Datenschutzgesetze 3.0: Warum setzt man auf pseudonymisierte statt anonymisierte Daten?
(bloter.net)Kern der drei Datenschutzgesetze ist, dass pseudonymisierte Daten, mit denen sich eine bestimmte Person nicht identifizieren lässt, ohne Zustimmung der betroffenen Person für die Erstellung von Statistiken, für Forschung und Ähnliches genutzt werden können. Genauer gesagt besteht der Kern darin, dass die Nutzung pseudonymisierter Daten in einem enger definierten Rahmen von der Pflicht zur vorherigen Einwilligung ausgenommen wurde.
Anonymisierte Daten unterliegen nicht der Kontrolle des Gesetzes und können daher auch gehandelt werden. Pseudonymisierte Daten hingegen dürfen zwar ohne Einwilligung zu Forschungs- und statistischen Zwecken genutzt werden, sind jedoch nicht frei von Regulierung.
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