2 Punkte von GN⁺ 2025-12-13 | Noch keine Kommentare. | Auf WhatsApp teilen
  • Das US-Berufungsgericht des 9. Bezirks hat Apples Berufung weitgehend zurückgewiesen und damit das Urteil des Gerichts wegen „vorsätzlichen Verstoßes“ gegen Beschränkungen bei Zahlungen im iOS App Store aufrechterhalten
  • Das Berufungsgericht befand, dass die von Apple gegenüber Entwicklern mit externer Zahlungsabwicklung erhobene 27-%-Gebühr gegen die Unterlassungsanordnung verstößt, und stellte zudem fest, dass die Designbeschränkungen für externe Zahlungslinks überzogen seien
  • Das Gericht wies darauf hin, dass Apple in internen Diskussionen rechtmäßige Alternativen zurückgewiesen und in bösem Glauben reagiert habe
  • Allerdings ließ das Berufungsgericht für externe Zahlungen die Möglichkeit einer „angemessenen kostenbasierten Gebühr“ offen; die konkrete Höhe sollen die Vorinstanz und Apple festlegen
  • Epic-CEO Tim Sweeney sagte, eine solche Gebühr müsse sich auf „sehr geringe Beträge“ beschränken, und das Urteil könne zum Auslöser für Veränderungen der App-Store-Strukturen weltweit werden

Zentrale Inhalte des Berufungsurteils

  • Das Berufungsgericht des 9. Bezirks bestätigte die Missachtungsentscheidung des Bezirksgerichts (contempt ruling) nahezu vollständig
    • Die Anordnung von 2021 hatte verlangt, das Zahlungssystem des iOS App Store zu öffnen
    • Das Berufungsgericht stützte die Entscheidung der Vorinstanz, dass Apple diese Anordnung „vorsätzlich verletzt (willful violation)“ habe
  • Das Gericht stellte ausdrücklich fest, dass Apples Erhebung einer 27-%-Gebühr gegenüber Entwicklern, die externe Zahlungssysteme nutzen, gegen die Unterlassungsanordnung verstößt
    • Es kam zu dem Schluss, dass diese Gebühr eine „abschreckende Wirkung (prohibitive effect)“ hatte
  • Zudem kritisierte es Apples Beschränkungen für die Gestaltung externer Zahlungslinks als übermäßig weitgehend (overly broad)
    • Das Berufungsgericht führte aus, dass Apple nur in dem Umfang Beschränkungen auferlegen dürfe, der gewährleistet, dass interne und externe Zahlungen auf ähnliche Weise dargestellt werden

Vorwurf von Apples Handeln in bösem Glauben

  • Das Gericht kam zu dem Schluss, dass Apple bei der Umsetzung der Anordnung in bösem Glauben (bad faith) gehandelt habe
    • Interne Diskussionen zeigten Hinweise darauf, dass rechtmäßige Alternativen zurückgewiesen wurden
  • Auch dazu, dass Apple unter Berufung auf das Anwaltsgeheimnis bestimmte Unterlagen nicht vorgelegt hatte,
    • entschied das Berufungsgericht, dass die Bewertung des Bezirksgerichts angemessen war

Neuer Maßstab für den Umfang möglicher Gebühren

  • Das Bezirksgericht hatte Apple untersagt, für externe Zahlungen irgendeine Gebühr zu erheben,
    • das Berufungsgericht stellte jedoch fest, dass Apple eine angemessene Gebühr (reasonable fee) auf Basis der „tatsächlichen Kosten (actual costs)“ für die Gewährleistung von Nutzersicherheit und Privatsphäre erheben könne
  • Welches Gebührenniveau künftig als angemessen gilt,
    • soll zwischen Apple und dem Bezirksgericht abgestimmt und festgelegt werden

Aussagen von Tim Sweeney

  • Epic-CEO Tim Sweeney sagte im Gespräch mit Reportern,
    • eine angemessene Gebühr müsse sich auf „sehr, sehr geringe Gebühren (super super minor fees)“ beschränken
    • als Beispiel nannte er „Beträge im Bereich von einigen Dutzend bis einigen Hundert Dollar“, etwa um die Kosten für Apples Prüfpersonal bei App-Updates zu decken
  • Er erklärte, eine solche Struktur würde zu „einem System führen, in dem ein normales Unternehmen normalen Kunden normale Produkte verkauft“
  • Sweeney betonte, dass dieses Urteil Entwicklern konkret helfen und Veränderungen im App-Store-Umfeld weltweit beschleunigen werde

Nächste Aufgaben

  • Durch das Berufungsurteil ist Apple gezwungen, seine Beschränkungen für externe Zahlungen neu auszurichten
  • Konkrete Gebührenmaßstäbe und die Art der Umsetzung sollen abhängig vom Ergebnis der Abstimmung mit dem Bezirksgericht festgelegt werden
  • Der Artikel erwähnt zudem, dass Sweeney weiterhin Sorgen von Entwicklern über mögliche Vergeltungsmaßnahmen Apples ansprach, nennt dazu jedoch keine weiteren Details

Noch keine Kommentare.

Noch keine Kommentare.