als Phishing-Nachricht fälschen könnten.

Unzuverlässigkeit und Fehlgebrauch von Tracking-Pixeln

  • Der Autor verwendet eine Einstellung zum Blockieren von Tracking-Pixeln und sendet daher keine Informationen über das Öffnen von E-Mails.
    • Das entspricht der ursprünglichen Funktionsweise von E-Mail, bei der Empfänger selbst entscheiden können, ob sie ihren Abruf offenlegen.
  • HSBC scheint das Ausbleiben des Pixel-Signals fälschlich als „E-Mail nicht empfangen“ interpretiert und die Nachricht daher als unzustellbar behandelt zu haben.
    • Das ist ein Fall, in dem Tracking-Pixel nicht für statistische Auswertungen, sondern missbräuchlich zur Identifizierung einzelner Kunden eingesetzt wurden.
  • Damit verschickte HSBC letztlich eine falsche Benachrichtigung, die behauptete, die E-Mail sei zurückgekommen.

Vorgeschlagene Verbesserungen für HSBC

  • Unverschlüsseltes (HTTP-)Tracking beenden: Um eine Offenlegung im Netzwerk beim Öffnen von E-Mails zu verhindern, sollte HTTPS verwendet werden.
  • Tracking-Blockierung nicht als Empfangsverweigerung behandeln: Das Scheitern eines Pixels kann viele technische Ursachen haben.
  • Überwachung der E-Mail-Gewohnheiten von Kunden beenden: Eine Bank, die bereits genügend personenbezogene Daten besitzt, braucht keine zusätzliche Überwachung.
  • E-Mail-Validierung durch direkte Bestätigung durchführen: Empfehlenswert sind Verfahren auf Basis ausdrücklicher Zustimmung wie das Klicken auf einen Bestätigungslink.
  • Grundsätze der Datenethik einhalten: Entsprechend HSBCs veröffentlichten Prinzipien zur „ethischen Nutzung von Daten und AI“ müssen Zweckmäßigkeit und Transparenz sichergestellt werden.

Fazit

  • HSBC hat die Grenzen der Zuverlässigkeit von Tracking-Pixeln missverstanden und dadurch Kunden-E-Mails falsch beurteilt.
  • Der Fall zeigt, dass überwachungskapitalistische Praktiken der Datensammlung inzwischen sogar in den Betrieb von Finanzinstituten eingedrungen sind.
  • Der Autor betont, dass HSBC den technischen Fehler anerkennen und transparenten Dateneinsatz sowie den Schutz der Privatsphäre von Kunden stärken sollte.

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